Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 22.01.2008 - L 7 AS 6003/07 ER-B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16809
LSG Baden-Württemberg, 22.01.2008 - L 7 AS 6003/07 ER-B (https://dejure.org/2008,16809)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.01.2008 - L 7 AS 6003/07 ER-B (https://dejure.org/2008,16809)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - L 7 AS 6003/07 ER-B (https://dejure.org/2008,16809)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,16809) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz - unerkanntes Teilurteil unerkannter Teilbeschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbehelf gegen unrichtig ausgelegte Anträge; Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen Anordnung im sozialgerichtlichen Verfahren; Auslegung eines Klagebegehrens bzw. eines Antrags im sozialgerichtlichen Verfahren; Abgrenzung zwischen Tatbestandsberichtigung ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGG § 123 § 140 Abs. 1 S. 1 § 86b
    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren bei unerkanntem Teilurteil oder Teilbeschluss

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - L 7 SO 2117/05

    Einstweilige Anordnung - Güter- und Folgenabwägung - darlehensweise Bewilligung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2008 - L 7 AS 6003/07
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung verlangt grundsätzlich die - summarische - Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache sowie die Erforderlichkeit einer vorläufigen gerichtlichen Entscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. Beschlüsse vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - FEVS 57, 72 und vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - FEVS 57, 164 ).

    Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 1. August 2005 L 7 AS 2875/05 ER-B - a.a.O. und vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - a.a.O.; Puttler in Sodan/Ziekow, a.a.O., Rdnr. 78; Funke-Kaiser in Bader u.a., a.a.O., Rdnr. 62 ).

    Die Eilbedürftigkeit der erstrebten Regelung ist im Übrigen regelmäßig zu verneinen, soweit Ansprüche für bereits vor Stellung des einstweiligen Rechtsschutzantrags abgelaufene Zeiträume erhoben werden (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. z.B. Beschlüsse vom 1. und 17. August 2005 a.a.O.; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 1. Auflage, Rdnr. 259 ).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2008 - L 7 AS 6003/07
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. schon Beschluss vom 15. Juni 2005 - L 7 SO 1594/05 ER-B - unter Verweis auf Bundesverfassungsgericht NVwZ 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927 = Breithaupt 2005, 803).

    Die Erfolgsaussichten der Hauptsache sind daher in Ansehung des sich aus Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ergebenden Gebots der Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz sowie des grundrechtlich geschützten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) u.U. nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (vgl. schon Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - unter Hinweis auf BVerfG NVwZ 1997, 479; NVwZ 2005, 927; ferner Puttler in Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 123 Rdnrn. 79, 96, 100; Funke-Kaiser in Bader u.a., VwGO, 4. Aufl., Rdnrn. 15, 25).

  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2005 - L 7 AS 2875/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Einkommens- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2008 - L 7 AS 6003/07
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung verlangt grundsätzlich die - summarische - Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache sowie die Erforderlichkeit einer vorläufigen gerichtlichen Entscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. Beschlüsse vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - FEVS 57, 72 und vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - FEVS 57, 164 ).

    Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 1. August 2005 L 7 AS 2875/05 ER-B - a.a.O. und vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - a.a.O.; Puttler in Sodan/Ziekow, a.a.O., Rdnr. 78; Funke-Kaiser in Bader u.a., a.a.O., Rdnr. 62 ).

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2008 - L 7 AS 6003/07
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. schon Beschluss vom 15. Juni 2005 - L 7 SO 1594/05 ER-B - unter Verweis auf Bundesverfassungsgericht NVwZ 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927 = Breithaupt 2005, 803).

    Die Erfolgsaussichten der Hauptsache sind daher in Ansehung des sich aus Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ergebenden Gebots der Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz sowie des grundrechtlich geschützten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) u.U. nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (vgl. schon Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - unter Hinweis auf BVerfG NVwZ 1997, 479; NVwZ 2005, 927; ferner Puttler in Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 123 Rdnrn. 79, 96, 100; Funke-Kaiser in Bader u.a., VwGO, 4. Aufl., Rdnrn. 15, 25).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05

    Einstweilige Anordnung - Leistungen für vergangene Zeiträume -Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2008 - L 7 AS 6003/07
    Die Erfolgsaussichten der Hauptsache sind daher in Ansehung des sich aus Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ergebenden Gebots der Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz sowie des grundrechtlich geschützten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) u.U. nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (vgl. schon Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - unter Hinweis auf BVerfG NVwZ 1997, 479; NVwZ 2005, 927; ferner Puttler in Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 123 Rdnrn. 79, 96, 100; Funke-Kaiser in Bader u.a., VwGO, 4. Aufl., Rdnrn. 15, 25).
  • BVerwG, 10.11.1988 - 3 C 19.87

