Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2012

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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2011 - L 7 AS 893/11 B ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2011 - L 7 AS 893/11 B ER (https://dejure.org/2011,46965)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.10.2011 - L 7 AS 893/11 B ER (https://dejure.org/2011,46965)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - L 7 AS 893/11 B ER (https://dejure.org/2011,46965)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - selbst genutztes Hausgrundstück - Dreipersonenhaushalt - kein Schonvermögen bei 1500 qm Grundstück und 140 qm Wohnfläche - keine Übernahme von Instandhaltungskosten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 22 Abs 2 SGB 2
    Reparaturkosten beim Eigenheim

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 - L 29 AS 1920/19

    Unabweisbare Aufwendungen - Dachreparatur - unangemessen großes Hausgrundstück

    Der Beklagte hat demgegenüber auf den Beschluss des LSG Sachsen-Anhalt vom 26. Oktober 2011 - L 7 AS 893/11 B ER - verwiesen, wonach die Frage nach der wirtschaftlichen Unverwertbarkeit bzw. besonderen Härte einer Verwertung bereits nach dem Wortlaut des § 22 Abs. 2 SGB II keine Rolle spiele.

    Der Tatbestand des § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II ist nicht auf den Fall eines unangemessen großen Hauseigentums anzuwenden (vgl. etwa LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. Juni 2020 - L 4 AS 167/20 B ER -, zitiert nach juris Rn. 32; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - L 7 AS 893/11 B ER -, zitiert nach juris Rn. 13).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2015 - L 11 AS 1038/14
    Die Antwort ergibt sich direkt aus dem Wortlaut von § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II, wonach dieser Anspruch auf selbst bewohntes Eigentum i.S.d. § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II und damit auf Hausgrundstücke von angemessener Größe beschränkt ist (vgl. hierzu auch: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - L 7 AS 893/11 B ER).

    Die Rechtsfrage, ob § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II über seinen Wortlaut hinaus auch für unangemessen große Hausgrundstücke gilt, deren Wert unterhalb der einschlägigen Vermögensfreibeträge bleibt und die deshalb geschütztes Vermögen nach § 12 Abs. 2 SGB II darstellen, ist nicht klärungsbedürftig (vgl. zu dieser Problematik: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. November 2012 - L 15 AS 350/11 B ER - (bei dem im Urteil des SG 21. Dezember 2012 - S 23 AS 2303/08 - angegebenen Aktenzeichen L 7 AS 893/11 B ER handelt es sich um einen Schreibfehler)).

    Der vom SG aufgestellte Rechtssatz, wonach der Anspruch nach § 22 Abs. 2 SGB II ein Hausgrundstück von angemessener Größe voraussetzt, entspricht dem Wortlaut der Norm sowie der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa: Beschluss des 7. Senats des erkennenden Gerichts vom 26. Oktober 2011 - L 7 AS 893/11 B ER).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2016 - L 7 AS 1924/12

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Instandhaltungskosten für selbst

    Indessen vermögen sich die Kläger auf die Bestimmung des § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II n.F. schon deswegen nicht zu berufen, weil - wie oben bereits dargestellt - die Gesamtwohnfläche des Wohnhauses in S. unangemessen groß ist und damit das im Eigentum des Kläger zu 1 stehende Hausgrundstück der Schutzvorschrift des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II nicht unterfällt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - L 7 AS 893/11 B ER - ; ferner Luik in Eicher, SGB 11, 3.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2015 - L 4 AS 431/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - unabweisbare Aufwendungen für

    Damit handelt es sich dem Grunde nach nicht um vermögensgeschütztes Vermögen im Sinne von § 12 Abs. 1 SGB II. Die Frage nach der wirtschaftlichen Unverwertbarkeit bzw. besonderen Härte einer Verwertung spielt schon nach dem Wortlaut des § 22 Abs. 2 SGB II keine Rolle (vgl. zutreffend z.B. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Oktober 2011, L 7 AS 893/11 B ER, juris; zustimmend Lauterbach, Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung im SGB II, 2015, S. 66).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.06.2020 - L 4 AS 167/20

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Instandhaltungs- und

    Bereits nach dem Wortlaut des § 22 Abs. 2 SGB II spielt indessen die Frage nach der wirtschaftlichen (teilweisen) Unverwertbarkeit bzw. besonderen Härte einer Verwertung keine Rolle (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Oktober 2015, a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - L 7 AS 893/11 B ER - juris).
  • LSG Bayern, 05.12.2012 - L 16 AS 483/12

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung - nicht für

    Der Senat hat die Akten des Bayer. Landessozialgerichts L 16 AS 180/12, L 7 AS 21/08 ZVW und L 7 AS 893/11 B ER, die Akten des Sozialgerichts Augsburg S 17 AS 427/12, S 11 AS 1403/11, S 11 AS 1053/11 und S 11 AS 1351/11 und die Akten des Beklagten beigezogen.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2021 - L 9 BK 3978/17

    Voraussetzungen der Bewilligung von Kinderzuschuss

    Damit ist das selbst bewohnte Eigenheim bereits im Hinblick auf dessen Wohnfläche als unangemessen groß einzuordnen, unabhängig davon, dass auch die Grundstücksfläche mit mindestens 888 m 2 (teilweise wurden auch 1.000 m 2 angegeben) selbst für den ländlichen Raum unangemessen groß sein dürfte (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26.10.2011 - L 7 AS 893/11 B ER -, juris Rn. 13; dort Annahme eines Grenzwerts von 800 m 2 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2021 - L 9 BK 2971/17

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Kinderzuschlag - Berechnung der Höhe

    Damit ist das selbst bewohnte Eigenheim bereits im Hinblick auf dessen Wohnfläche als unangemessen groß einzuordnen, unabhängig davon, dass auch die Grundstücksfläche mit mindestens 888 m 2 (teilweise wurden auch 1.000 m 2 angegeben) selbst für den ländlichen Raum unangemessen groß sein dürfte (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26.10.2011 - L 7 AS 893/11 B ER -, juris Rn. 13; dort Annahme eines Grenzwerts von 800 m 2 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2012 - L 7 AS 893/11
    Ratio legis dieser Regelung ist es, zu vermeiden, dass der zuständige Leistungsträger Instandsetzungskosten für eine Immobile zu erbringen hat, die mangels Vermögensschutzes ohnedies verkauft werden muss (so LSG Niedersachsen -Bremen, Beschl. v. 26. Oktober 2011, Az. L 7 AS 893/11 B ER, Rdnr. 13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2013 - L 7 AS 373/13
    Es kann dabei im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens im Ergebnis dahinstehen, ob insoweit - entsprechend dem Wortlaut der Norm - nur das nach § 12 Ab. 3 Nr. 4 SGB II vor einer Verwertung geschützte Wohneigentum erfasst wird (vgl.: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - L 7 AS 893/11 B ER), oder ob in erweiternder Auslegung auch Wohneigentum erfasst werden soll, dessen Wert in der Zusammenschau mit allen übrigen Vermögenswerten den Freibetrag gemäß § 12 Abs. 2 SGB II nicht überschreitet (vgl.: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. November 2012 - L 15 AS 893/11 B ER - in www.sozialgerichtsbarkeit.de versehentlich geführt unter L 7 AS 893/11 B ER).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2012 - L 7 AS 893/11 B ER   

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https://dejure.org/2012,126534
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2012 - L 7 AS 893/11 B ER (https://dejure.org/2012,126534)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.11.2012 - L 7 AS 893/11 B ER (https://dejure.org/2012,126534)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. November 2012 - L 7 AS 893/11 B ER (https://dejure.org/2012,126534)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2011 - L 7 AS 893/11

    Reparaturkosten beim Eigenheim

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2012 - L 7 AS 893/11
    Ratio legis dieser Regelung ist es, zu vermeiden, dass der zuständige Leistungsträger Instandsetzungskosten für eine Immobile zu erbringen hat, die mangels Vermögensschutzes ohnedies verkauft werden muss (so LSG Niedersachsen -Bremen, Beschl. v. 26. Oktober 2011, Az. L 7 AS 893/11 B ER, Rdnr. 13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2007 - L 9 AS 137/07

    Anspruch auf Gewährung von unterhaltssichernden Leistungen für die Erneuerung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2012 - L 7 AS 893/11
    Nach zutreffender Ansicht wurden sie indessen jedenfalls dann als KdU im Sinne von § 22 Abs. 1 SGB II angesehen, wenn sie für den Funktionserhalt notwendig waren und ihre Durchführung nicht ohne Wertsteigerung möglich war (vgl. dazu LSG Niedersachsen - Bremen, Beschluss vom 27. März 2007, Az. L 9 AS 137/07 ER, Rdnr. 12 (Ölbrenner); Berlit in Münder, LPK-SGB 11, 2.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - L 5 AS 178/12

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Instandhaltung und Reparatur -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2012 - L 7 AS 893/11
    Aufl. § 22, 2. Aufl. 2006, unterdessen auch LSG Sachsen - Anhalt, Beschl. vom 09. Juli 2012, Az. L 5 AS 178/12 B ER (Elektroanlage)).
  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 61/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten für das

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2012 - L 7 AS 893/11
    Die Übernahme von Instandhaltungskosten galt mithin, nicht anders als die Gewährung sonstiger Leistungen für die Unterkunftskosten, dem Erhalt der tatsächlich bewohnten Wohnung als Lebensmittelpunkt (vgl. dazu auch BSG, Urt. v. 24. Februar 2011, Az. B 14 AS 61/10 R).
  • LSG Bayern, 24.03.2009 - L 16 AS 151/09

    Erfüllung des Darlegungserfordernisses als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2012 - L 7 AS 893/11
    Demgegenüber habe das Sozialgericht Osnabrück mit Urteil vom 15. Februar 2011 (im Verfahren S 16 AS 151/09) entschieden, dass das Hausgrundstück des Antragstellers zu 1) kein Schonvermögen bilde, weil es unangemessen groß sei.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2012 - L 7 AS 893/11
    Ist hingegen ein Erfolg im Hauptsacheverfahren nicht bereits auszuschließen, weil insbesondere eine abschließende Sachaufklärung im Eilverfahren nicht möglich ist, bedarf es einer Folgenabwägung, in welche die Sozialgerichte die grundrechtlichen Belange des Antragstellers, namentlich die verfassungsrechtliche Gewährleistung eines die Menschenwürde wahrenden Existenzminimums, umfassend einzustellen haben (BVerfG, Beschl. 1 BvR 569/05 v. 12. Mai 2005).
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