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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2017 - L 7 AS 965/15   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2017 - L 7 AS 965/15 (https://dejure.org/2017,39079)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.08.2017 - L 7 AS 965/15 (https://dejure.org/2017,39079)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. August 2017 - L 7 AS 965/15 (https://dejure.org/2017,39079)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitslosengeld II; Einkommensanrechnung aus selbständiger Tätigkeit; Bestimmung des Einkommens nach Zuflusstheorie und Trennungsprinzip; Wirtschaftliche Zuordnung des Gewinns einer juristischen Person zu einer natürlichen Person

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslosengeld II; Einkommensanrechnung aus selbständiger Tätigkeit; Bestimmung des Einkommens nach Zuflusstheorie und Trennungsprinzip; Wirtschaftliche Zuordnung des Gewinns einer juristischen Person zu einer natürlichen Person

  • rechtsportal.de

    SGB II a.F. § 11 Abs. 1 S. 1
    Arbeitslosengeld II

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2017 - L 7 AS 965/15
    Dabei kann der Senat offen lassen, ob es sich bei den Betriebseinnahmen der GmbH um Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb (§ 3 Alg II-V 2008) oder um Einkünfte aus Kapitalvermögen (vgl. § 4 Satz 2 Nr. 3 Alg II-V 2008; zur Abgrenzung der Einkunftsarten vgl. BSG Urteil vom 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R) handelt, wobei letzteres zur Folge hätte, dass eine gleichmäßig Aufteilung über den Bewilligungszeitraum nicht möglich wäre und der angefochtene Bescheid auch aus diesem Grund teilweise rechtswidrig wäre.

    Diese uneingeschränkte Verfügungsmöglichkeit über die zugeflossenen Mittel ist entscheidend für die Zuordnung sämtlicher Zuflüsse als Einkommen (BSG Urteil vom 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R zur Kommanditgesellschaft).

    Höchstrichterlich ist bisher nicht geklärt, was im Einzelnen gilt, wenn mehrere Personen an einer Gesellschaft beteiligt sind (vgl. BSG Urteil vom 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R zur Kommanditgesellschaft; Bayerisches LSG Urteil vom 21.03.2012 - L 16 AS 789/10 zur Kommanditgesellschaft; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 23.02.2016 - L 9 AS 2108/13 zur GmbH).

  • BSG, 24.05.2017 - B 14 AS 16/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutzte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2017 - L 7 AS 965/15
    Ein Aspekt dieser tatsächlichen Verwertbarkeit ist die für sie benötigte Zeit, hinsichtlich der ggf. eine Prognose erforderlich und für die auf den bevorstehenden Bewilligungszeitraum abzustellen ist; eine Festlegung für darüber hinausgehende Zeiträume ist demgegenüber nicht erforderlich und wegen der Unsicherheiten, die mit einer langfristigen Prognose verbunden sind, auch nicht geboten (sog. "Versilbern"; ständige Rechtsprechung BSG, vgl zuletzt BSG Urteile vom 18.09.2014 - B 14 AS 58/13 R, vom 12.10.2016 - B 4 AS 4/16 R und vom 24.05.2017 - B 14 AS 16/16 R).

    Rechtlich ist ein Vermögensgegenstand nicht verwertbar, wenn dessen Inhaber in der Verfügung über den Gegenstand beschränkt ist und er die Aufhebung der Beschränkung nicht erreichen kann (vgl BSG Urteile vom 27.1.2009 - B 14 AS 42/07 R, vom 20.2.2014 - B 14 AS 10/13 R und vom 24.05.2017 - B 14 AS 16/16 R).

    Der Wert des Vermögens der Kläger, bestehend aus dem Guthaben auf dem Girokonto des Klägers zu 1), dem vorhandenen Bargeld, den Sparbüchern und Sparbriefen des Klägers zu 1) und dem Rückkaufswert der Lebensversicherung des Klägers zu 1), ferner den Sparbüchern der Klägerinnen zu 3) und 4), liegt unter den Freibeträgen nach § 12 Abs. 2 SGB II. Hierbei ist im Rahmen des § 12 SGB II eine Gesamtbetrachtung aller Vermögensgegenstände und Vermögenswerte anzustellen und den Absetzbeträgen nach § 12 Abs. 2 SGB II gegenüber zu stellen (ständige Rechtsprechung BSG, vgl. Urteile vom 18.09.2014 - B 14 AS 58/13 R und vom 24.05.2017 - B 14 AS 16/16 R).

