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   LSG Sachsen, 20.09.2016 - L 7 AS 774/16 B ER   

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https://dejure.org/2016,30694
LSG Sachsen, 20.09.2016 - L 7 AS 774/16 B ER (https://dejure.org/2016,30694)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 20.09.2016 - L 7 AS 774/16 B ER (https://dejure.org/2016,30694)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 20. September 2016 - L 7 AS 774/16 B ER (https://dejure.org/2016,30694)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Anpassung; aufschiebende Wirkung; ausgewogen; Bedingung; Beschwer; Bewerbungsbemühungen; Eigenbemühungen; Eingliederungsvereinbarung; Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt; Eingliederungsverwaltungsakt; Fahrtkosten; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 952
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Bayern, 20.05.2014 - L 11 AS 258/14

    Fraglich ist, ob vor Erlass eines Eingliederungsverwaltungsaktes zunächst eine

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.09.2016 - L 7 AS 774/16
    Ob bei etwaigem Verstoß gegen diese im Eingliederungsverwaltungsakt getroffenen Regelungen vom Antragsgegner Sanktionen festgestellt werden dürften, wäre im Hauptsacheverfahren oder im Rahmen von gesonderten (Eil-)Verfahren gegen diese Sanktionen zu prüfen (vgl. BayLSG, Beschluss vom 20.05.2014 - L 11 AS 258/14 B ER, juris, Rn. 13), falls der Antragsgegner insofern Pflichtverletzungen und daraufhin Sanktionen feststellen sollte.
  • LSG Sachsen, 12.11.2012 - L 3 AS 618/12

    Anspruch auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen einen eine

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.09.2016 - L 7 AS 774/16
    Die obergerichtliche Rechtsprechung hierzu ist nicht ganz einheitlich; überwiegend wird das Rechtsschutzbedürfnis bejaht, auch wenn das Bayrische Landessozialgericht (LSG) ein qualifiziertes Rechtschutzinteresse wegen des vorbeugenden Charakters eines derartigen vorläufigen Rechtschutzverfahrens, bzw. einen erheblichen rechtswidrigen Eingriff oder eine gegenwärtige Notlage verlangt (vgl. z.B. BayLSG, Beschluss vom 13.02.2015 - L 7 AS 23/15 B ER, Rn. 21, 22, und Beschluss vom 07.01.2015 - L 16 AS 734/14 B ER, Rn. 11; sonst z.B. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.04.2013 - L 12 AS 374/13 B ER; SächsLSG, Beschluss vom 12.11.2012 - L 3 AS 618/12 B ER, Rn. 17, alle juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2013 - L 12 AS 374/13
    Auszug aus LSG Sachsen, 20.09.2016 - L 7 AS 774/16
    Die obergerichtliche Rechtsprechung hierzu ist nicht ganz einheitlich; überwiegend wird das Rechtsschutzbedürfnis bejaht, auch wenn das Bayrische Landessozialgericht (LSG) ein qualifiziertes Rechtschutzinteresse wegen des vorbeugenden Charakters eines derartigen vorläufigen Rechtschutzverfahrens, bzw. einen erheblichen rechtswidrigen Eingriff oder eine gegenwärtige Notlage verlangt (vgl. z.B. BayLSG, Beschluss vom 13.02.2015 - L 7 AS 23/15 B ER, Rn. 21, 22, und Beschluss vom 07.01.2015 - L 16 AS 734/14 B ER, Rn. 11; sonst z.B. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.04.2013 - L 12 AS 374/13 B ER; SächsLSG, Beschluss vom 12.11.2012 - L 3 AS 618/12 B ER, Rn. 17, alle juris).
  • LSG Bayern, 13.02.2015 - L 7 AS 23/15

    Eingliederungsverwaltungsakt im einstweiligen Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.09.2016 - L 7 AS 774/16
    Die obergerichtliche Rechtsprechung hierzu ist nicht ganz einheitlich; überwiegend wird das Rechtsschutzbedürfnis bejaht, auch wenn das Bayrische Landessozialgericht (LSG) ein qualifiziertes Rechtschutzinteresse wegen des vorbeugenden Charakters eines derartigen vorläufigen Rechtschutzverfahrens, bzw. einen erheblichen rechtswidrigen Eingriff oder eine gegenwärtige Notlage verlangt (vgl. z.B. BayLSG, Beschluss vom 13.02.2015 - L 7 AS 23/15 B ER, Rn. 21, 22, und Beschluss vom 07.01.2015 - L 16 AS 734/14 B ER, Rn. 11; sonst z.B. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.04.2013 - L 12 AS 374/13 B ER; SächsLSG, Beschluss vom 12.11.2012 - L 3 AS 618/12 B ER, Rn. 17, alle juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2014 - L 7 AS 1018/14

