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   LSG Bayern, 31.01.2013 - L 7 AS 883/12 B PKH   

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https://dejure.org/2013,2180
LSG Bayern, 31.01.2013 - L 7 AS 883/12 B PKH (https://dejure.org/2013,2180)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31.01.2013 - L 7 AS 883/12 B PKH (https://dejure.org/2013,2180)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - L 7 AS 883/12 B PKH (https://dejure.org/2013,2180)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 01.08.1978 - 7 RAr 37/77

    Verfahrensgegenstand - Abänderungsbescheid - Rückforderung einer Leistung -

    Auszug aus LSG Bayern, 31.01.2013 - L 7 AS 883/12
    Der Bescheid vom 24.01.2012 wurde vielmehr über § 86 SGG Gegenstand des bis zur Klageerhebung noch offenen Vorverfahrens; denn nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts wird auch ein Bescheid, der nach dem Widerspruchsbescheid, aber vor Erhebung der Klage ergeht, nach § 86 SGG Gegenstand des Vorverfahrens (BSG Urteil vom 01.08.1978, Az.: 7 RAr 37/77).

    Zunächst müsste sich das Sozialgericht mit der Frage des Umfangs der Bestandskraft der vorläufigen Entscheidung auseinandersetzen (vgl zu Anpassungsbescheiden allgemein BSG Urteil vom 16.06.1999, B 9 V 4/99 R und für den Bereich des SGB II BSG Urteil vom 30.09.2008, B 4 AS 29/07 R), dann ggf. die Notwendigkeit von Änderungen nach §§ 45, 48 SGB X aufgrund des Widerspruchs, der evtl. als Änderungsantrag zu werten wäre, prüfen (vgl. Düe in Niesel/Brand, SGB III, 5. Aufl 2010 § 328 Rz 10 zu entsprechenden Änderungen nach §§ 44 ff SGB X) und sich schließlich mit der Frage auseinandersetzen, ob der Bescheid vom 24.01.2012 nach § 86 SGG Gegenstand des bis zur Klageerhebung noch offenen Widerspruchverfahrens wurde anhand der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach auch ein Abänderungsbescheid, der nach dem Widerspruchsbescheid, aber vor Erhebung der Klage ergeht, nach § 86 SGG Gegenstand des Vorverfahrens ist (BSG Urteil vom 01.08.1978, Az.: 7 RAr 37/77).

  • BSG, 16.06.1999 - B 9 V 4/99 R

    Vorbehaltsbescheid - Anpassungsbescheide - endgültiger Bescheid - Rückforderung -

    Auszug aus LSG Bayern, 31.01.2013 - L 7 AS 883/12
    Zunächst müsste sich das Sozialgericht mit der Frage des Umfangs der Bestandskraft der vorläufigen Entscheidung auseinandersetzen (vgl zu Anpassungsbescheiden allgemein BSG Urteil vom 16.06.1999, B 9 V 4/99 R und für den Bereich des SGB II BSG Urteil vom 30.09.2008, B 4 AS 29/07 R), dann ggf. die Notwendigkeit von Änderungen nach §§ 45, 48 SGB X aufgrund des Widerspruchs, der evtl. als Änderungsantrag zu werten wäre, prüfen (vgl. Düe in Niesel/Brand, SGB III, 5. Aufl 2010 § 328 Rz 10 zu entsprechenden Änderungen nach §§ 44 ff SGB X) und sich schließlich mit der Frage auseinandersetzen, ob der Bescheid vom 24.01.2012 nach § 86 SGG Gegenstand des bis zur Klageerhebung noch offenen Widerspruchverfahrens wurde anhand der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach auch ein Abänderungsbescheid, der nach dem Widerspruchsbescheid, aber vor Erhebung der Klage ergeht, nach § 86 SGG Gegenstand des Vorverfahrens ist (BSG Urteil vom 01.08.1978, Az.: 7 RAr 37/77).
  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

    Auszug aus LSG Bayern, 31.01.2013 - L 7 AS 883/12
    Zunächst müsste sich das Sozialgericht mit der Frage des Umfangs der Bestandskraft der vorläufigen Entscheidung auseinandersetzen (vgl zu Anpassungsbescheiden allgemein BSG Urteil vom 16.06.1999, B 9 V 4/99 R und für den Bereich des SGB II BSG Urteil vom 30.09.2008, B 4 AS 29/07 R), dann ggf. die Notwendigkeit von Änderungen nach §§ 45, 48 SGB X aufgrund des Widerspruchs, der evtl. als Änderungsantrag zu werten wäre, prüfen (vgl. Düe in Niesel/Brand, SGB III, 5. Aufl 2010 § 328 Rz 10 zu entsprechenden Änderungen nach §§ 44 ff SGB X) und sich schließlich mit der Frage auseinandersetzen, ob der Bescheid vom 24.01.2012 nach § 86 SGG Gegenstand des bis zur Klageerhebung noch offenen Widerspruchverfahrens wurde anhand der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach auch ein Abänderungsbescheid, der nach dem Widerspruchsbescheid, aber vor Erhebung der Klage ergeht, nach § 86 SGG Gegenstand des Vorverfahrens ist (BSG Urteil vom 01.08.1978, Az.: 7 RAr 37/77).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus LSG Bayern, 31.01.2013 - L 7 AS 883/12
    Da die Vorläufigkeit des Änderungsbescheids vom 26.11.2011 sich nicht aus dem Verwaltungsakt selbst ergibt, sondern sich nur im Anschluss an den Verwaltungsakt ein Hinweis am Ende des Bescheides auf die Vorläufigkeit findet, ist zu klären, ob diese Vorgehensweise noch den Anforderungen, die das das BSG an die Eindeutigkeit der Verfügung der Vorläufigkeit stellt (vgl. BSG Urteil vom 06.04.2011, Az.: B 4 AS 119/10 R Rz. 18, 19), genügt.
  • BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 35/10 R

    Erstattung von Kosten im Widerspruchsverfahren - Kausalität eines Widerspruchs

    Auszug aus LSG Bayern, 31.01.2013 - L 7 AS 883/12
    Dass der Beklagte möglicherweise auch ohne Widerspruch die Festsetzung in dieser Höhe vorgenommen hätte, lässt die Kausalität des Widerspruchs nicht entfallen (vgl. BSG Urteil vom 19.10.2011, Az.: B 6 KA 35/10 R, Rz. 18, vgl. auch BSG Urteil vom 02.05.2012, B 11 AL 23/10 R).
  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 23/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten -

    Auszug aus LSG Bayern, 31.01.2013 - L 7 AS 883/12
    Dass der Beklagte möglicherweise auch ohne Widerspruch die Festsetzung in dieser Höhe vorgenommen hätte, lässt die Kausalität des Widerspruchs nicht entfallen (vgl. BSG Urteil vom 19.10.2011, Az.: B 6 KA 35/10 R, Rz. 18, vgl. auch BSG Urteil vom 02.05.2012, B 11 AL 23/10 R).
  • SG Berlin, 21.08.2013 - S 205 AS 15021/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und

    An der Vorläufigkeit der Bewilligung ändert sich für den Zeitraum Juli bis Oktober 2009 auch nicht aus dem Umstand, dass im Änderungsbescheid vom 7. Juni 2009 erst auf der letzten Seite ausgeführt wird, dass es bei der Vorläufigkeit der Bewilligung verbleibt, wenn diese bisher vorläufig gewesen ist (a. A. wohl Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 31. Januar 2013 - L 7 AS 883/12 B PKH, juris).
  • SG Potsdam, 26.11.2013 - S 40 AS 1588/12

    Minderung des Auszahlungsanspruchs bei Pflichtverletzung des Leistungsempfängers

    Dabei kann im Ergebnis dahinstehen, ob der Bescheid vom 26. November 2011 eine endgültige Bewilligung darstellt, wofür im Ergebnis viel spricht (vgl. auch Bayrisches LSG, Beschluss vom 31. Januar 2013 - L 7 AS 883/12 B PKH -, zitiert nach Juris) oder eine (weitere) bloß vorläufige Bewilligung.
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