Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 12.11.2010 - L 7 AS 593/10 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23514
LSG Sachsen, 12.11.2010 - L 7 AS 593/10 B ER (https://dejure.org/2010,23514)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 12.11.2010 - L 7 AS 593/10 B ER (https://dejure.org/2010,23514)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 12. November 2010 - L 7 AS 593/10 B ER (https://dejure.org/2010,23514)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,23514) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Rechtmäßigkeit eines Hausverbots wegen erheblicher Störung des Dienstbetriebes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Rechtmäßigkeit eines Hausverbots wegen erheblicher Störung des Dienstbetriebes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 353
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Sachsen, 13.08.2015 - L 3 AS 708/15

    Anhörung; Begründung; Dauer eines Hausverbotes; Ermessen; Erteilung eines

    Zum anderen muss dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen werden (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 29. November 1989 - 6 TH 2982/89 - NJW 1990, 1250 = juris Rdnr. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. September 1993 - 9 S 804/93 - juris Rdnr. 15; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 ME 167/10 - NJW 2010, 2905 = juris Rdnr. 15; Sächs. LSG, Beschluss vom 12. November 2010 - L 7 AS 593/10 B ER - NZS 2011, 353 f. = juris Rdnr. 19; Beaucamp, JA 2003, 231 [234, m. w. N.]; Müller, VR 2010, 152 [154, m. w. N.]).

    Das Merkmal der Störung erfährt allerdings eine Einschränkung dahingehend, dass die Störung nachhaltig sein muss (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2005 - 7 B 10104/05 - juris Rdnr. 9; Sächs. LSG, Beschluss vom 12. November 2010 - L 7 AS 593/10 B ER - NZS 2011, 353 f. = juris Rdnr. 19).

    Denn eine Behörde ist grundsätzlich verpflichtet, auch mit aus ihrer Sicht schwierigen Besuchern zurechtkommen und ihnen das ungehinderte Vortragen ihrer Anliegen zu ermöglichen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2005, a. a. O.; Sächs. LSG, Beschluss vom 12. November 2010, a. a. O.; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Februar 2014, a. a. O.).

    Auch wenn ein Leistungsempfänger die Dienststelle und seine Fallmanagerin über das übliche Maß hinaus mit persönlichen Vorsprachen in Anspruch nimmt, weil er fordert, die Dienststelle täglich aufsuchen und telefonische Erstkontakte über die Telefonanlage der Dienststelle ausführen zu können, soll dies ein Hausverbot rechtfertigen (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 12. November 2010, a. a. O.).

    Zwar begegnet die Ausgestaltung des Hausverbotes dahingehend, dass der Kläger auf schriftlichen und telefonischen Kontakt zum Beklagten verwiesen und ein persönlicher Kontakt nur auf Einladung durch den jeweiligen Sachbearbeiter ermöglicht wird, grundsätzlich keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken (vgl. hierzu auch Sächs. LSG, Beschluss vom 12. November 2010 - L 7 AS 593/10 B ER - NZS 2011, 353 f. = juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 - juris), wenn Störungen in Form von tätlichen Übergriffen auf Mitarbeiter oder Besucher einer Behörde verhindert werden sollen.

    Zudem ist der Inhaber des öffentlich-rechtlichen Hausrechtes verpflichtet, wegen der öffentlich-rechtlichen Zweckbestimmung des Gebäudes besondere Anstrengungen zu unternehmen, um sich anbahnende oder bereits entstandene Konflikte zu überwinden (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 12. November 2010 - L 7 AS 593/10 B ER - NZS 2011, 353 f. = juris Rdnr. 19).

    In der Rechtsprechung wurden Zeiträume von einem Jahr (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 12. November 2010 - L 7 AS 593/10 B ER - NZS 2011, 353 = juris Rdnr. 2 [Jobcenter]; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 - juris [Jobcenter]), 18 Monaten (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2015 -2 V 50/15 - juris Rdnr. 17 [Jobcenter]) und 3 Jahren (Bay. VGH, Beschluss vom 23. Juni 2003 - 7 CE 03.1294 - NVwZ-RR 2004, 185 = juris Rdnr. 18 [Universitätsbibliothek]).

  • SG Dortmund, 09.11.2017 - S 30 AS 5263/17

    Hausverbot im Jobcenter ausgesetzt

    Das Merkmal der Störung erfährt weiterhin eine Einschränkung dahingehend, dass die Störung nachhaltig sein muss (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2005 - 7 B 10104/05 - juris Rdnr. 9; Sächs. LSG, Beschluss vom 12. November 2010 - L 7 AS 593/10 B ER - NZS 2011, 353 f. = juris Rdnr. 19).

    Denn eine Behörde ist grundsätzlich verpflichtet, auch mit aus ihrer Sicht schwierigen Besuchern zurechtkommen und ihnen das ungehinderte Vortragen ihrer Anliegen zu ermöglichen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2005, a. a. O.; Sächs. LSG, Beschluss vom 12. November 2010, a. a. O.; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Februar 2014, a. a. O.).

    Auch wenn ein Leistungsempfänger die Dienststelle und seine Fallmanagerin über das übliche Maß hinaus mit persönlichen Vorsprachen in Anspruch nimmt, weil er fordert, die Dienststelle täglich aufsuchen und telefonische Erstkontakte über die Telefonanlage der Dienststelle ausführen zu können, soll dies ein Hausverbot rechtfertigen (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 12. November 2010, a. a. O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2018 - L 4 KR 173/18
    Auf eine Eilbedürftigkeit kommt es dabei nicht an (LSG Sachsen, Beschluss vom 12. November 2010 - L 7 AS 593/10 B ER, juris Rn. 18; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 86b Rn. 12 f.; Burkiczak in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl. 2017, § 86b SGG, Rn. 173).

    Ist dagegen der Verwaltungsakt offensichtlich rechtmäßig, besteht kein Interesse, den Vollzug bis zur Bestandskraft aufzuschieben; die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ist dann abzulehnen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - L 1 KR 184/11 ER, juris Rn. 91; LSG Sachsen, Beschluss vom 12. November 2010 - L 7 AS 593/10 B ER, juris Rn. 17; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Juli 2016 - L 4 R 1086/16 ER-B, juris Rn. 17; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. April 2008 - L 7 AS 1398/08 ER-B, juris Rn. 4).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2020 - L 15 AS 74/20
    Grundsätzlich hat eine Behörde, insbesondere ein Jobcenter, das existenzsichernde Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erbringt, zunächst besondere Anstrengungen zu unternehmen, um sich anbahnende oder bereits entstandene Konflikte zu überwinden (vgl. LSG Sachsen, Beschluss vom 12. November 2010 - L 7 AS 593/10 B ER).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht