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   LSG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - L 7 AS 5876/09 B   

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LSG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - L 7 AS 5876/09 B (https://dejure.org/2010,3798)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.05.2010 - L 7 AS 5876/09 B (https://dejure.org/2010,3798)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - L 7 AS 5876/09 B (https://dejure.org/2010,3798)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe - Nichterreichen des Wertes des Beschwerdegegenstandes in der Hauptsache - keine entsprechende Anwendung von § 127 Abs 2 S 2 iVm § 511 ZPO und § 172 Abs 3 Nr 1 SGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (27)

  • SG Frankfurt/Main, 29.12.2006 - S 58 AS 518/05

    Vermeidung einer doppelten Bedarfsdeckung; Minderung der Leistungen für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - L 7 AS 5876/09
    Ihr Klagebegehren begründet die Klägerin - soweit ersichtlich - damit, dass die Beklagte die von ihr monatlich aufzubringenden Abschlagszahlungen für den Strom (laut Rechnung der Energiedienst AG vom 27. November 2008 ab 1. Dezember 2008 monatlich 84, 00 Euro) sowie die zum 11. Dezember 2008 fällige Restzahlung von 186, 71 Euro abzüglich eines monatlichen Betrags von 20, 74 Euro, wie er nach dem Gerichtsbescheid des SG Frankfurt/Main vom 29. Dezember 2006 (S 58 AS 518/05) bereits in der Regelleistung enthalten sei, zu übernehmen habe.

    Der von der Klägerin herangezogene Gerichtsbescheid des SG Frankfurt/Main vom 29. Dezember 2006 a.a.O., der im Übrigen nicht rechtskräftig geworden ist (im Berufungsverfahren zum Hess. LSG - L 7 AS 240/07 - wurde die Klage nach dem Kenntnisstand des Senats im Jahr 2009 zurückgenommen), ist sonach überholt.

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - L 7 AS 5876/09
    Dabei sind freilich keine überspannten Anforderungen zu stellen (ständige Rechtsprechung des Senats unter Verweis auf BVerfGE 81, 347).

    Freilich darf die Prüfung der Erfolgsaussichten nicht dazu führen, die Rechtsverfolgung in das summarische Verfahren der PKH zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfGE 81, 347, 357).

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - L 7 AS 5876/09
    Höchstrichterlich ist bereits geklärt, dass die Kosten für den nicht zur Erzeugung von Heizenergie genutzten Haushaltsstrom - wie hier - aus der Regelleistung zu decken sind, sodass ein Anspruch auf Erhöhung der Leistungen für die Unterkunft und Heizung um die Aufwendungen für Strom nicht besteht (vgl. BSGE 102, 274 ; ferner BSGE 100, 94 = SozR 4-4200 § 5 ; BSG, Beschlüsse vom 16. Juli 2009 - B 14 AS 121/08 B - und vom 28. August 2009 - B 8 SO 9/09 B - ).

    Ein höherer Leistungsanspruch kommt auch nicht mit Blick darauf in Betracht, dass die Beklagte im Bescheid vom 13. Oktober 2008 die Warmwasserpauschale mit monatlich 6, 63 Euro angesetzt hatte; sie hat der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Bemessung der Warmwasseranteile (vgl. BSGE 100, 94 a.a.O.; BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 8/09 R - ; vgl. auch Senatsbeschluss vom 9. November 2009 - L 7 AS 2456/09 ER-B - ) zwischenzeitlich mit ihrem Schreiben vom 3. Mai 2010 an die Klägerin Rechnung getragen und eine Nachzahlung über 0, 90 Euro angeordnet, welche von der Rückforderung aus den Nebenkosten 2008 abgesetzt werde.

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - L 7 AS 5876/09
    Im Ergebnis macht sie damit für den streitbefangenen Zeitraum höhere Leistungen für die Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ), mithin einen von der Regelleistung und den Leistungen für Mehrbedarfe und Sonderbedarfe abtrennbaren Streitgegenstand (vgl. hierzu BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 ; BSGE 102, 274 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 18 ), geltend.

    Höchstrichterlich ist bereits geklärt, dass die Kosten für den nicht zur Erzeugung von Heizenergie genutzten Haushaltsstrom - wie hier - aus der Regelleistung zu decken sind, sodass ein Anspruch auf Erhöhung der Leistungen für die Unterkunft und Heizung um die Aufwendungen für Strom nicht besteht (vgl. BSGE 102, 274 ; ferner BSGE 100, 94 = SozR 4-4200 § 5 ; BSG, Beschlüsse vom 16. Juli 2009 - B 14 AS 121/08 B - und vom 28. August 2009 - B 8 SO 9/09 B - ).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 29.03.2010 - L 6 AS 122/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - L 7 AS 5876/09
    Denn mit der fehlenden Berufungsfähigkeit einer in einem solchen Rechtsstreit ergehenden, das Klageverfahren abschließenden Entscheidung ist nicht - anders als in dem in § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG ausdrücklich geregelten Fall des einstweiligen Rechtsschutzes - eine Unanfechtbarkeit verbunden, weil den Beteiligten das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 145 SGG) als prozessuale Möglichkeit zur Durchsetzung der eigenen Rechtsposition verbleibt (vgl. Senatsbeschluss vom 31. März 2009 - L 7 SO 1177/09 PKH-B - ; ähnlich LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. März 2010 - L 6 AS 122/10 B - , ferner Bundesfinanzhof BFHE 138, 520).

