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   LSG Sachsen, 19.01.2011 - L 7 AY 6/09 B ER   

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LSG Sachsen, 19.01.2011 - L 7 AY 6/09 B ER (https://dejure.org/2011,11291)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 19.01.2011 - L 7 AY 6/09 B ER (https://dejure.org/2011,11291)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - L 7 AY 6/09 B ER (https://dejure.org/2011,11291)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein auf eine Aufenthaltsverlängerung zielendes vorsätzliches sozialwidriges Verhalten liegt in einer vom Flüchtling veranlassten ungeklärten Identität und einer ungeklärten Staatsangehörigkeit; Eine von einem Flüchtling veranlasste ungeklärte Identität und einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen; Kürzung bei missbräuchlicher Aufenthaltsverlängerung durch die Verhinderung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2007 - L 11 B 3/06

    Geltendmachung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG);

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.01.2011 - L 7 AY 6/09
    Ferner bezieht sich der Prozessbevollmächtigte auf eine Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 11.07.2007 (L 11 B 3/06 AY und L 11 AY 12/06 ER) und ein Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 03.04.2008 (A 2 B 36/06), wonach ein muslimischer Konvertit bei seiner Rückkehr in den Iran politische Verfolgung befürchten muss.
  • OVG Sachsen, 03.04.2008 - A 2 B 36/06

    Aufenthaltsgesetz; Qualifikationsrichtlinie; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.01.2011 - L 7 AY 6/09
    Ferner bezieht sich der Prozessbevollmächtigte auf eine Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 11.07.2007 (L 11 B 3/06 AY und L 11 AY 12/06 ER) und ein Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 03.04.2008 (A 2 B 36/06), wonach ein muslimischer Konvertit bei seiner Rückkehr in den Iran politische Verfolgung befürchten muss.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2010 - L 20 AY 79/10

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.01.2011 - L 7 AY 6/09
    Abgesehen davon, dass der erkennende Senat die verfassungsrechtlichen Bedenken insoweit nicht teilt (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 04.01.2011 - L 7 SO 28/10 B ER - noch nicht veröffentlicht, a.E.; auch ThürLSG, Beschluss vom 03.08.2006 - L 8 AY 493/06 ER), sind höhere Leistungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes nicht zu gewähren, weil die gesetzlichen Voraussetzungen aus den o.g. Gründen nicht glaubhaft gemacht wurden und die entsprechenden Vorschriften nach wie vor geltendes Recht sind (vgl. auch LSG NRW, Beschluss vom 27.09.2010 - L 20 AY 79/10 B ER, RdNr. 5f).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2010 - L 20 AY 13/09

    Leistungen für Asylbewerber sind verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.01.2011 - L 7 AY 6/09
    Ein Anspruch auf sog. Analogleistungen ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass das Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der nach dem AsylbLG gewährten Leistungen im Hinblick auf das zu gewährende Existenzminimum bestehen könnten (vgl. LSG NRW, Vorlagebeschluss vom 26.07.2010 - L 20 AY 13/09).
  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Heilung - Nachholung

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.01.2011 - L 7 AY 6/09
    Offen bleiben kann hier, ob die in jenem Bescheid enthaltene Verfügung, die dem Antragsteller zu gewährenden Leistungen auf das unabweisbar Gebotene zu beschränken, mangels vorheriger Anhörung nach § 24 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) rechtswidrig und schon deswegen aufzuheben wäre (vgl. dazu jüngst: BSG, Urteil vom 09.11.2010 - B 4 AS 37/09, RdNr. 11 ff).
  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 9/07 R

    Asylbewerberleistung - sozialgerichtliches Verfahren - Zurücknahme der Berufung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.01.2011 - L 7 AY 6/09
    Die Angabe eines falschen oder mehrerer unterschiedlicher Namen und unterschiedlicher Staatsangehörigkeiten ist bei generell abstrakter Betrachtung geeignet, typischerweise die Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet zu verlängern (vgl. BSG, , Urteil vom 17.06.2008 - B 8 AY 9/07 R, RdNr. 15 a.E., m.w.N.), weil unklar ist, für wen - wenn die Identität ungeklärt ist - und von wem - wenn (zusätzlich) unklar ist, welche Staatsangehörigkeit die Person besitzt, - Passersatzpapiere zu beschaffen sind.
  • LSG Sachsen, 04.01.2011 - L 7 SO 28/10
    Auszug aus LSG Sachsen, 19.01.2011 - L 7 AY 6/09
    Abgesehen davon, dass der erkennende Senat die verfassungsrechtlichen Bedenken insoweit nicht teilt (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 04.01.2011 - L 7 SO 28/10 B ER - noch nicht veröffentlicht, a.E.; auch ThürLSG, Beschluss vom 03.08.2006 - L 8 AY 493/06 ER), sind höhere Leistungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes nicht zu gewähren, weil die gesetzlichen Voraussetzungen aus den o.g. Gründen nicht glaubhaft gemacht wurden und die entsprechenden Vorschriften nach wie vor geltendes Recht sind (vgl. auch LSG NRW, Beschluss vom 27.09.2010 - L 20 AY 79/10 B ER, RdNr. 5f).
  • LSG Thüringen, 03.08.2006 - L 8 AY 493/06

    Leistungsgewährung aufgrund einstweiliger Anordnung; Gewährung von Leistungen

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.01.2011 - L 7 AY 6/09
    Abgesehen davon, dass der erkennende Senat die verfassungsrechtlichen Bedenken insoweit nicht teilt (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 04.01.2011 - L 7 SO 28/10 B ER - noch nicht veröffentlicht, a.E.; auch ThürLSG, Beschluss vom 03.08.2006 - L 8 AY 493/06 ER), sind höhere Leistungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes nicht zu gewähren, weil die gesetzlichen Voraussetzungen aus den o.g. Gründen nicht glaubhaft gemacht wurden und die entsprechenden Vorschriften nach wie vor geltendes Recht sind (vgl. auch LSG NRW, Beschluss vom 27.09.2010 - L 20 AY 79/10 B ER, RdNr. 5f).
  • BSG, 02.02.2010 - B 8 AY 1/08 R

    Asylbewerberleistung - Analog-Leistung nach § 2 AsylbLG - Vorbezugszeit -

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.01.2011 - L 7 AY 6/09
    Nach der neueren Rechsprechung des Bundessozialgerichts ( BSG - vgl. z.B. Urteil vom 02.02.2010 - B 8 AY 1/08 R, zitiert nach Juris, RdNr. 12f m.w.N.) handelt ein Leistungsempfänger nicht schon dann rechtsmissbräuchlich, wenn er nicht freiwillig ausreist und hierfür kein anerkennenswerter Grund vorliegt, sondern es wird ein über das bloße Verbleiben und Stellen eines Asyl- bzw. Asylfolgeantrags hinausgehendes vorsätzliches Verhalten gefordert.
  • OVG Sachsen, 07.03.2013 - 3 A 495/11

    Mitwirkungspflicht eines Ausländers an der Beseitigung eines Ausreisehindernisses

    Die hier vertretene Ansicht werde durch das Sächsische Landessozialgericht zu § 1a Nr. 2 AsylbLG (Beschl. v. 19. Januar 2011 - L 7 AY 6/09 B ER -, n. v.) geteilt.
  • LSG Bayern, 13.09.2016 - L 8 AY 21/16

    Voraussetzungen für die Absenkungen von Leistungen nach dem AsylbLG nach § 1a

    Die für den Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen zuständigen Behörden verfügten über die erforderlichen Erkenntnisse und in Zusammenarbeit mit den Auslandsvertretungen zudem über die Möglichkeiten, eigene Ermittlungen anzustellen, um der Betreffenden ggf. die "richtigen" Fragen zu stellen, um Passersatzpapiere zu beschaffen und die Voraussetzungen für eine Abschiebung zu schaffen (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. Januar 2011 - L 7 AY 6/09 B ER -).
  • LSG Thüringen, 12.03.2014 - L 8 AY 678/13