  • OLG Hamm, 05.02.1992 - 8 U 159/91
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2017 - L 7 AS 965/15
    Vielmehr ist es nach ganz herrschender Meinung grundsätzlich zulässig, nach dem anwendbaren Verteilungsschlüssel (§ 29 Abs. 3 GmbHG), dem Verhältnis der Geschäftsanteile oder einem abweichenden Maßstab im Gesellschaftsvertrag, Vorauszahlungen auf einen erwarteten Gewinn zu beschließen und auszukehren, und zwar auch ohne Ermächtigung im Gesellschaftsvertrag (OLG Hamm Urteil vom 05.02.1992 - 8 U 159/91; Verse in Scholz, GmbHG, 11. Aufl. 2012-2015 (Bde. 1, 2, 3), § 29 GmbHG Rn. 106 mwN; Hommelhoff in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 19. Aufl. 2016, § 29 Rn. 45 mwN).

    Das Entnahmerecht, also das Recht, ergebnisunabhängige Ausschüttungen verlangen zu können, kann durch Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss begründet werden (OLG Hamm Urteil vom 05.02.1992 - 8 U 159/91; Hommelhoff in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 19. Aufl. 2016, § 29 Rn. 47).

  • BSG, 18.09.2014 - B 14 AS 58/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutzte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2017 - L 7 AS 965/15
    Ein Aspekt dieser tatsächlichen Verwertbarkeit ist die für sie benötigte Zeit, hinsichtlich der ggf. eine Prognose erforderlich und für die auf den bevorstehenden Bewilligungszeitraum abzustellen ist; eine Festlegung für darüber hinausgehende Zeiträume ist demgegenüber nicht erforderlich und wegen der Unsicherheiten, die mit einer langfristigen Prognose verbunden sind, auch nicht geboten (sog. "Versilbern"; ständige Rechtsprechung BSG, vgl zuletzt BSG Urteile vom 18.09.2014 - B 14 AS 58/13 R, vom 12.10.2016 - B 4 AS 4/16 R und vom 24.05.2017 - B 14 AS 16/16 R).

    Der Wert des Vermögens der Kläger, bestehend aus dem Guthaben auf dem Girokonto des Klägers zu 1), dem vorhandenen Bargeld, den Sparbüchern und Sparbriefen des Klägers zu 1) und dem Rückkaufswert der Lebensversicherung des Klägers zu 1), ferner den Sparbüchern der Klägerinnen zu 3) und 4), liegt unter den Freibeträgen nach § 12 Abs. 2 SGB II. Hierbei ist im Rahmen des § 12 SGB II eine Gesamtbetrachtung aller Vermögensgegenstände und Vermögenswerte anzustellen und den Absetzbeträgen nach § 12 Abs. 2 SGB II gegenüber zu stellen (ständige Rechtsprechung BSG, vgl. Urteile vom 18.09.2014 - B 14 AS 58/13 R und vom 24.05.2017 - B 14 AS 16/16 R).

  • SG Aachen, 24.11.2015 - S 14 AS 128/15

    Endgültige Leistungsfestsetzung bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2017 - L 7 AS 965/15
    Einen monatlichen oder jedenfalls halbjährlichen Gewinnverwendungsbeschluss sieht das Gesetz nicht vor (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.12.2011 - L 5 AS 441/11 B ER, SG Aachen Urteil vom 24.11.2015 - S 14 AS 128/15).
  • LSG Bayern, 21.03.2012 - L 16 AS 789/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2017 - L 7 AS 965/15
    Höchstrichterlich ist bisher nicht geklärt, was im Einzelnen gilt, wenn mehrere Personen an einer Gesellschaft beteiligt sind (vgl. BSG Urteil vom 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R zur Kommanditgesellschaft; Bayerisches LSG Urteil vom 21.03.2012 - L 16 AS 789/10 zur Kommanditgesellschaft; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 23.02.2016 - L 9 AS 2108/13 zur GmbH).
  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2017 - L 7 AS 965/15
    Nur der wertmäßige Zuwachs stellt Einkommen iS des § 11 Abs. 1 SGB II dar, ein Darlehen ist keine Einnahme in Geld oder Geldeswert, (BSG Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.12.2011 - L 5 AS 441/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Ermittlung des Bedarfs einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2017 - L 7 AS 965/15
    Einen monatlichen oder jedenfalls halbjährlichen Gewinnverwendungsbeschluss sieht das Gesetz nicht vor (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.12.2011 - L 5 AS 441/11 B ER, SG Aachen Urteil vom 24.11.2015 - S 14 AS 128/15).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 9 AS 2108/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einnahmen in