    Der Senat teilt deshalb die in weiten Teilen der instanzgerichtlichen Rechtsprechung sowie in der Literatur vertretene Auffassung, dass in derartigen Fallgestaltungen der Beschwerde gegen den die PKH mangels Erfolgsaussicht ablehnenden Beschluss der Ausschlussgrund des § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG nicht entgegensteht (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2008 - L 29 B 1004/08 AS PKH - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Februar 2009 - L 13 AS 3835/08 PKH-B - ; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. März 2010 a.a.O.; Burkiczak, a.a.O., 408 f.).

  • BGH, 23.02.2005 - XII ZB 1/03

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - L 7 AS 5876/09
    Ein solches unerwünschtes Ergebnis (vgl. auch Bundesgerichtshof BGHZ 162, 230) hätte überdies zur Folge, dass sich die Aufgabe des Rechtsmittelgerichts letztlich auf eine "gutachterliche" Tätigkeit für die Vorinstanz beschränken müsste; dafür fehlt jedoch das Rechtsschutzbedürfnis.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - L 7 AS 5876/09
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass sich der streitgegenständliche Zeitraum im Klageverfahren S 2 AS 6036/08 mit Blick auf den den Bescheid vom 13. Oktober 2008 (Widerspruchsbescheid vom 30. Oktober 2008) modifizierenden Aufhebungsbescheid vom 20. Februar 2009 auf die Zeit vom 1. November 2008 bis 31. Januar 2009 beschränken dürfte (vgl. dazu BSGE 97, 242 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1 ; BSGE 99, 240 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 8 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2008 - L 7 AS 2588/08 PKH-B

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe bei nicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - L 7 AS 5876/09
    Zwar erachtet der Senat eine entsprechende Heranziehung der die Einschränkung der Beschwerdemöglichkeiten regelnden Vorschriften des § 172 Abs. 2 und Abs. 3 SGG (in der Fassung des SGGArbGGÄndG) über deren ausdrücklichen Wortlaut hinaus in engen Grenzen für geboten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. Juli 2008 - L 7 SO 3120/08 PKH-B - und vom 17. November 2008 - L 7 AS 2588/08 PKH-B - NZS 2009, 349 ; Senatsbeschluss vom 27. Januar 2010 - L 7 R 3206/09 B - ; ähnlich Burkiczak, a.a.O., 409; zweifelnd Lüdtke in Hk-SGG, 3. Auflage, § 172 Rdnr. 13).
  • BVerfG, 28.09.2009 - 1 BvR 1943/09

    Unzureichend substantiierte Verfassungsbeschwerde gegen Einschränkung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - L 7 AS 5876/09
    Die analoge Anwendung des § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG auf einen die PKH versagenden Beschluss für ein Verfahren des Eilrechtsschutzes, das mangels Erreichens des erforderlichen Beschwerdewerts aufgrund des Ausschlussgrundes der genannten Verfahrensvorschrift nicht an das LSG gelangen kann (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit des § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG im Übrigen Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 28. September 2009 - 1 BvR 1943/09 - ; ferner Senatsbeschluss vom 15. April 2010 - L 7 SO 1227/10 ER-B - ), hat der Senat damit begründet, dass der Rechtsschutz in einem Nebenverfahren - wie dem über die PKH - grundsätzlich nicht über den Rechtsschutz der Hauptsache hinausgehen darf und in Konsequenz dessen auch vermieden wird, dass die Vorinstanz und das Rechtsmittelgericht in abgeschlossenen Hauptsacheverfahren sowie in mehrstufigen Nebenverfahren zu einander widersprechenden Entscheidungen gelangen (vgl. Beschlüsse vom 29. Juli und 17. November 2008 a.a.O.).
  • BSG, 16.07.2009 - B 14 AS 121/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - L 7 AS 5876/09
    Höchstrichterlich ist bereits geklärt, dass die Kosten für den nicht zur Erzeugung von Heizenergie genutzten Haushaltsstrom - wie hier - aus der Regelleistung zu decken sind, sodass ein Anspruch auf Erhöhung der Leistungen für die Unterkunft und Heizung um die Aufwendungen für Strom nicht besteht (vgl. BSGE 102, 274 ; ferner BSGE 100, 94 = SozR 4-4200 § 5 ; BSG, Beschlüsse vom 16. Juli 2009 - B 14 AS 121/08 B - und vom 28. August 2009 - B 8 SO 9/09 B - ).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.01.2010 - L 7 R 3206/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Beschwerde gegen Entscheidung über

