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   LSG Hessen, 22.06.2011 - L 7 AS 700/10 B ER   

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https://dejure.org/2011,8032
LSG Hessen, 22.06.2011 - L 7 AS 700/10 B ER (https://dejure.org/2011,8032)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22.06.2011 - L 7 AS 700/10 B ER (https://dejure.org/2011,8032)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - L 7 AS 700/10 B ER (https://dejure.org/2011,8032)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitwirkungspflichten des §§ 60 ff SGB I sind nicht im Falle der Verweigerung zur Wahrnehmung eines ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin heranzuziehen; Nichterscheinen zu einem psychologischen Untersuchungstermin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsversagung wegen fehlender Mitwirkung; Nichterscheinen zu einem psychologischen Untersuchungstermin

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)

  • SG Kassel, 31.03.2014 - S 6 AS 46/14

    Entziehung der bewilligten Leistungen durch einen Leistungsträger i.R.d.

    Das Gericht hatte dabei zu berücksichtigen, dass ein Rückgriff auf § 66 SGB I nur im Falle des Fehlens einer "spezifischen Mitwirkung-Norm im SGB II" (BSG, Urteil v. 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R - Rn. 15) zulässig ist, da der SGB II-Leistungsträger nicht die materiell-rechtlichen Vorgaben des SGB II unter Rückgriff auf die allgemeinen Regelungen des SGB I umgehend darf (vgl. dazu: Hessisches LSG, Beschluss v. 22.06.2011 - L 7 AS 700/10 B ER - juris; LSG für das Saarland, Beschluss v. 02.05.2011 - L 9 AS 9/11 B ER - juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 20.02.2009 - L 5 AS 376/08 AS ER - juris; SG Bremen, Beschluss v. 01.10.2010 - S 18 AS 1928/10 ER - juris; Knickrehm & Hahn in: Eicher (Hrsg.), SGB II, 2013, § 32 Rn. 6; Berlit in: Münder (Hrsg.), SGB II, 2013, § 32 Rn. 3).
  • LSG Bayern, 31.08.2012 - L 7 AS 601/12

    Eine Versagung existenzsichernder Leistungen (hier Arbeitslosengeld II) nach § 66

    Entgegen anderer Auffassung (Blüggel in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Auflage 2008, § 59 Rn. 25; LSG Hessen, Beschluss vom 22.06.2011, L 7 AS 700/10 B ER) handelt es sich bei den Regelungen zu Sanktionen nicht um Sondervorschriften zur Versagung nach § 66 SGB I. Sanktionen beziehen sich darauf, Leistungen wegen eines Fehlverhaltens zu vermindern, deren sonstige Anspruchsgrundlagen geklärt sind.
  • SG Frankfurt/Main, 24.11.2020 - S 34 KR 2391/20

    Keine Erstattung von Mutterschutzlohn für stillende Arbeitnehmerin

    Denn begehrt der Antragsteller Leistungen für die Vergangenheit vor Antragstellung, ist eine einstweilige Anordnung regelmäßig ausgeschlossen, da solche grundsätzlich ab Eingang des Eilantrags bei Gericht zuzusprechen sind (vgl. Hess. LSG Beschl. v. 22.06.2011 L 7 AS 700/10 B ER, juris, Rn. 27; Keller in: Meyer-Ladewig et. al., SGG, 13. Aufl. 2020, § 86b Rn. 35a m.w.N.).
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