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LSG Baden-Württemberg, 22.04.2010 - L 7 AS 5268/09 |
Zitiervorschläge
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. April 2010 - L 7 AS 5268/09 (https://dejure.org/2010,54817)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Karlsruhe - 11 AS 4503/07
- SG Karlsruhe, 06.10.2009 - S 11 AS 4503/07
- LSG Baden-Württemberg, 22.04.2010 - L 7 AS 5268/09
- SG Karlsruhe, 06.10.2010 - S 11 AS 4503/07
- BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 200/10 R
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 6 AS 1897/12 Dies ändert indes nichts daran, dass es jedenfalls überwiegend wahrscheinlich ist, dass die Antragstellerin zur Zeit keine erforderliche Hilfe von anderen i.S.d. § 9 Abs. 1 SGB II erhält, zumal Zuwendungen, die nur erbracht werden, um eine Notlage bis zur Erbringung beantragter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu überbrücken, nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind (hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.04.2012 - L 7 AS 5268/09).
- LSG Baden-Württemberg, 21.09.2011 - L 3 AS 5939/10 Hierin läge keine "Zweckbestimmung" im Sinne von § 11 Abs. 3 Nr. 1 lit. a SGB II a.F. Als tragfähige Indizien für eine solche Zweckbestimmung kann es gewertet werden, wenn die Leistung der Höhe nach genau dem notwendigen Bedarf entspricht, wenn sie in unmittelbarer zeitlicher Nähe zu der Bedarfsentstehung erbracht wird oder wenn die von dem Leistenden unmittelbar zur Bedarfsbefriedigung geleistet wird, also z. B. als Leistung eines Dritten i.S.v. §§ 267, 268 BGB (so auch das LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.04.2010, L 7 AS 5268/09, Juris Rn. 50).