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   LSG Bayern, 23.12.2010 - L 7 AS 923/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,34707
LSG Bayern, 23.12.2010 - L 7 AS 923/10 B ER (https://dejure.org/2010,34707)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.12.2010 - L 7 AS 923/10 B ER (https://dejure.org/2010,34707)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. Dezember 2010 - L 7 AS 923/10 B ER (https://dejure.org/2010,34707)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten - Zusicherung gem § 22 Abs 3 SGB 2 - Ermessen - notwendiger Umzug - keine Zusicherung bei erfolgtem Umzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2022 - L 4 AS 359/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Untätigkeitsklage - konkludente Klagerücknahme im

    In diesem Fall ist der Berechtigte gehalten, direkt die ihm mögliche Leistungsklage auf Erstattung der angefallenen Umzugskosten zu erheben (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. September 2013, Aktenzeichen L 3 AS 950/13 B PKH, Rn 34; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23. Dezember 2010, Aktenzeichen L 7 AS 923/10 B ER, Rn 21).
  • SG Stade, 11.10.2011 - S 28 AS 669/11

    Unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 22 Abs. 4 S. 2 SGB II zunächst

    Nach erfolgtem Umzug kann eine Zusicherung nicht mehr begehrt werden (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 23.12.2010 - L 7 AS 923/10 B ER - zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2011 - L 13 AS 233/11
    Der Umzug in eine unangemessene Wohnung ist regelmäßig nicht notwendig, weil die dauerhafte Finanzierung der neuen Wohnung nicht sichergestellt wäre (Bayerisches LSG, Beschluss vom 23. Dezember 2010 - L 7 AS 923/10 B ER - juris Rn. 20 - mit Verweis auf Münder, LPK-SGB 11, 3. Auflage 2009, § 22 Rn. 107; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - L 12 B 84/09 ER - juris Rn. 7 m. w. Nachw.).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.05.2014 - L 9 AS 1399/14
    Denn der Umzug in eine unangemessene Wohnung kann regelmäßig nicht notwendig angesehen werden, weil die dauerhafte Finanzierung der neuen Wohnung nicht sichergestellt wäre (Bayerisches LSG, Beschluss v. 23.12.2010, L 7 AS 923/10 B ER, in Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.06.2013 - L 7 AS 489/13
    Ein etwaiger Anspruch der Antragstellerin nach § 22 Abs. 6 SGB II und damit auch ein etwaiger Anordnungsanspruch nach § 86 b Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist - unabhängig von den sonstigen Voraussetzungen - jedenfalls mit dem zwischenzeitlich erfolgten Umzug erloschen, weil nach einem Umzug eine Zusicherung hinsichtlich der Umzugskosten als prozessual überflüssiger Zwischenschritt für ein auf die tatsächlichen Umzugskosten gerichtetes Begehren nicht mehr begehrt werden kann (vgl.: Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23. Dezember 2010 - L 7 AS 923/10 B - Berlit in LPK-SGB II, § 22 Rn 169).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2012 - L 13 AS 297/12
    Der Umzug in eine unangemessene Wohnung ist regelmäßig nicht notwendig, weil die dauerhafte Finanzierung der neuen Wohnung nicht sichergestellt wäre (Bayerisches LSG, Beschluss vom 23. Dezember 2010 - L 7 AS 923/10 B ER - juris Rdn 20; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - L 12 B 84/09 ER - juris Rdn 7 m. w. Nachw.).
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