Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2015 - L 7 AS 576/15 B ER |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung im Wege der einstweiligen Anordnung zur Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II als Darlehen; Anspruch auf rechtliches Gehör; Eklatante Verletzung der Pflicht zur Amtsermittlung; Pflichten des Gerichts bei Verneinung eines ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung im Wege der einstweiligen Anordnung zur Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II als Darlehen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 20.03.2015 - S 53 AS 1042/15
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2015 - L 7 AS 576/15 B ER
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2015 - L 7 AS 2005/15
Zahlung von Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs nach SGB II
Diese Auffassung des (erkennenden) 7. Senats des LSG Nordrhein-Westfalen sei im Beschluss vom 07.05.2015 (L 7 AS 576/15 B ER) nicht näher begründet worden.Wie der Senat bereits ausgeführt hat (Beschluss vom 07.05.2015 - L 7 AS 576/15 B ER), ist das Sozialgericht, wenn es einen Anordnungsgrund wegen des fruchtlosen Ablaufs einer vom Vorsitzenden gesetzten Frist verneinen will, jedoch verpflichtet sicherzustellen, dass die Fristsetzung den Antragsteller zu einem Zeitpunkt erreicht hat, zu dem die Erfüllung der geforderten Mitwirkungshandlungen noch fristgemäß möglich und zumutbar war.
Dies schließt nicht nur aus, an den fruchtlosen Ablauf einer dem Beteiligten gar nicht bekannten Frist negative Rechtsfolgen zu knüpfen (so der Sachverhalt, der der vom Sozialgericht zitierten Entscheidung des Senats vom 07.05.2015 - L 7 AS 576/15 B zugrunde lag), sondern auch unzumutbar kurze Fristen zu setzen, die auch bei Anwendung der gebotenen (ggfs. anwaltlichen) Sorgfalt nicht sicher ausreichend sind.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2015 - L 7 AS 704/15
Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II an …
Die Auffassung, ein Anordnungsgrund liege insoweit erst vor, wenn Wohnungs- und Obdachlosigkeit drohen, d.h. Räumungsklage erhoben wurde (u.a. noch Beschlüsse des Senats vom 10.09.2014 - L 7 AS 1385/14 B ER; vom 28.02.2013 - L 7 AS 306/13 B ER und vom 25.05.2012 - L 7 AS 743/12 B ER), hat der Senat aufgegeben (vgl. Beschluss vom 04.05.2015 - L 7 AS 139/15 B ER sowie Beschluss vom 07.05.2015 - L 7 AS 576/15 B ER). - LSG Baden-Württemberg, 28.10.2015 - L 12 AS 4302/15 Zwar mögen durchaus beachtliche Gründe dafür sprechen, einen Anordnungsgrund hinsichtlich der Gewährung von Kosten der Unterkunft nicht erst dann anzunehmen, wenn eine Räumungsklage erhoben wurde (vgl. hierzu unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.06.2015 - L 6 AS 853/15 B ER - Beschluss vom 07.05.2015 - L 7 AS 576/15 B ER - Beschluss vom 04.05.2015 - L 7 AS 139/15 B ER - jeweils juris, m.w.N.; a.A. hingegen nach wie vor: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.05.2015 - L 12 AS 573/15 B ER, L 12 AS 574/15 B -, juris).
- LSG Baden-Württemberg, 07.09.2015 - L 12 AS 2769/15 Zwar mögen durchaus beachtliche Gründe dafür sprechen, einen Anordnungsgrund hinsichtlich der Gewährung von Kosten der Unterkunft nicht erst dann anzunehmen, wenn eine Räumungsklage erhoben wurde (vgl. hierzu unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.06.2015 - L 6 AS 853/15 B ER - Beschluss vom 07.05.2015 - L 7 AS 576/15 B ER - Beschluss vom 04.05.2015 - L 7 AS 139/15 B ER - jeweils juris, m.w.N.; a.A. hingegen nach wie vor: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.05.2015 - L 12 AS 573/15 B ER, L 12 AS 574/15 B -, juris).