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   LSG Hessen, 20.05.2016 - L 7 AS 848/14   

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https://dejure.org/2016,70729
LSG Hessen, 20.05.2016 - L 7 AS 848/14 (https://dejure.org/2016,70729)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20.05.2016 - L 7 AS 848/14 (https://dejure.org/2016,70729)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20. Mai 2016 - L 7 AS 848/14 (https://dejure.org/2016,70729)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Hessen, 06.07.2012 - L 7 AS 275/12

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer besonderer Bedarf - Besuchsreise

    Auszug aus LSG Hessen, 20.05.2016 - L 7 AS 848/14
    Eine Beschwerde dagegen wies das Hessische Landessozialgericht mit Beschluss vom 6. Juli 2012 (L 7 AS 275/12 B ER) zurück.

    Insofern wird auf die Ausführungen des Sozialgerichts Frankfurt am Main im angegriffenen Urteil, die sich der Senat nach Prüfung zu Eigen macht (§ 153 Abs. 2 SGG), und auf die Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 6. Juli 2012 (L 7 AS 275/12 B ER) verwiesen (so auch Knickrehm/Hahn, in: Eicher (Hrsg.), SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende, Kommentar, 3. Auflage, 2013, § 21 Rdnr. 73a).

  • LSG Hessen, 01.08.2016 - L 7 AS 150/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Hessen, 20.05.2016 - L 7 AS 848/14
    Über die dagegen vom Kläger erhobene Berufung (L 7 AS 150/15) hat der Senat bislang noch nicht entschieden.
  • LSG Hessen, 01.08.2016 - L 7 AS 149/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Hessen, 20.05.2016 - L 7 AS 848/14
    Über die dagegen vom Kläger erhobene Berufung (L 7 AS 149/15) hat der Senat bislang noch nicht entschieden.
  • BVerfG, 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93

    Sozialhilfe zur Ermöglichung des Umgangsrechts

    Auszug aus LSG Hessen, 20.05.2016 - L 7 AS 848/14
    Bei der Anwendung und Auslegung der hier zu prüfenden Rechtsgrundlage - Mehrbedarf in Form eines im Einzelfall unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarfes - müsse der Bedeutung und Tragweite des betroffenen Grundrechtes durch die Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles ausreichend Rechnung getragen werden (Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 25. Oktober 1994, 1 BvR 1197/93).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.11.2010 - L 1 SO 133/10

    Kosten des Umgangsrechts sind durch den Träger der Grundsicherung nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Hessen, 20.05.2016 - L 7 AS 848/14
    Dazu habe das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Az. L 1 SO 133/10 B ER) entschieden, dass grundsätzlich auch Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts mit im Ausland lebenden Kindern übernommen werden müssten.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Hessen, 20.05.2016 - L 7 AS 848/14
    Gleichzeitig gelte indes zu bedenken, dass auch hinsichtlich eines betroffenen Grundrechtes keine unbeschränkte Sozialisierung der aufzuwendenden Folgekosten möglich sei (so in vergleichbarer Rechtslage zum Umgangsrecht und Scheidungsfolgekosten, Bundessozialgericht, Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 14/06 R).
  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 49/10 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Lebensmittel-

    Auszug aus LSG Hessen, 20.05.2016 - L 7 AS 848/14
    Die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts kann abgesehen von den Kosten der Unterkunft nicht in rechtlich zulässiger Weise in weitere Streitgegenstände aufgespalten werden (siehe nur Bundessozialgericht, Urteil vom 24. Februar 2011, B 14 AS 49/10 R, Juris Rdnr. 13 m.w.N.).
  • LSG Hessen, 22.06.2022 - L 4 SO 12/19
    Der Kläger hat gegenüber dem SGB II-Träger ein Klageverfahren mit dem bekannten Ergebnis durchgeführt, dass ihm keine Leistungen für den Umgang mit seiner Ehefrau zur Verfügung zu stellen sind (BSG, Urteil vom 28. November 2018, B 14 AS 47/17 R, vorgehend: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. Mai 2016, L 7 AS 848/14 und SG Frankfurt am Main, Urteil vom 16. Oktober 2014, S 3 AS 148/12).
  • BSG, 06.12.2018 - B 8 SO 53/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Er hat nicht nur darauf hingewiesen, dass der 14. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) mittlerweile die Revision gegen das Urteil des LSG vom 20.5.2016 (L 7 AS 848/14) zugelassen habe, das die von ihm geltend gemachten Kosten für das Umgangsrecht mit seiner in China lebenden Ehefrau zum Gegenstand hat (Az: B 14 AS 169/17 B), sondern hat darüber hinaus ua ausgeführt, dass das SG aus seiner Sicht den Streitgegenstand verkannt habe.
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