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2017 - L 7 AS 965/15
    Höchstrichterlich ist bisher nicht geklärt, was im Einzelnen gilt, wenn mehrere Personen an einer Gesellschaft beteiligt sind (vgl. BSG Urteil vom 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R zur Kommanditgesellschaft; Bayerisches LSG Urteil vom 21.03.2012 - L 16 AS 789/10 zur Kommanditgesellschaft; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 23.02.2016 - L 9 AS 2108/13 zur GmbH).
  • BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 4/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbstgenutztes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2017 - L 7 AS 965/15
    Ein Aspekt dieser tatsächlichen Verwertbarkeit ist die für sie benötigte Zeit, hinsichtlich der ggf. eine Prognose erforderlich und für die auf den bevorstehenden Bewilligungszeitraum abzustellen ist; eine Festlegung für darüber hinausgehende Zeiträume ist demgegenüber nicht erforderlich und wegen der Unsicherheiten, die mit einer langfristigen Prognose verbunden sind, auch nicht geboten (sog. "Versilbern"; ständige Rechtsprechung BSG, vgl zuletzt BSG Urteile vom 18.09.2014 - B 14 AS 58/13 R, vom 12.10.2016 - B 4 AS 4/16 R und vom 24.05.2017 - B 14 AS 16/16 R).
  • BSG, 20.02.2014 - B 14 AS 10/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 154/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bestimmtheit von Aufhebungs- und

  • BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 49/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 165/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückzahlung von

  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst

  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81

    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts

  • BGH, 09.07.1992 - XII ZR 57/91

    Wirksamkeit eines Verzichts auf nachehelichen Unterhalt

  • BGH, 06.02.2009 - V ZR 130/08

    Sittenwidrigkeit einer vertraglichen Regelung über eine als Gegenleistung für die

  • BGH, 16.12.1991 - II ZR 58/91

    Abfindung der GmbH-Gesellschafter bei Zwangseinziehung des Geschaftsanteils

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 19/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Eigenheimzulage

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 48/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2019 - L 9 AS 329/19
    Aus § 13 Abs. 1 und 2 GmbHG wird das sog. Trennungsprinzip hergeleitet, die durch das positive Recht begründete Notwendigkeit, zwischen dem Vermögen und den Schulden der Gesellschaft auf der einen Seite und dem Vermögen und den Schulden der Gesellschafter auf der anderen Seite zu unterscheiden (s. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. August 2017 - L 7 AS 965/15, juris Rn. 41).

    c) Allerdings hält es der Senat in Anbetracht sämtlicher Umstände der Gründung und Führung der UG für überwiegend wahrscheinlich, dass zwischen den Antragstellern und der Gesellschafterin, der Mutter des Antragstellers zu 1), ein faktisches Übereinkommen dahingehend bestand, Gewinnvorschüsse an die Antragsteller abzuführen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. August 2017 - L 7 AS 965/15, juris Rn. 42), so dass den Antragstellern damit "bereite Mittel" zur Verfügung standen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - 12 A 750/20

    Zurechnung der Gewinne der GmbH aufgrund der Stellung als Alleingesellschafter

    Aus § 13 Abs. 1 und 2 GmbHG wird das sog. Trennungsprinzip hergeleitet, die durch das positive Recht begründete Notwendigkeit, zwischen dem Vermögen und den Schulden der Gesellschaft auf der einen Seite und dem Vermögen und den Schulden der Gesellschafter auf der anderen Seite zu unterscheiden (LSG NRW, Urteil vom 24. August 2017 - L 7 AS 965/15 -, juris Rn. 40 unter Verweis auf Emmerich/Bitter in Scholz, GmbHG, 11. Aufl. 2012-2015 (Bde. 1, 2, 3), § 13 Rn. 2).
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