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   LSG Rheinland-Pfalz, 19.02.1997 - L 7 Ar 102/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,16551
LSG Rheinland-Pfalz, 19.02.1997 - L 7 Ar 102/96 (https://dejure.org/1997,16551)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.02.1997 - L 7 Ar 102/96 (https://dejure.org/1997,16551)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Februar 1997 - L 7 Ar 102/96 (https://dejure.org/1997,16551)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Ausbildungszuschuß an Kind des Arbeitgebers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausbildungszuschuß; Arbeitgeber; Auszubildender; Behinderung; Kind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 1956
 
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Wird zitiert von ...

  • LSG Hamburg, 14.06.2017 - L 2 AL 7/17

    Zuschuss zur Ausbildungsvergütung schwerbehinderter Menschen

    Da der Zuschuss nur als letztes Mittel (ultima ratio) zum Zuge kommen soll (Knickrehm in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 2014, § 73 SGB III Rn. 17; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Februar 1997 - L 7 Ar 102/96, juris, Rn. 21), ist der Gesetzeswortlaut dahingehend zu verstehen, dass die Zuschussgewährung ursächlich für die Aus- oder Weiterbildung sei muss (Großmann in Hauck/Noftz, SGB, 06/14, § 73 SGB III, Rn. 29; Reinhard in LPK-SGB III, 2. Aufl., 2015, § 73 Rn. 4, ganz h.M.).

    Weder auf die Motive des Arbeitgebers (vgl. dazu LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Februar 1997 - L 7 Ar 102/96, juris, Rn. 22: Vater-Sohn-Verhältnis spricht nicht ohne Weiteres für die Bereitschaft, die Ausbildung auch ohne Zuschuss durchzuführen) noch auf das Bestehen von Gestaltungsrechten (hier des Kündigungsrechts), von denen die Vertragspartner keinen Gebrauch gemacht haben, kann es entscheidend ankommen.

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