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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2016 - L 7 AS 578/15   

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https://dejure.org/2016,48033
LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2016 - L 7 AS 578/15 (https://dejure.org/2016,48033)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.12.2016 - L 7 AS 578/15 (https://dejure.org/2016,48033)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - L 7 AS 578/15 (https://dejure.org/2016,48033)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SGB-II-Leistungen; Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung; Gewährung eines Mehrbedarfs kein isolierter Streitgegenstand; Medizinisch begründetes besonderes Ernährungsbedürfnis

  • rabüro.de

    Kauf von Bioprodukten rechtfertigt ohne medizinische Begründung nicht die Bewilligung von Mehrbedarf nach § 21 SGB II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB-II -Leistungen; Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung; Gewährung eines Mehrbedarfs kein isolierter Streitgegenstand; Medizinisch begründetes besonderes Ernährungsbedürfnis

  • rechtsportal.de

    SGB II § 21 Abs. 5
    SGB-II -Leistungen

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 48/12 R

    Sozialgeld - Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung - Laktoseintoleranz eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2016 - L 7 AS 578/15
    Nach der Rechtsprechung des BSG kann die Gewährung eines Mehrbedarfs nicht isolierter Streitgegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein, weil die Bewilligung von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (mit Ausnahme der Kosten der Unterkunft) sich in rechtlich zulässiger Weise nicht in weitere Streitgegenstände aufspalten lässt (vgl BSG Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 48/12 R).

    Zudem kann eine ablehnende Entscheidung hinsichtlich eines bestimmten Bedarfs wegen der in § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II vorgeschriebenen abschnittsweisen Bewilligung von Leistungen grundsätzlich keine Bindungswirkung für zukünftige Bewilligungsabschnitte entfalten (vgl BSG Urteile vom 26.05.2011 - B 14 AS 146/10 R und vom 14.02.2013 - B 14 AS 48/12 R).

    Ein solches liegt vor, wenn mit der Regelernährung bestimmte Inhaltsstoffe nicht vermieden werden können, sodass aus physiologischen Gründen ein objektiver Bedarf an einer besonderen Ernährung bedingt ist, die auf einer spezifischen Ernährungsempfehlung beruht (BSG Urteile vom 14.02.2013 - B 14 AS 48/12 R; vom 20.02.2014 - B 14 AS 65/12 R und vom 20.01.2016 - B 14 AS 8/15 R).

  • BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 8/15 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung - psychische

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2016 - L 7 AS 578/15
    Ausgehend von der Konkretisierung des Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung in Relation zum Regelbedarf ist kostenaufwändiger iSd § 21 Abs. 5 SGB II eine Ernährung, die von dem im Regelbedarf umfassten typisierten Bedarf abweicht und von diesem nicht gedeckt wird (vgl. BSG Urteile vom 20.02.2014 - B 14 AS 65/12 R und vom 20.01.2016 - B 14 AS 8/15 R).

    Ein solches liegt vor, wenn mit der Regelernährung bestimmte Inhaltsstoffe nicht vermieden werden können, sodass aus physiologischen Gründen ein objektiver Bedarf an einer besonderen Ernährung bedingt ist, die auf einer spezifischen Ernährungsempfehlung beruht (BSG Urteile vom 14.02.2013 - B 14 AS 48/12 R; vom 20.02.2014 - B 14 AS 65/12 R und vom 20.01.2016 - B 14 AS 8/15 R).

  • BSG, 20.02.2014 - B 14 AS 65/12 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung - keine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2016 - L 7 AS 578/15
    Ausgehend von der Konkretisierung des Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung in Relation zum Regelbedarf ist kostenaufwändiger iSd § 21 Abs. 5 SGB II eine Ernährung, die von dem im Regelbedarf umfassten typisierten Bedarf abweicht und von diesem nicht gedeckt wird (vgl. BSG Urteile vom 20.02.2014 - B 14 AS 65/12 R und vom 20.01.2016 - B 14 AS 8/15 R).

    Ein solches liegt vor, wenn mit der Regelernährung bestimmte Inhaltsstoffe nicht vermieden werden können, sodass aus physiologischen Gründen ein objektiver Bedarf an einer besonderen Ernährung bedingt ist, die auf einer spezifischen Ernährungsempfehlung beruht (BSG Urteile vom 14.02.2013 - B 14 AS 48/12 R; vom 20.02.2014 - B 14 AS 65/12 R und vom 20.01.2016 - B 14 AS 8/15 R).

  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 146/10 R

    Arbeitslosengeld II - Übernahme der Kosten für nicht verschreibungspflichtige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2016 - L 7 AS 578/15
    Zudem kann eine ablehnende Entscheidung hinsichtlich eines bestimmten Bedarfs wegen der in § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II vorgeschriebenen abschnittsweisen Bewilligung von Leistungen grundsätzlich keine Bindungswirkung für zukünftige Bewilligungsabschnitte entfalten (vgl BSG Urteile vom 26.05.2011 - B 14 AS 146/10 R und vom 14.02.2013 - B 14 AS 48/12 R).
  • LSG Sachsen, 18.04.2023 - L 4 AS 71/22
    Geht es demnach bei der medizinisch notwendigen Ernährung der Klägerin nur um eine gezielte Auswahl innerhalb des allgemeinen Lebensmittelangebotes, um eine angepasste Vollkostform ggf. unter Verzicht auf bestimmte Nahrungsmittel sicherzustellen, ist ein Mehrbedarf i.S.d. § 21 Abs. 5 SGB II nicht begründet (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.12.2016 - L 7 AS 578/15 - juris Rn. 29).
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