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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2009 - L 7 AS 78/08   

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https://dejure.org/2009,19228
LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2009 - L 7 AS 78/08 (https://dejure.org/2009,19228)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.09.2009 - L 7 AS 78/08 (https://dejure.org/2009,19228)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. September 2009 - L 7 AS 78/08 (https://dejure.org/2009,19228)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Kinderzuschlag wegen Nichterreichens der Mindesteinkommensgrenze; Zulässigkeit des Ausschlusses einer Person vom Kinderzuschlag bei Deckung des Bedarfs zum Lebensunterhalt nicht durch Grundsicherungsleistungen und mit einem geringeren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 51/79

    Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Jugendschutzrecht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2009 - L 7 AS 78/08
    Bei der Prüfung, ob eine Regelung, die allein eine Begünstigung gewährt, den begünstigten vom nicht begünstigten Personenkreis im Einklang mit dem allgemeinen Gleichheitssatz abgrenzt, ist aber nicht zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner hierbei grundsätzlich weiten Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (BVerfGE 23, 258, 264; 52, 277, 280; 112, 164, 175).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2009 - L 7 AS 78/08
    Bei der Prüfung, ob eine Regelung, die allein eine Begünstigung gewährt, den begünstigten vom nicht begünstigten Personenkreis im Einklang mit dem allgemeinen Gleichheitssatz abgrenzt, ist aber nicht zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner hierbei grundsätzlich weiten Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (BVerfGE 23, 258, 264; 52, 277, 280; 112, 164, 175).
  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67

    Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2009 - L 7 AS 78/08
    Bei der Prüfung, ob eine Regelung, die allein eine Begünstigung gewährt, den begünstigten vom nicht begünstigten Personenkreis im Einklang mit dem allgemeinen Gleichheitssatz abgrenzt, ist aber nicht zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner hierbei grundsätzlich weiten Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (BVerfGE 23, 258, 264; 52, 277, 280; 112, 164, 175).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2009 - L 7 AS 78/08
    Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem einem Personenkreis eine Begünstigung gewährt wird, einem anderen die Begünstigung aber vorenthalten bleibt (BVerfGE 105, 73, 110, 133).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2009 - L 7 AS 78/08
    Nach dieser Norm ist der Gesetzgeber gehalten, Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln (BVerfGE 98, 365, 385).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2020 - L 7 BK 1/19
    Bei der Prüfung, ob eine Anspruchsnorm den begünstigten Personenkreis vom nicht begünstigten Personenkreis im Einklang mit dem allgemeinen Gleichheitssatz abgrenzt, ist nicht maßgeblich, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (BVerfG Beschluss vom 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07; zusammenfassend Urteil des Senats vom 17.09.2009 - L 7 AS 78/08).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2019 - L 7 BK 1/19

    Anspruch auf Kinderzuschlag

    Bei der Prüfung, ob eine Anspruchsnorm den begünstigten Personenkreis vom nicht begünstigten Personenkreis im Einklang mit dem allgemeinen Gleichheitssatz abgrenzt, ist nicht maßgeblich, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner hierbei grundsätzlich weiten Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (Urteil des Senats vom 17.09.2009 - L 7 AS 78/08 mwN auf die einschlägige verfassungsgerichtliche Rechtsprechung).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2021 - L 7 BK 6/19

    Anspruch auf Kinderzuschlag nach dem BKGG ; Anforderungen an die Ermittlung der

    Bei der Prüfung, ob eine Anspruchsnorm den begünstigten Personenkreis vom nicht begünstigten Personenkreis im Einklang mit dem allgemeinen Gleichheitssatz abgrenzt, ist nicht maßgeblich, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (BVerfG Beschluss vom 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07; zusammenfassend Urteile des Senats vom 10.12.2020 - L 7 BK 1/19 und vom 17.09.2009 - L 7 AS 78/08).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2012 - L 13 BK 21/09
    Die typisierende Regelung des Kinderzuschlags begegnet mithin im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen. Urteil vom 17. September 2009 - L 7 AS 78/08; i.E. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2009 - L 14 KG 5/08).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2012 - L 13 KG 8/08
    Die typisierende Regelung des Kinderzuschlags begegnet mithin im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen. Urteil vom 17. September 2009 - L 7 AS 78/08; i.E. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2009 - L 14 KG 5/08).".
  • SG Würzburg, 07.05.2010 - S 4 BK 12/09

    Anspruch auf die Zahlung von Kinderzuschlag bei Deckung des Bedarfs durch eigenes

    Dies entspricht der gesetzlichen Regelung und ist auch verfassungsmäßig zulässig (vgl. LSG NRW Urt. v. 17.09.2009, L 7 AS 78/08, und Urt. v. 20.02.2008, L 12 AL 108/06).
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