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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2008 - L 7 AS 816/07 ER   

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https://dejure.org/2008,25318
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2008 - L 7 AS 816/07 ER (https://dejure.org/2008,25318)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.01.2008 - L 7 AS 816/07 ER (https://dejure.org/2008,25318)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - L 7 AS 816/07 ER (https://dejure.org/2008,25318)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Herabsetzung von Grundsicherungsleistungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG; § 20 SGB II; § 24 SGB II; § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1c SGB II
    Einstweiliger gerichtlicher Rechtsschutz gegen die Absenkung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II); Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit bzgl. eines Absenkungsbescheids bzw. Verwaltungsaktes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger gerichtlicher Rechtsschutz gegen die Absenkung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II); Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit bzgl. eines Absenkungsbescheids bzw. Verwaltungsaktes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 13.07.2006 - B 7a AL 24/05 R

    Abzweigung von Unterhaltsgeld - Bestimmtheit des Abzweigungsbescheides -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2008 - L 7 AS 816/07
    Vielmehr ist es aus Gründen der Rechtsklarheit erforderlich, die konkrete Höhe der Leistungskürzung anzugeben (vgl dazu BSG, Urteil vom 13. Juli 2006 - B 7 a AL 24/05 R - ).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2008 - L 7 AS 816/07
    Die Individualansprüche (vgl dazu BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7 b AS 8/06 R - ) der einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sind weder im Bewilligungsbescheid noch sonst in den Verwaltungsvorgängen des Antragsgegners dokumentiert.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2015 - L 7 AS 1519/15

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen einen

    a) Die Rechtmäßigkeit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage aufgrund von § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG ist anhand einer Interessenabwägung zu beurteilen (vgl. dazu und zum Folgenden: Beschluss des Senats vom 30. Januar 2008 - L 7 AS 816/07 ER -, Rn. 16, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2016 - L 7 AS 414/16

    Vollständiger Wegfall des Anspruchs auf Leistungen nach dem Zweiten Buch

    Dabei ist vom Gericht im Einzelfall eine Interessenabwägung vorzunehmen zwischen dem Interesse des Antragstellers, einstweilen von der belastenden Wirkung des streitigen Verwaltungsaktes verschont zu bleiben, und dem besonderen Interesse der die Verfügung erlassenden Verwaltung, das zur Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 86 a Abs. 2 Nr. 5 SGG geführt hat bzw. dem im Gesetz zum Ausdruck gekommenen besonderen allgemeinen Vollzugsinteresse, wie es in § 39 SGB II geregelt ist (vgl. Beschluss des Senats vom 30. Januar 2008 - L 7 AS 816/07 ER -, Rn. 16, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2013 - L 11 AS 831/12
    Sie ist der Auffassung, dass eine Divergenz zur Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 30. Januar 2008 - L 7 AS 816/07 B ER) vorliege.

    Eine Divergenz zu dem von der Klägerin angeführten Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 30. Januar 2008 (L 7 AS 816/07 B ER) vermag der Senat nicht zu erkennen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2016 - L 7 AS 850/16
    Die Rechtmäßigkeit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage aufgrund von § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG ist anhand einer Interessenabwägung zu beurteilen (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. dazu und zum Folgenden exemplarisch: Senatsbeschluss vom 30. Januar 2008 - L 7 AS 816/07 ER -, juris Rn. 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2016 - L 7 AS 662/16
    Die Rechtmäßigkeit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage aufgrund von § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG ist anhand einer Interessenabwägung zu beurteilen (vgl. dazu und zum Folgenden: Beschluss des Senats vom 30. Januar 2008 - L 7 AS 816/07 ER -, juris Rn. 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.03.2016 - L 7 AS 90/16
    Die Rechtmäßigkeit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs aufgrund von § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG ist anhand einer Interessenabwägung zu beurteilen (vgl. dazu und zum Folgenden: Beschluss des Senats vom 30. Januar 2008 - L 7 AS 816/07 ER -, Rn. 16, juris).
  • SG Lüneburg, 20.04.2010 - S 28 AS 1786/09

    Rechtmäßigkeit der Absenkung der Regelleistung im Rahmen der Leistungen zur

    Die angegriffenen Bescheide sind zwar hinreichend bestimmt im Sinne von § 33 SGB X. Es muss für den Adressaten vollständig, klar und unzweideutig erkennbar sein, welches der Regelungsgehalt eines Bescheides ist und um welche Höhe sich der bewilligte Leistungsbetrag herabmindert (vgl. Beschluss des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen vom 30. Januar 2008 - L 7 AS 816/07 ER - Beschluss des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 01. Juli 2009 - L 7 B 92/09 AS NZB - Urteil des Landessozialgerichtes Sachsen-Anhalt vom 18. Juni 2009 - L 5 AS 79/08 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2020 - L 7 AS 572/20
    Das Gericht hat bei seiner Entscheidung nach § 86b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SGG in entsprechender Anwendung des § 86a Absatz 3 Satz 2 SGG im Einzelfall eine Interessenabwägung vorzunehmen zwischen dem Interesse des Antragstellers, einstweilen von der belastenden Wirkung des streitigen Verwaltungsaktes verschont zu bleiben, und dem besonderen Interesse der die Verfügung erlassenden Verwaltung, das zur Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG geführt hat bzw. dem im Gesetz zum Ausdruck gekommenen besonderen allgemeinen Vollzugsinteresse, wie es in § 39 SGB II geregelt ist (vgl. Beschluss des Senats vom 30. Januar 2008 - L 7 AS 816/07 ER).
  • SG Osnabrück, 07.01.2010 - S 16 AS 872/09
    Zwar muss der Hilfsbedürftige dem Be-scheid mit der notwendigen Sicherheit entnehmen können, um welchen genauen Betrag die ihm gewährte Leistung gekürzt wird und welcher Betrag ihm dann für den Sanktions-zeitraum zwecks Sicherung seines Lebensunterhalts zur Verfügung steht (vgl. LSG Nie-dersachsen-Bremen, Beschluss vom 30.01.2008, Az.: L 7 AS 816/07 ER), allerdings lässt sich dies hier mit hinreichender Sicherheit durch Auslegung ermitteln.
  • SG Oldenburg, 24.02.2009 - S 42 AS 1395/08
    Bei Sanktionsbescheiden gemäß § 31 SGB II ist für die inhaltliche Bestimmtheit nach § 31 Abs. 1 SGB II jedoch unabdingbar, dass der Bescheid eine konkrete Einzelfallentscheidung über den genauen Absenkungsbetrag enthält (vgl. dazu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30. Januar 2008 - Az.: L 7 AS 816/07 ER und Beschluss vom 19. Oktober 2007 - Az.: L 7 AS 646/07 ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - Az.: L 8 AS 4922/06 ER-B, Rn. 10, zitiert nach juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07. August 2007 - Az.: L 28 B 1231/07 AS ER, Rn. 8 f., zitiert nach juris).
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