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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2017 - L 7 AS 5/16 B   

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https://dejure.org/2017,16814
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2017 - L 7 AS 5/16 B (https://dejure.org/2017,16814)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.05.2017 - L 7 AS 5/16 B (https://dejure.org/2017,16814)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. Mai 2017 - L 7 AS 5/16 B (https://dejure.org/2017,16814)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JurPC

    Kein Kostenersatzanspruch für Einscannen der Akte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung höherer Rechtsanwaltsgebühren und Auslagen in einem Prozesskostenhilfeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Bayern, 09.08.2018 - L 12 SF 296/18

    Lediglich Reproduktionen einer Vorlage sind Kopien im Sinne des Kostenrechts

    Eine Berücksichtigung von bloßen Scans scheidet insoweit aus (so auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19. Mai 2017 - L 7 AS 5/16 B -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 28. August 2015 - 1 Ws 59/15 -, juris; AG Hannover, Beschluss vom 31. Januar 2014 - 218 Ls 3161 Js 31640/12 (598/12) -, juris; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG-Kommentar, 23. Aufl. 2017, 7000 VV Rn. 15; BeckOK RVG/Sommerfeldt/ Sommerfeldt, 40. Ed. 1.6.2018, VV 7000 Rn. 4; a.A. Hartmann, Kostengesetze, 47. Auflage 2017, 7000 VV, Rn. 4 mwN, allerdings unter Verweis auf eine Entscheidung zur Rechtslage vor dem 2. KostRMoG).

    Ebenso entfallen Kosten, die der Rechtsanwalt beim Kopieren unter anderem für Papier, Toner, Aktenordner und Lagerraum aufwenden müsste (so im Ergebnis auch Kammergericht Berlin, Beschluss vom 28. August 2015 - 1 Ws 59/15 -, juris Rn. 8; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19. Mai 2017 - L 7 AS 5/16 B -, juris).

  • LSG Thüringen, 29.08.2018 - L 1 SF 855/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Dokumentenpauschale bis

    Ihr hat der Gesetzgeber mit der Neuregelung der Nr. 7000 VV RVG den Boden entzogen (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19. Mai 2017 - L 7 AS 5/16 B, nach juris; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, 23. Auflage 2017, 7000 VV, Rn. 177).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2018 - L 7 AL 86/16
    Die vom Rechtsanwalt bestimmte Gebühr ist verbindlich, wenn sie billigem Ermessen entspricht; unbillig und damit nicht verbindlich ist eine Gebührenbestimmung, wenn die geltend gemachten Gebühren die Toleranzgrenze von 20% zur tatsächlich objektiv angemessenen Gebührenhöhe überschreiten (ständige Rechtsprechung des sog. "Kostensenats" des LSG Niedersachsen-Bremen, z.B. Beschluss vom 8. Mai 2017 - L 7 AS 5/16 B -).
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