Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 09.03.2007 - L 7 AS 925/07 ER-B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8452
LSG Baden-Württemberg, 09.03.2007 - L 7 AS 925/07 ER-B (https://dejure.org/2007,8452)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.03.2007 - L 7 AS 925/07 ER-B (https://dejure.org/2007,8452)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. März 2007 - L 7 AS 925/07 ER-B (https://dejure.org/2007,8452)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,8452) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - besonderer Härtefall - atypischer Lebenssachverhalt bei traumatisiertem Flüchtling

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Kosten einer Unterkunft als Beihilfe neben der bewilligten Berufsausbildungsbeihilfe für einen minderjährigen Flüchtling; Anspruch auf Bewilligung ergänzender Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Glaubhaftmachung der Erfolgsaussicht ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    SGB II § 7 Abs. 5 S. 2; SGG § 86 b Abs. 2
    D (A), Grundsicherung für Arbeitssuchende, Ausbildung, Darlehen, besondere Härte, minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, posttraumatische Belastungsstörung, psychische Erkrankung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22 Abs. 7 § 7 Abs. 5; SGB III § 60
    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Auszubildende, Leistung als Darlehen in besonderen Härtefällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2005 - L 7 AS 2875/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Einkommens- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.03.2007 - L 7 AS 925/07
    Der hier allein in Betracht kommende Erlass einer Regelungsanordnung nach § 86b Abs. 2 SGG verlangt grundsätzlich die - summarische - Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache sowie die Erforderlichkeit einer vorläufigen gerichtlichen Entscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. Beschlüsse vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - FEVS 57, 72 und vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - FEVS 57, 164 ).

    Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - FEVS 57, 72, vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - FEVS 57, 164 ).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - L 7 SO 2117/05

    Einstweilige Anordnung - Güter- und Folgenabwägung - darlehensweise Bewilligung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.03.2007 - L 7 AS 925/07
    Der hier allein in Betracht kommende Erlass einer Regelungsanordnung nach § 86b Abs. 2 SGG verlangt grundsätzlich die - summarische - Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache sowie die Erforderlichkeit einer vorläufigen gerichtlichen Entscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. Beschlüsse vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - FEVS 57, 72 und vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - FEVS 57, 164 ).

    Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - FEVS 57, 72, vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - FEVS 57, 164 ).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.03.2007 - L 7 AS 925/07
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).

    Mithin erforderlich ist sowohl ein Anordnungsanspruch als auch ein Anordnungsgrund, die jedoch, gemessen an dem mit dem Antrag verfolgten Rechtsschutzziel (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 95; NVwZ 2005, 927), in einer Wechselbeziehung zueinander stehen, sodass sich die Anforderungen je nach dem zu erwartendem Maß des Erfolgs in der Hauptsache, der Dringlichkeit der erstrebten vorläufigen Regelung oder der Schwere des drohenden Nachteils vermindern können (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 4. Januar 2007 - L 7 SO 6235/06 ER-B - und vom 29. Januar 2007 - L 7 SO 5672/06 ER-B - ).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2007 - L 7 SO 5672/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe für Ausländer - Hilfe zum

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.03.2007 - L 7 AS 925/07
    Mithin erforderlich ist sowohl ein Anordnungsanspruch als auch ein Anordnungsgrund, die jedoch, gemessen an dem mit dem Antrag verfolgten Rechtsschutzziel (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 95; NVwZ 2005, 927), in einer Wechselbeziehung zueinander stehen, sodass sich die Anforderungen je nach dem zu erwartendem Maß des Erfolgs in der Hauptsache, der Dringlichkeit der erstrebten vorläufigen Regelung oder der Schwere des drohenden Nachteils vermindern können (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 4. Januar 2007 - L 7 SO 6235/06 ER-B - und vom 29. Januar 2007 - L 7 SO 5672/06 ER-B - ).
  • SG Dresden, 10.07.2006 - S 23 AS 1002/06