    Asylbewerberleistung - Grundleistung - Anspruchseinschränkung nach § 1a Nr 2

    Einer besonderen Aufforderung, die wahre Identität anzugeben, bedurfte es daher hier nicht (dazu vgl. Senatsbeschluss vom 14. August 2013 - L 8 AY 170/13 B ER; Sächsisches LSG, Beschluss vom 19. Januar 2011 - L 7 AY 6/09 B ER; a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Februar 2013 - L 15 AY 2/13 B ER; Bayerisches LSG, Beschluss vom 24. Januar 2013 - L 8 AY 4/12 B ER).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.08.2018 - L 9 AY 5/11

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - Zugunstenantrag iS von § 44 Abs 1 SGB 10

    In diesem Zusammenhang werde auch auf den Beschluss des LSG Chemnitz vom 19. Januar 2011 - L 7 AY 6/09 B ER - hingewiesen.
  • LSG Thüringen, 09.10.2014 - L 8 AY 474/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde im Verfahren des

    Ist die Anspruchseinschränkung bei Leistungsberechtigten nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 AsylbLG nur eröffnet, wenn aus von ihnen zu vertretenden Gründen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können, ist das nur anzunehmen, wenn der Leistungsberechtigte nachweislich jederzeit durch für ihn konkret erkennbare, tatsächlich mögliche und zumutbare Handlungen dieses Abschiebungshindernis beseitigen kann (Senat, Beschluss vom 14. August 2013 - L 8 AY 170/13 B ER; ähnlich: Sächsisches LSG, Beschluss vom 19. Januar 2011 - L 7 AY 6/09 B ER, juris; a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Februar 2013 - L 15 AY 2/13 B ER und Bayerisches LSG, Beschluss vom 24. Januar 2013 - L 8 AY 4/12 B ER, beide juris).
  • LSG Sachsen, 28.06.2011 - L 7 AY 8/10
    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 19.01.2011 (L 7 AY 6/09 B ER) entschieden, dass eine Leistungskürzung auf das unabweisbar Gebotene gemäß § 1a Nr. 2 AsylbLG nur vorübergehend und für eine beschränkte Zeit als Anreiz für ein bestimmtes Verhalten erfolgen kann, das aktuell eine Aufenthaltsbeendigung verhindert.
  • SG Lüneburg, 04.10.2011 - S 26 AY 22/11
    Auch im Hinblick darauf, dass das LSG Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 22. November 2010 - L 20 AS 1/09 - einen Rechtsstreit hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit von Grundleistungen dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat, vermögen die Antragsteller im vorliegen-den Verfahren keinen Anspruch ableiten, weil die Normen nach wie vor rechtsgültig sind und einschlägige rechtliche Grundlagen nicht glaubhaft gemacht worden sind (vgl. Be-schlüsse des LSG Niedersachsen-Bremen vom 13. Juli 2011 - L 8 AY 49/11 B ER -, des Sächsischen LSG vom 19. Januar 2011 - L 7 AY 6/09 B ER - und LSG Nordrhein-Westfalen vom 27. September 2010 - L 20 AS 79/10 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2011 - L 8 AY 57/10
    Eine Anspruchseinschränkung gemäß § 1a Nr. 2 AsylbLG kommt jedoch nur in Betracht, solange das rechtsmissbräuchliche Verhalten anhält (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. Januar 2011 - L 7 AY 6/09 B ER - Oppermann, in: jurisPK-SGB XII, § 1a AsylbLG, Rn. 53).
  • SG Osnabrück, 07.05.2013 - S 44 AY 7/13

    Leistungskürzung, Leistungseinschränkung, Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen

    Darüber hinaus muss eine konkrete, zumutbare und tatsächlich erfüllbare Mitwirkungspflicht des Leistungsberechtigten bestehen (vgl. LSG Sachsen, Beschluss vom 19.01.2011 - L 7 AY 6/09 B ER; ähnlich LSG NRW im Sitzungsprotokoll des Verfahrens L 20 AY 10/07 vom 14.02.2011: konkrete Handlungsaufforderungen hinsichtlich vom Kläger auch erfüllbarer Handlungen; siehe zu alldem auch umfassend: SG Detmold, Urteil vom 21.03.2013, S 16 AY 13/11).
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