  • BSG, 04.12.2007 - B 2 U 165/06 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01

    Verletzung der Garantie des effektiven sozialen Rechtsschutzes und des Prinzips

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

  • BSG, 28.08.2009 - B 8 SO 9/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren:

  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Staffelmietvereinbarung -

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2008 - L 29 B 1004/08

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Statthaftigkeit

  • BVerfG, 04.02.1997 - 1 BvR 391/93

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Entschädigung wegen entgangener

  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 16/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

  • BFH, 22.06.1983 - I B 24/83

    Prozeßkostenhilfe - Streitwert - Streitwertrevision

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • LSG Hessen, 08.07.2009 - L 6 AS 174/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der PKH-Beschwerde - Anwendbarkeit

  • LSG Schleswig-Holstein, 04.11.2009 - L 9 B 50/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit - Beschwerde gegen die Versagung

  • BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 1523/08

    Keine Aufhebung sozialgerichtlicher Entscheidungen bzgl der Höhe des

  • BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 395/09

    Keine höheren "Hartz IV-Leistungen" für die Vergangenheit aufgrund des Urteils

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2012 - L 9 AS 32/12

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe bei

    Nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO ist ein Rechtsmittel gegen die Versagung von PKH ausgeschlossen, wenn der Streitwert der Hauptsache den in § 511 ZPO genannten Betrag (600 EUR) nicht übersteigt, es sei denn, das Gericht hat - was hier nicht der Fall ist - gemäß § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG ausschließlich die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen für die PKH verneint (so im Ergebnis auch: Thüringer LSG, Beschluss vom 30. Juni 2011 - L 9 AS 133/11 B - Beschluss vom 14. Juli 2008 - L 7 B 19/08 AS - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juni 2009 - L 33 R 130/09 B PKH - und vom 29. Februar 2012 - L 14 AS 2248/10 B PKH - Hessisches LSG, Beschluss vom 6. Juli 2009 - L 9 B 274/08 AS - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Juli 2008 - L 12 B 18/07 AL - und vom 12. Oktober 2011 - L 15 AS 168/11 B - LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Februar 2009 - L 5 B 305/08 AS - a. A.: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06. Januar 2010 - L 2 R 527/09 B -, Beschluss vom 26. November 2009 - L 11 B 2/07 SB - und vom 06. Mai 2008 - L 6 B 48/08 AS -;Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 10. August 2011 - L 5 KR 213/10 B PKH - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Mai 2010 - L 7 AS 5876/09 B - LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. März 2010 - Az.: L 6 AS 122/10 B -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2010 - L 5 AS 610/10

    Prozesskostenhilfe; Statthaftigkeit der Beschwerde; Maßgeblichkeit des

    Der Senat teilt die vom 20. Senat dieses Gerichts vertretene Auffassung, der zufolge die Beschwerde gemäß §§ 73 a Abs. 1 Satz 1, 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG i.V.m. § 127 Abs. 2 Satz 2 Zivilprozessordnung (ZPO) bei Nichterreichen des Beschwerdewerts nicht statthaft sein soll (Beschluss vom 17. September 2009, L 20 B 2247/08 AS PKH, zitiert nach juris), weiterhin nicht (vgl. den Beschluss des Senats vom 24. April 2008, L 5 B 1973/07 AS PKH; vgl. ebenso die Beschlüsse des 19. Senats dieses Gerichts vom 31. März 2010, L 19 AS 829/09 B PKH, und des 25. Senats dieses Gerichts vom 12. März 2010, L 25 B 1612/08 AS, sowie den Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 6. Mai 2010, L 7 AS 5876/09 B, jeweils m.w.N., alle zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.01.2011 - L 7 AS 4623/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. nur Beschluss vom 6. Mai 2010 - L 7 AS 5876/09 B - ; ferner Leitherer in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 9. Auflage, § 73a Rdnr. 12b) bereits vor der mit Wirkung vom 11. August 2010 durch das 3. SGB IV uaÄndG in Kraft gesetzten Ergänzung des § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG um einen 2. Halbsatz entschieden, dass die sinngemäß auf § 144 SGG rekurrierende Vorschrift des § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG auf Beschwerden gegen den die PKH für ein Klageverfahren ablehnenden Beschluss ebenso wenig entsprechend anwendbar ist wie die Verfahrensregelungen des § 127 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 511 der Zivilprozessordnung (ZPO).
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