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Ausschluss der Leistung für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.03.2007 - L 7 AS 925/07
    Eine besondere Härte ist vielmehr erst dann gegeben, wenn ein atypischer Lebenssachverhalt besteht, der es für den Auszubildenden auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses objektiv nicht zumutbar erscheinen lässt, seine Ausbildung zu unterbrechen (so SG Dresden, Beschluss vom 10. Juli 2006 S 23 AS 1002/06 ER ).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.03.2007 - L 7 AS 925/07
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.03.2007 - L 7 AS 925/07
    Mithin erforderlich ist sowohl ein Anordnungsanspruch als auch ein Anordnungsgrund, die jedoch, gemessen an dem mit dem Antrag verfolgten Rechtsschutzziel (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 95; NVwZ 2005, 927), in einer Wechselbeziehung zueinander stehen, sodass sich die Anforderungen je nach dem zu erwartendem Maß des Erfolgs in der Hauptsache, der Dringlichkeit der erstrebten vorläufigen Regelung oder der Schwere des drohenden Nachteils vermindern können (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 4. Januar 2007 - L 7 SO 6235/06 ER-B - und vom 29. Januar 2007 - L 7 SO 5672/06 ER-B - ).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.03.2007 - L 7 AS 925/07
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).
  • LSG Hessen, 07.11.2006 - L 7 B 223/06

    Hartz IV: Kein Arbeitslosengeld II für Studenten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.03.2007 - L 7 AS 925/07
    Es genügt die abstrakte Förderungsfähigkeit (so zu der insoweit vergleichbaren Regelung des § 26 Abs. 1 BSHG Urteil des Senats vom 6. April 2006 - S 3 SO 1322/05 - m.w.N.; zu § 7 SGB II vergleiche in diesem Sinne Hessisches LSG Beschluss vom 7. November 2006 - L 7 B 223/06 AS ).
  • SG Aachen, 30.03.2007 - S 8 AS 25/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Ein Härtefall kann insbesondere dann gegeben sein, wenn der wesentliche Teil der Ausbildung bereits absolviert ist und der bevorstehende Abschluss (unverschuldet) an Mittellosigkeit zu scheitern droht (Hessisches LSG a. a. O.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.03.2007 - L 7 AS 925/07 ER-B).
  • SG Duisburg, 20.07.2007 - S 17 AS 234/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Der besondere Härtefall erfordert danach einen atypischen Lebenssachverhalt, der es für den Auszubildenden auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses objektiv nicht zumutbar erscheinen lässt, seine Ausbildung zu unterbrechen (SG Dresden, Beschluss vom 05.08.2006, Az.: S 23 AS 1202/06 ER; im Anschluss daran LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.03.2007, Az.: L 7 AS 925/07 ER-B; SG Reutlingen, Beschluss vom 14.12.2006, Az.: S 2 AS 4379/06 ER).
  • SG Reutlingen, 10.03.2007 - S 2 AS 4659/06

    Arbeitslosengeld II - Leistungsausschluss für Auszubildende - abstrakte

    Der besondere Härtefall erfordert danach einen atypischen Lebenssachverhalt, der es für den Auszubildenden auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses objektiv nicht zumutbar erscheinen lässt, seine Ausbildung zu unterbrechen (SG Dresden, Beschluss vom 05.08.2006, Az.: S 23 AS 1202/06 ER; im Anschluss daran LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.03.2007, Az.: L 7 AS 925/07 ER-B; SG Reutlingen, Beschluss vom 14.12.2006, Az.: S 2 AS 4379/06 ER).
  • SG Reutlingen, 19.03.2007 - S 2 AS 4659/06

    Gewährung von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende; Voraussetzungen

    Der besondere Härtefall erfordert danach einen atypischen Lebenssachverhalt, der es für den Auszubildenden auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses objektiv nicht zumutbar erscheinen lässt, seine Ausbildung zu unterbrechen (SG Dresden, Beschluss vom 05.08.2006, Az.: S 23 AS 1202/06 ER; im Anschluss daran LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.03.2007, Az.: L 7 AS 925/07 ER-B; SG Reutlingen, Beschluss vom 14.12.2006, Az.: S 2 AS 4379/06 ER).
  • SG Bremen, 20.04.2009 - S 23 AS 599/09

    Anforderungen an das Vorliegen eines besonderen Härtefalles i.R.d.

    Daneben ist ein besonderer Härtefall auch dann anzunehmen, wenn der wesentliche Teil der Ausbildung absolviert ist und der bevorstehende Abschluss lediglich an Mittellosigkeit zu scheitern droht (so u.a. Hessisches Landessozialgericht (LSG), Beschluss vom 7. November 2006 - L 7 AS 200/06 ER; LSG Baden - Württemberg, Beschluss vom 9. März 2007 - L 7 As 925/07 ER-B).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht