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   LSG Bayern, 17.08.2012 - L 7 AS 564/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,26195
LSG Bayern, 17.08.2012 - L 7 AS 564/12 B ER (https://dejure.org/2012,26195)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.08.2012 - L 7 AS 564/12 B ER (https://dejure.org/2012,26195)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. August 2012 - L 7 AS 564/12 B ER (https://dejure.org/2012,26195)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Die Behörde ist im Eilverfahren auch während des Beschwereverfahrens berechtigt, einen Bescheid zum Streitgegenstand zu erlassen. Andernfalls könnte kein Hauptsacheverfahren durchgeführt werden.Die Behörde darf diesen Bescheid aber nicht vollziehen, wenn der Vollzug die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Bayern, 07.10.2013 - L 7 AS 644/13

    Wenn eine Wohnung mit Strom geheizt wird, ist vorrangig eine realitätsnahe

    Der Antragsgegner war auch berechtigt, während des Eilverfahrens diesen Bescheid zu erlassen und ihn zu vollziehen, weil die Sanktion den Beschluss des Sozialgerichts nicht tangiert (vgl. BayLSG, Beschluss vom 17.08.2012, L 7 AS 564/12 B ER).
  • LSG Bayern, 17.08.2012 - L 7 AS 589/12

    Bezüglich der Höhe des Vorschusses nach § 42 SGB I hat die Behörde pflichtgemäßes

    Der Antragsteller legte gegen diesen Beschluss am 24.07.2012 Beschwerde ein, die unter dem Aktenzeichen L 7 AS 564/12 B ER anhängig ist.
  • LSG Bayern, 13.02.2015 - L 7 AS 23/15

    Eingliederungsverwaltungsakt im einstweiligen Rechtsschutz

    Dabei ist zu beachten: Wenn das Gericht die aufschiebende Wirkung anordnen würde, könnte die Behörde zwar trotzdem einen Sanktionsbescheid erlassen, diesen jedoch vorläufig nicht vollziehen (vgl. Bay LSG, Beschluss vom 17.08.2012, L 7 AS 564/12 B ER).
  • LSG Bayern, 24.03.2016 - L 7 AS 140/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Eingliederungsverwaltungsakt

    Allerdings könnte die Behörde einen Sanktionsbescheid auch dann erlassen, wenn das Gericht die aufschiebende Wirkung anordnen würde, sie könnte diesen jedoch vorläufig nicht vollziehen (vgl. Bay LSG, Beschluss vom 17.08.2012, L 7 AS 564/12 B ER).
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