    Entscheidung hinsichtlich der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.09.2016 - L 7 AS 774/16
    In Hinblick auf die aufgeführten Pflichten "Aktive Mitarbeit " könnten zwar Zweifel bestehen, ob diese insofern hinreichend bestimmt sind, dass der Antragsteller aus den Formulierungen schlüssig nachvollziehen kann, was konkret von ihm erwartet wird und wie er sich zu verhalten hat (vgl. zur Bestimmtheit z.B. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.09.-2014 - L 7 AS 1018/14 B ER u.a., Rn. 5, juris).
  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.09.2016 - L 7 AS 774/16
    Darüber hinaus muss auch ein Eingliederungsverwaltungsakt ein ausgewogenes Verhältnis der wechselseitigen Verpflichtungen aufweisen und die Eignung und individuelle Lebenssituation des Leistungsempfängers berücksichtigen (vgl. Terminbericht des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23.06.2016, Urteile vom 23.06.2016 - B 14 AS 26/15 R und B 14 AS 42/15 R).
  • LSG Bayern, 22.03.2016 - L 7 AS 137/16

    Sanktion aufgrund Eingliederungsverwaltungsakt

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.09.2016 - L 7 AS 774/16
    Hierzu hat das BayLSG in seinem Beschluss vom 22.03.2016 (L 7 AS 137/16 B ER, Leitsatz, juris) ausgeführt: "Der Zusatz in einem Eingliederungsverwaltungsakt zur Geltungsdauer von sechs Monaten ... soweit zwischenzeitlich nichts anderes geregelt wird ist keine unzulässige Nebenbestimmung nach § 32 SGB X. Soweit der Zusatz eine Nebenbestimmung darstellt, ist diese nach § 32 Abs. 2 SGB X möglich, weil von der regelmäßigen Geltungsdauer des Verwaltungsaktes im Ermessenswege abgewichen werden kann.
  • BVerwG, 23.02.1979 - 5 B 114.78
    Auszug aus LSG Sachsen, 20.09.2016 - L 7 AS 774/16
    So ist in der Rechtsprechung seit langem geklärt, dass gegen die erwähnten Verfassungsnormen nicht verstoßen wird, wenn die Leistung von Sozialhilfe von der Leistung zumutbarer Arbeit seitens des Hilfesuchenden abhängig gemacht wird (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 23.02.1979 - 5 B 114/78, juris, Rn. 5, m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 23.06.2014 - L 3 AS 88/12
    Auszug aus LSG Sachsen, 20.09.2016 - L 7 AS 774/16
    Es muss dem Leistungsberechtigten unter Berücksichtigung seines Empfängerhorizonts auch klar erkennbar und nachvollziehbar sein, was von ihm gefordert wird (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 23.06.2014 - L 3 AS 88/12 B ER, juris, Rn. 37, m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2007 - L 13 AS 4160/06

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichtabschluss Eingliederungsvereinbarung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.09.2016 - L 7 AS 774/16
    Im Übrigen entspricht der Eingliederungsverwaltungsakt in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.07.2016 den Vorgaben des § 15 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II. Die Eingliederungsvereinbarung muss festlegen, welche der in § 16 SGB II aufgeführten Leistungen der Erwerbsfähige zur Eingliederung erhält sowie welche Eigenbemühungen in welcher Intensität und Quantität dem Hilfebedürftigen obliegen und in welcher Form er die Eigenbemühungen nachweisen muss (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.01.2007 - L 13 AS 4160/06 ER-B, juris, Rn. 6).
  • LSG Bayern, 07.01.2015 - L 16 AS 734/14

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Eingliederungsverwaltungsakt

  • BSG - B 14 AS 26/15 R (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Keine Vereinbarung von Bewerbungsbemühungen ohne Vereinbarung zur

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - L 19 AS 373/14

    Entscheidung über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen

  • SG Gießen, 10.10.2016 - S 27 AS 654/16

    Es besteht prinzipiell ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Anordnung

    Zudem entspricht die Obliegenheit, sich prinzipiell auf "alle" Vermittlungsvorschläge zu bewerben, derjenigen aus § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II, sodass auch eine entsprechende Regelung in einem Eingliederungsverwaltungsakt nicht zu beanstanden ist (Sächsisches LSG, Beschluss vom 20.09.2016 - L 7 AS 774/16 B ER -, [...], Rn. 45).

    Der Umfang der Kostenerstattung ist ebenfalls nicht zu beanstanden (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 20.09.2016 - L 7 AS 774/16 B ER -, [...], Rn. 44).

  • LSG Bayern, 12.01.2017 - L 7 AS 913/16

    Eingliederungsverwaltungsakt im Eilverfahren

    Im Rahmen eines Eilverfahrens gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt ist zunächst summarisch zu prüfen, ob der Eingliederungsverwaltungsakt festlegt, welche der in § 16 SGB II aufgeführten Leistungen der Erwerbsfähige zur Eingliederung erhält, welche Eigenbemühungen in welcher Intensität und Quantität dem Hilfebedürftigen obliegen und in welcher Form er Eigenbemühungen nachweisen muss (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20.09.2016, L 7 AS 774/16 B ER Rdz. 43).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.01.2017 - L 9 AS 4708/16
    Es ist daher zu prüfen, ob der Eingliederungsverwaltungsakt festlegt, welche der in § 16 SGB II aufgeführten Leistungen der Erwerbsfähige zur Eingliederung erhält, welche Eigenbemühungen in welcher Intensität und Quantität dem Hilfebedürftigen obliegen und in welcher Form er Eigenbemühungen nachweisen muss (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 20.09.2016 - L 7 AS 774/16 B ER -, juris).
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