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   LSG Sachsen, 16.03.2009 - L 7 AS 63/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,18482
LSG Sachsen, 16.03.2009 - L 7 AS 63/09 B ER (https://dejure.org/2009,18482)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 16.03.2009 - L 7 AS 63/09 B ER (https://dejure.org/2009,18482)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 16. März 2009 - L 7 AS 63/09 B ER (https://dejure.org/2009,18482)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2008 - L 7 AS 2588/08 PKH-B

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe bei nicht

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.03.2009 - L 7 AS 63/09
    Darunter fallen nämlich nicht die so genannten Allgemeinkosten wie Porto, Telefon und Schreibauslagen, sondern allenfalls besondere Kosten, z.B. für notwendige Begleitpersonen für die Beweisbeschaffung (vgl. § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.11.2008, L 7 AS 2588/08 PKH-B m. w. N., zitiert nach Juris, Rz. 7).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2010 - L 6 AS 1207/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    In Verfahren, in denen Gerichtskosten, wie vorliegend, nicht erhoben werden, ist regelmäßiges Ziel des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe die Beiordnung eines Rechtsanwalts (Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 73a Rn 9; LSG NRW, Beschluss vom 24.11.2009, L 7 B 407/09 AS ER; LSG Sachsen, Beschluss vom 16.03.2009, L 7 AS 63/09 B-ER; BT-Drs. 8/3068 S. 38).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2010 - L 6 AS 1209/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    In Verfahren, in denen Gerichtskosten, wie vorliegend, nicht erhoben werden, ist regelmäßiges Ziel des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe die Beiordnung eines Rechtsanwalts (Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 73a Rn 9; LSG NRW, Beschluss vom 24.11.2009, L 7 B 407/09 AS ER; LSG Sachsen, Beschluss vom 16.03.2009, L 7 AS 63/09 B-ER; BT-Drs. 8/3068 S. 38).
  • LSG Sachsen, 30.03.2011 - L 7 AS 793/10

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe im

    Denn in den gerichtskostenfreien Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit besteht für die Rechtsschutzsuchenden nur im Falle der Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts ein Kostenrisiko, für das die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Betracht kommt (st. Rspr. des Senats; z.B. Beschluss vom 16.03.2009 - L 7 AS 63/09 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2010 - L 6 AS 1208/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    In Verfahren, in denen Gerichtskosten, wie vorliegend, nicht erhoben werden, ist regelmäßiges Ziel des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe die Beiordnung eines Rechtsanwalts (Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 73a Rn 9; LSG NRW, Beschluss vom 24.11.2009, L 7 B 407/09 AS ER; LSG Sachsen, Beschluss vom 16.03.2009, L 7 AS 63/09 B-ER; BT-Drs. 8/3068 S. 38).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.01.2011 - L 18 AS 1632/10
    Denn nur dann fallen wegen der beabsichtigten Rechtsverfolgung bei dem Beteiligten Kosten (zB die Gebühren und Kosten des Prozessbevollmächtigten) an, die dann durch die PKH abgedeckt werden können (vgl LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - L 19 AS 329/09 B PKH - Sächsisches LSG, Beschluss vom 16. März 2009 - L 7 AS 63/09 B ER - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Mai 2004 - 12 CE 04.463 - juris).
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