Rechtsprechung
LSG Bayern, 15.01.2010 - L 7 AS 564/09 NZB |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlen von Zulassungsgründen - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Arbeitslosengeld II - Bedarfsgemeinschaft - fehlende Klärungsbedürftigkeit der Frage nach den Voraussetzungen der hinreichenden ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; hinreichende Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes zur Aufhebung von Leistungen nach dem SGB II
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; hinreichende Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes zur Aufhebung von Leistungen nach dem SGB II
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 28.07.2009 - S 6 AS 1343/08
- LSG Bayern, 15.01.2010 - L 7 AS 564/09 NZB
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Bayern, 20.07.2009 - L 7 AS 344/09
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der …
Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2010 - L 7 AS 564/09
Auch weiche die Entscheidung des SG von der Entscheidung des BayLSG vom 20.07.2009, L 7 AS 344/09 B ER ab, weil das SG bei seiner Kostenentscheidung diesen Beschluss nicht beachtet habe.Die Bf meint, eine Abweichung von dem Beschluss des Senats vom 20.07.2009 in der Sache L 7 AS 344/09 B ER deshalb zu erkennen, weil die Beschwerde bezüglich der Anordnung des Sofortvollzuges erfolgreich gewesen sei und das SG dies bei seiner Kostenentscheidung hätte berücksichtigen müssen.
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.04.2011 - L 5 AS 397/10
Prozesskostenhilfe, maßgeblicher Zeitpunkt für die hinreichende Erfolgsaussicht, …
Soweit sich der Kläger auf eine fehlende Bestimmtheit beruft, ist dem entgegenzuhalten, dass ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid dem Bestimmtheitsgebot aus § 33 Abs. 1 SGB X dann genügt, wenn daraus eindeutig hervorgeht, wem gegenüber welche Bewilligung für welchen Zeitraum in welcher Höhe aufgehoben und welcher Betrag von wem zurückgefordert wird (vgl. zum Beispiel Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 15. Januar 2010, L 7 AS 564/09 NZB; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Oktober 2007, L 7 SO 2899/06), wobei das Bundessozialgericht es für ausreichend hält, dass sich die Höhe der Erstattungsforderung aus den im Aufhebungszeitraum gewährten Leistungen errechnen lässt (Urteil vom 18. Februar 2010, B 14 AS 76/08 R).