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   LSG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - L 7 AS 632/19 ER-B   

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https://dejure.org/2019,6118
LSG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - L 7 AS 632/19 ER-B (https://dejure.org/2019,6118)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.03.2019 - L 7 AS 632/19 ER-B (https://dejure.org/2019,6118)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. März 2019 - L 7 AS 632/19 ER-B (https://dejure.org/2019,6118)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage im sozialgerichtlichen Verfahren; Abwägung ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG, § 86a Abs 1 S 2 SGG, § 86a Abs 2 Nr 4 SGG, § 39 Nr 1 SGB 2, § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst b SGB 2
    Einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage - Grundsicherung für Arbeitsuchende - sofortige Vollziehbarkeit eines Rückforderungsbescheides - Bedarfsgemeinschaft mit einem vom Leistungsausschluss für Ausländer betroffenen Partner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Leistungsausschluss auch bei Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft möglich

  • Jurion (Kurzinformation)

    Leistungsausschluss auch bei Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft möglich

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2010 - L 7 AS 3769/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - L 7 AS 632/19
    Die Lebensgefährtin kann, da sie nicht Ehegattin des Klägers zu 1 ist, von diesem kein Aufenthaltsrecht ableiten (vgl. Beschluss des Senats vom 25. August 2010 - L 7 AS 3769/10 ER-B - juris Rdnr. 9).

    Die Lebensgefährtin kann auch von ihren Kindern, den Klägern zu 2 und 3, kein Aufenthaltsrecht ableiten, weil diese selbst nur ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht vom Kläger zu 1, ihrem Vater, haben (vgl. Beschluss des Senats vom 25. August 2010 - L 7 AS 3769/10 ER-B - juris Rdnr. 9).

    Aus dem Beschluss des Senats vom 25. August 2010 (L 7 AS 3769/10 ER-B - juris) ergibt sich für die Position der Kläger nichts.

  • VGH Hessen, 24.11.1988 - 1 TH 4097/88
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - L 7 AS 632/19
    Ausreichend ist insofern, dass die spätere Realisierbarkeit des Zahlungsanspruches ernstlich gefährdet ist (Verwaltungsgerichtshof [VGH] Hessen, Beschluss vom 12. Januar 1989 - 5 TH 4916/88 - juris Rdnr. 4; VGH Hessen, Beschluss vom 24. November 1988 - 1 TH 4097/88 - juris Rdnr. 10; ähnlich LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. März 2017 - L 23 SO 56/17 B ER - juris Rdnr. 30), wovon bei der Rückforderung von Sozialleistungen - wie hier - regelmäßig auszugehen ist.
  • VGH Hessen, 12.01.1989 - 5 TH 4916/88

    Vollzugsinteresse bei Heranziehung zu Hausanschlußkosten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - L 7 AS 632/19
    Ausreichend ist insofern, dass die spätere Realisierbarkeit des Zahlungsanspruches ernstlich gefährdet ist (Verwaltungsgerichtshof [VGH] Hessen, Beschluss vom 12. Januar 1989 - 5 TH 4916/88 - juris Rdnr. 4; VGH Hessen, Beschluss vom 24. November 1988 - 1 TH 4097/88 - juris Rdnr. 10; ähnlich LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. März 2017 - L 23 SO 56/17 B ER - juris Rdnr. 30), wovon bei der Rückforderung von Sozialleistungen - wie hier - regelmäßig auszugehen ist.
  • SG München, 03.02.2021 - S 38 KA 16/21

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

    Dabei spricht ein bevorstehender Renteneintritt dafür, das öffentliche Interesse bzw. das Interesse der Antragsgegnerin an dem Sofortvollzug höher zu bewerten, weil wegen des dann geringeren Einkommens nach Renteneintritt eine Realisierbarkeit von Ansprüchen ernsthaft gefährdet wäre (vgl. Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, Kommentar zum SGG, Rn. 12 zu § 86b; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2019, Az L 7 AS 632/19 ER-B).

    Der Hinweis auf einen bevorstehenden Renteneintritt spricht vielmehr dafür, das öffentliche Interesse bzw. das Interesse der Antragsgegnerin höher zu bewerten und sich gegen eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung auszusprechen, weil wegen des dann geringeren Einkommens nach Renteneintritt eine Realisierbarkeit von Ansprüchen durch die Antragsgegnerin ernsthaft gefährdet wäre (vgl. Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, Kommentar zum SGG, Rn. 12 zu § 86b; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2019, Az L 7 AS 632/19 ER-B).

  • LSG Sachsen, 15.12.2022 - L 7 AS 694/19
    Der Beklagte bewilligte ihm für März 2011 (für April bis September 2011 vgl. Senatsentscheidung v. heutigen Tag - L 7 AS 632/19) vorläufig zunächst 670, 15 EUR (Bescheid v. 11.03.2011) und änderte die Bewilligung unter Aufrechterhaltung deren Vorläufigkeit auf 675, 15 EUR (Bescheid v. 26.03.2011) .
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