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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2009 - L 7 AS 852/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,19946
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2009 - L 7 AS 852/09 B ER (https://dejure.org/2009,19946)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.08.2009 - L 7 AS 852/09 B ER (https://dejure.org/2009,19946)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. August 2009 - L 7 AS 852/09 B ER (https://dejure.org/2009,19946)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes Hausgrundstück - kein Darlehen gem § 23 Abs 5 SGB 2 bei Ablehnung einer sofortigen Verwertung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 3 SGB II; § 9 SGB II; § 23 Abs. 5 S. 1 SGB II
    Verpflichtung eines Vaters zur Verwertung seines Vermögens in Form von Ackerland und Nadelwald im Hinblick auf den Antrag eines mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Kindes auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Vaters zur Verwertung seines Vermögens in Form von Ackerland und Nadelwald im Hinblick auf den Antrag eines mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Kindes auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 12; SGB II § 23 Abs. 5 S. 1; SGB II § 9
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; darlehensweise Leistungsgewährung bei Ablehnung einer sofortigen Verwertung von Vermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.05.2009 - L 5 AS 56/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2009 - L 7 AS 852/09
    Eine darlehensweise Leistungsgewährung gemäß § 23 Abs. 5 Satz 1 SGB II kommt im Regelfall aber erst in Betracht, wenn der Vermögensinhaber erste Schritte zur Verwertung seines Vermögens unternommen hat (LSG Sachsen-Anhalt vom 25.05.2009 - L 5 AS 56/09 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2009 - L 8 SO 128/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2009 - L 7 AS 852/09
    Bereits im Jahre 2003 stellte die Samtgemeinde I. die Zahlung von Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ein, weil der Vater der Antragstellerin sich geweigert hatte, an der Verwertung des Vermögens mitzuwirken (Urteil des Landessozialgerichts - LSG - Niedersachsen-Bremen vom 23. April 2009 - L 8 SO 128/08 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2016 - L 19 AS 1272/15

    Streit um die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als

    Ist eine Vermögensverwertung nicht beabsichtigt und dies auch tatsächlich feststellbar, besteht für die Anwendung der Überbrückungsregelung gemäß § 24 Abs. 5 S. 1 SGB II kein Raum (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.05.2009 - L 5 AS 56/09 B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20.08.2009 - L 7 AS 852/09 B ER - Sächsischen LSG, Beschlüsse vom 06.09.2010 - L 7 AS 777/09 B ER - und vom 13.12.2011 - L 2 AS 702/11 B ER; LSG NRW, Beschluss vom 04.03.2011 - L 7 AS 25/11 B ER; Behrend in jurisPK-SGB II, § 24 SGB II, Rn. 115 f.; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, K 24 Rn 499; Berlit in LPK-SGB 11, 5 Aufl., § 2 Rn. 21; a.A. Geiger in LPK-SGB 11, 5 Aufl., § 12 Rn. 83).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2017 - L 7 AS 1577/15

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II als Zuschuss statt

    Wird der Auseinandersetzungsanspruch - wie hier - nicht ernstlich geltend gemacht, besteht zudem auch kein tatsächliches Verwertungshindernis (BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - B 14 AS 42/07 R -, SozR 4-4200 § 12 Nr. 12; Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. April 2016 - L 32 AS 445/16 B ER -, juris Rn. 39; Senatsbeschluss vom 20. August 2009 - L 7 AS 852/09 B ER -).

    Im Übrigen kann die Klägerin sich gegen L gegebenenfalls Hilfe staatlicher Stellen zur Durchsetzung ihrer Ansprüche bedienen, um eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu verlangen (Senatsbeschluss vom 20. August 2009 - L 7 AS 852/09 B ER -), zumal nicht ersichtlich ist, dass die Klägerin und L bereits (ernsthaft) eine einvernehmliche Auflösung der Erbengemeinschaft versucht hätten.

    b) Es kann dahinstehen, ob der Klägerin überhaupt Leistungen als Darlehen hätten bewilligt werden müssen, weil sie eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nicht ernsthaft versucht hat (Senatsbeschluss vom 20. August 2009 - L 7 AS 852/09 B ER -).

  • SG Lüneburg, 25.05.2011 - S 45 AS 129/11

    Grenzwert eines gem. § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II noch geschützten selbst

    Das Grundvermögen des Antragstellers zu 1. hat der Antragsgegner im August 2009 auf der Basis von Auskünften des Gutachterausschusses beim Katasteramt und unter Abzug weiterer Beträge auf 190.000,-- EUR geschätzt (Blatt 108 der Leistungsakte; LSG Nds.-Bremen, Beschl. v. 20.08.2009 - L 7 AS 852/09 B ER -).

    Eine darlehensweise Leistungsgewährung kommt demgemäß im Regelfall erst in Betracht, wenn der Vermögensinhaber erste Schritte zur Verwertung seines Vermögens unternommen hat (vgl. dazu LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 25.05.2009 - L 5 AS 56/09 B ER - LSG Nds.-Bremen, Beschl. v. 20.08.2009 - L 7 AS 852/09 B ER -).

    Insofern hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen bereits in seinem Beschluss vom 20. August 2009 (L 7 AS 852/09 B ER) zutreffend darauf hingewiesen, dass die Antragsteller, die seit Jahren mangels Mitwirkung bei der Vermögensverwertung ohne Leistungen nach dem SGB II leben, offenbar über anderweitige Einnahmequellen verfügen, so dass es an der Eilbedürftigkeit für eine vorläufige Regelung fehlen dürfte.

  • LSG Sachsen, 13.12.2011 - L 2 AS 702/11

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zumutbarkeit der Verwertung eines

    In Anlehnung an die Rechtsprechung des 7. Senats des Sächsischen Landessozialgerichts (Beschluss vom 06.09.2010, - L 7 AS 777/09 B ER -, Rdnr. 23; des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen im Beschluss vom 20.08.2009, - L 7 AS 852/09 B ER -, Rdnr. 6; des Landessozialgericht Sachsen-Anhalt im Beschluss vom 25.05.2009, - L 5 AS 56/09 B ER - sowie des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.03.2011, - L 7 AS 25/11 B ER -, Rdnr. 3), der sich der erkennende Senat nach eigener Prüfung anschließt, kommt eine darlehensweise Leistungsgewährung gemäß § 23 Abs. 5 Satz 1 SGB II in Verbindung mit einer dinglichen Sicherung erst dann in Betracht, wenn der Vermögensinhaber irgendwie zum Ausdruck bringt, dass er bereit ist, an einer Vermögensverwertung mitzuwirken bzw. nicht zu Lasten der Steuerzahler die Verwertung seines eigenen Vermögens ausschließt, jedoch unbedingt Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen möchte.
  • LSG Sachsen, 13.10.2010 - L 7 AS 204/10
    Ist eine Vermögensverwertung nicht beabsichtigt, besteht für die Anwendung der Überbrückungsregelung gemäß § 23 Abs. 5 Satz 1 SGB II kein Raum (LSG Niedersachsen Bremen, Beschluss vom 20.08.2009, - L 7 AS 852/09 B ER -).
  • LSG Sachsen, 06.09.2010 - L 7 AS 777/09

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung eines

    Ist eine Vermögensverwertung nicht beabsichtigt, besteht für die Anwendung der Überbrückungsregelung gemäß § 23 Abs. 5 Satz 1 SGB II kein Raum (LSG Niedersachsen Bremen, Beschluss vom 20.08.2009, - L 7 AS 852/09 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2011 - L 7 AS 25/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Nach der Rechtsprechung scheidet eine darlehensweise Leistungsgewährung nach § 23 Abs. 5 Satz 1 SGB II nur dann aus, wenn der Vermögensinhaber erste Schritte zur Verwertung seines Vermögens nicht unternommen hat (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20.08.2009, Az.: L 7 AS 852/09 B ER, Rdn. 6; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.05.2009, Az.: L 5 AS 56/09 B ER, Rdn. 34).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2018 - L 11 AS 1171/16
    Eine Leistungsbewilligung als Darlehen komme nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachen-Bremen (Beschluss vom 20. August 2009 - L 7 AS 852/09 B ER) nicht mehr in Betracht, da der Kläger bisher keinerlei Verwertungsbemühungen unternommen habe.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.10.2016 - L 7 AS 848/16
    Insoweit wäre auch zu ermitteln, welche Bemühungen im Einzelnen die Antragsteller zuvor zur Vermögensverwertung unternommen haben und woran diese Bemühungen gescheitert sind (vgl. Senatsbeschluss vom 20. August 2009 - L 7 AS 852/09 B ER -, FEVS 61, 544).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2014 - L 7 AS 1389/13
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die beigezogene Gerichtsakten zum Verfahren L 7 AS 486/08, L 7 AS 852/09 B ER, L 9 AS 651/11 und L 13 AS 189/11 B ER sowie auf den Verwaltungsvorgang des Beklagten Bezug genommen, die dem Gericht vorgelegen haben und Grundlage der Entscheidungsfindung geworden sind.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.07.2011 - L 13 AS 189/11
  • BSG, 11.09.2009 - B 14 AS 135/09 S
  • SG Stade, 24.04.2014 - S 18 AS 997/12

    Berücksichtigung eines selbst bewohnten Hauses als verwertbares Vermögen;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2010 - L 7 AS 1466/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2019 - L 11 AS 253/17
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