    Pflanzenschutzmittel - Sonstige Auswirkungen - Wirkungseintritt - Ersetzbarkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2008 - L 7 AS 6003/07
    Ist die Frist versäumt, entfällt die Rechtshängigkeit des beim SG anhängig gebliebenen Teils, ggf. muss erneut Klage erhoben werden (vgl. Bundesverwaltungsgericht , BVerwGE 81, 12, 14; 95, 269, 274).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.06.2005 - L 7 SO 1594/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweilige Anordnung - Glaubhaftmachung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2008 - L 7 AS 6003/07
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. schon Beschluss vom 15. Juni 2005 - L 7 SO 1594/05 ER-B - unter Verweis auf Bundesverfassungsgericht NVwZ 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927 = Breithaupt 2005, 803).
  • BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 529.93

    Auswirkungen Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2008 - L 7 AS 6003/07
    Ist die Frist versäumt, entfällt die Rechtshängigkeit des beim SG anhängig gebliebenen Teils, ggf. muss erneut Klage erhoben werden (vgl. Bundesverwaltungsgericht , BVerwGE 81, 12, 14; 95, 269, 274).
  • VGH Bayern, 13.09.2005 - 11 CS 05.987

    Abgrenzung zwischen Teilentscheidung, "subjektiver Vollendentscheidung" und sonst

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2008 - L 7 AS 6003/07
    Die Vorschriften über die Urteilsergänzung sind auf Beschlüsse über Anträge im einstweiligen Rechtsschutz analog anzuwenden (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2004 - L 4 B 23/04 KR - ; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof , Beschluss vom 13. September 2005 - 11 CS 05.987 - ).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2008 - L 7 AS 6003/07
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. schon Beschluss vom 15. Juni 2005 - L 7 SO 1594/05 ER-B - unter Verweis auf Bundesverfassungsgericht NVwZ 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927 = Breithaupt 2005, 803).
  • BVerwG, 15.03.1984 - 2 C 24.83

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Sachdienlichkeit einer Klageänderung - Nachholung

  • BVerwG, 25.08.1992 - 7 B 58.92
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2004 - L 4 B 23/04

    Voraussetzungen für eine Beschlussergänzung in entsprechender Anwendung des § 140

  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 17/95

    Herausgabe von Behandlungsunterlagen an den Medizinischen Dienst der

  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung

  • LSG Bayern, 09.12.2009 - L 16 AS 779/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Einstehensgemeinschaft

    Es bleibt jedoch die Möglichkeit, die Leistungen zu versagen, weil sich der Sachverhalt nicht aufklären und der Bedarf nicht feststellen lässt (vgl. Münder, SGB 11, 3. Auflage 2009, Anhang Verfahren Rn. 17, LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.01.2008, Az. L 7 AS 6003/07 ER B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2011 - L 8 SO 217/11
    Unter Beachtung dieses sinngemäß auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 86b SGG geltenden Grundsatzes ist im Beschwerdeverfahren das gesamte Vorbringen der Antragsteller zu berücksichtigen, denn das SG hat irrtümlich den Antrag unrichtig ausgelegt, jedoch keinen Teilbeschluss erlassen (unerkannter Teilbeschluss, vgl. zum Ganzen LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.01.2008 - L 7 AS 6003/07 ER-B mwN, veröffentlicht in Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2016 - L 8 SO 322/15
    § 140 SGG greift aber nicht ein, wenn das Gericht unter Verstoß gegen § 123 SGG den Antrag unrichtig ausgelegt und daher nur unvollständig über das Begehren entschieden hat; in diesem Fall kann im Rechtsmittelverfahren vollständig über den Antrag entschieden werden (BSG, Beschluss vom 2. April 2014 - B 3 KR 3/14 B - juris Rn. 8; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Januar 2008 - L 7 AS 6003/07 ER-B - juris Rn. 3).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2017 - L 8 SO 267/14
    Unerheblich ist insoweit, dass die Weigerung eines Antragstellers, einen Hausbesuch durch Mitarbeiter des Leistungsträgers zu dulden, keine Verletzung von Mitwirkungspflichten nach §§ 60, 61 SGB I begründen kann (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Januar 2008 - L 7 AS 6003/07 ER-B - juris Rn. 6; Kampe in jurisPK-SGB 1, 2. Auflage 2011, § 61 Rn. 24).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.10.2009 - L 1 AS 3527/09
    Eine Einbeziehung der Folgezeiträume nach dem Monat Mai 2009 ist auch nicht nach den Grundsätzen des ausnahmsweise zulässigen "Heraufholens von Prozessresten" zulässig, weil vorliegend hierfür die Voraussetzung eines Prozessrests nicht gegeben ist; das SG hat über den beantragten und durch Auslegung nicht weiter ausdehnbaren Zeitraum umfassend entschieden (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.01.2008 - L 7 AS 6003/07 ER-B - Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht