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   LSG Bayern, 19.01.2016 - L 7 AS 894/15 ER   

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https://dejure.org/2016,1310
LSG Bayern, 19.01.2016 - L 7 AS 894/15 ER (https://dejure.org/2016,1310)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.01.2016 - L 7 AS 894/15 ER (https://dejure.org/2016,1310)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. Januar 2016 - L 7 AS 894/15 ER (https://dejure.org/2016,1310)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung der Vollziehung; Eilverfahren für existenzsichernde Leistungen; Folgenabwägung; Sparsame und effektive Verwendung öffentlicher Steuermittel

  • rewis.io

    Eilverfahren bei existenzsichernden Leistungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 199 Abs. 2
    Aussetzung der Vollziehung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ; Keine Aussetzung der Vollstreckung eines Beschlusses zur Leistungserbringung im sozialgerichtlichen Verfahren nach fehlender Mitwirkung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Bayern, 28.04.2014 - L 7 AS 337/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aussetzung der Vollstreckung nach § 199 Abs 2 SGG

    Auszug aus LSG Bayern, 19.01.2016 - L 7 AS 894/15
    Im Rahmen des nach herrschender Meinung auszuübenden Ermessens unter Abwägung der Interessen des Leistungsempfängers und der leistungspflichtigen Behörde (vgl. dazu etwa BayLSG Beschluss vom 28.04.2014, L 7 AS 337/14 ER) ist eine Aussetzung nicht gerechtfertigt.

    Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, hängt davon ab, ob die Erfolgsaussicht in der Beschwerde offensichtlich fehlt oder offensichtlich besteht (vgl. BayLSG Beschluss vom 28.04.2014, L 7 AS 337/14 E Rz. 13).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 19.01.2016 - L 7 AS 894/15
    Zum anderen hat im Bereich existenzsicheren Leistungen ein Antrag nach § 199 Abs. 2 SGG schon deshalb kaum Aussicht auf Erfolg, weil den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bezüglich Eilverfahren für existenzsichernde Leistungen (Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05) hier ein besonderes Gewicht beikommt und Nachteile, die einem Leistungsträger durch die vorläufige Gewährung von Leistungen entstehen, regelmäßig nicht die Nachteile überwiegen, die einem Leistungsberechtigten bei Versagung einer existenzsichernden Leistung entstünden (so ausdrücklich BSG Beschluss vom 08.12.2009, B 8 SO 117?/09 R).
  • LSG Bayern, 29.06.2006 - L 11 AS 95/06

    Zulässigkeit eines Antrags auf Aussetzung der Vollstreckung durch einstweilige

    Auszug aus LSG Bayern, 19.01.2016 - L 7 AS 894/15
    Im Bereich des SGB II kann daher ein Antrag nach § 199 Abs. 2 SGG nur in seltenen Fällen Erfolg haben und ist regelmäßig aussichtslos (vgl. BayLSG Beschluss vom 29.06.2006, L 11 AS 95/06 ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 7 AS 3613/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Mitwirkungspflichten - auf Dritte bezogene

    Zeitlich ist die Versagung dabei bis zum 31. Mai 2015 beschränkt, nachdem der Beklagte der Klägerin auf deren neuerlichen Antrag vom 12. Juni 2015 sowie auf Grundlage der zwischenzeitlichen Aufgabe des gemeinsamen Haushalts mit S.D. mit Bescheid vom 16. Juli 2015 für die Zeit ab dem 1. Juni 2015 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bewilligt und sich die Versagung damit nach § 39 Abs. 2 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) ab dem 1. Juni 2015 erledigt hat (vgl. dazu Bundessozialgericht , Urteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 12/06 R - ; Bayerisches LSG, Beschluss vom 19. Januar 2016 - L 7 AS 894/15 ER - ; Thüringer LSG, Beschluss vom 24. Mai 2012 - L 4 AS 243/12 B ER - ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - L 7 AS 1671/22

    Kein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB

    Maßgeblicher Leistungsantrag des Antragstellers iSv § 37 Abs. 1 Satz 1 SGB II für diesen Zeitraum ist in Anbetracht der Zäsurwirkung von Neuanträgen (vgl. hierzu BSG Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R, Bayerisches LSG Beschluss vom 19.01.2016 - L 7 AS 894/15 ER) sein Leistungsbegehren vom 21.10.2022 für den Zeitraum ab dem 01.11.2022.
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