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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - L 7 B 188/09 AS ER   

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https://dejure.org/2009,22447
LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - L 7 B 188/09 AS ER (https://dejure.org/2009,22447)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.07.2009 - L 7 B 188/09 AS ER (https://dejure.org/2009,22447)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - L 7 B 188/09 AS ER (https://dejure.org/2009,22447)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - L 7 B 188/09
    Scheidet eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren aus, ist auf der Grundlage einer an der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes orientierten Folgenabwägung zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 -, BVerfGK 5, 237 = NVwZ 2005, Seite 927).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2007 - L 20 B 310/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - L 7 B 188/09
    Entgegen der Auffassung des SG kommt eine Begrenzung der Regelleistung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren auf 70 % unter Hinweis auf eine ansonsten eintretende Vorwegnahme der Hauptsache nach der Rechtsprechung des Senats bei Vorliegen eines glaubhaft gemachten Anordnungsanspruchs nicht in Betracht (Beschluss des erkennenden Senats vom 14.05.2009 - L 7 B 72/09 AS ER; ebenso LSG NRW, Beschluss vom 02.05.2007 - L 20 B 310/06 AS ER; LSG NRW, Beschluss vom 29.09.2006 - L 9 B 87/06 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2006 - L 9 B 87/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - L 7 B 188/09
    Entgegen der Auffassung des SG kommt eine Begrenzung der Regelleistung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren auf 70 % unter Hinweis auf eine ansonsten eintretende Vorwegnahme der Hauptsache nach der Rechtsprechung des Senats bei Vorliegen eines glaubhaft gemachten Anordnungsanspruchs nicht in Betracht (Beschluss des erkennenden Senats vom 14.05.2009 - L 7 B 72/09 AS ER; ebenso LSG NRW, Beschluss vom 02.05.2007 - L 20 B 310/06 AS ER; LSG NRW, Beschluss vom 29.09.2006 - L 9 B 87/06 AS ER).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.03.2010 - L 5 AS 23/09

    Angemessenheit der Unterkunftskosten nach einem notwendig gewordenen Umzug

    Anderenfalls wäre ein Umzug zwar sinnvoll, aber nicht notwendig (vgl. Berlit in LPK-SGB 11, 3. Auflage 2008, § 22 RN 107; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Oktober 2008, Az.: L 5 B 2010/08 AS ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Juli 2009, Az.: L 7 B 188/09 AS ER, beide zitiert nach juris).
  • VG Gelsenkirchen, 30.01.2014 - 1 L 1704/13

    Keine Besoldungserhöhung für Beamte im Eilverfahren

    Nach anfänglicher Übernahme der vorgenannten Rechtsprechung entwickelte sich die Praxis der Sozialgerichte jedoch hin zu einer vollständigen Gewährung der regelsatzmäßigen Leistungen und insoweit Ablehnung ihrer Begrenzung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, vgl. zunächst noch LSG NRW, Beschluss vom 6. Januar 2006 - L 1 B 13/05 AS ER -, juris (Rn. 13) unter Bezugnahme auf die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung; später sodann LSG NRW, Beschlüsse vom 8. Juli 2009 - 7 B 188/09 AS ER -, juris (Ls. 2), und vom 8. Mai 2012 - L 7 AS 541/11 B -, juris (Ls. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2011 - L 6 B 86/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Vielmehr ist der Senat der Auffassung, dass auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren in der Regel 100 Prozent der Regelleistung zuzusprechen sind (ebenso zB LSG NRW Beschluss vom 19.11.2008 - L 19 B 178/08 AS - juris Rn 7; Beschluss vom 10.09.2009 - L 7 B 269/09 AS ER - juris Rn 4; Beschluss vom 08.07.2009 - L 7 B 188/09 AS ER - juris Rn 6 mwN; Beschluss vom 16.10.2008 - L 7 B 289/08 AS ER - juris Rn 6; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 13.02.2008 - L 13 AS 237/07 ER - juris Rn 43; LSG NRW Beschluss vom 02.05.2007 - L 20 B 310/06 AS ER - juris Rn 21; Beschluss vom 29.09.2006 - L 9 B 87/06 AS ER - juris Rn 27; aA mit Abschlag von 20 % oder weniger: LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 19.05.2010 - L 5 AS 797/10 B ER - juris Rn 3; LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 29.01.2007 - L 7 SO 5672/06 ER-B - juris Rn 6; LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 30.03.2009 - L 5 B 121/08 AS ER - juris Rn 27; mit Abschlag bis 30 %: LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 09.09.2010 - L 10 AS 1023/10 B ER - juris Rn 20; LSG Bayern Beschluss vom 24.06.2010 - L 7 AS 322/10 B ER - juris Rn 21; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 02.02.2006 - L 14 B 1157/05 AS ER - juris Rn 10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2012 - L 7 AS 885/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Die Voraussetzungen, unter denen der Senat eine Begrenzung des Regelbedarfs im einstweiligen Rechtsschutzverfahren auf 70 % vornimmt, liegen nicht vor (LSG NRW, Beschluss vom 26.04.2012 - L 7 AS 630/12 B ER; Beschluss vom 31.05.2012 -L 7 AS 337/12 B ER; Beschluss vom 08.07.2009 - L 7 B 188/09 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2012 - L 7 AS 630/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Obwohl nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Beschluss vom 08.07.2009, Az.: L 7 B 188/09 AS ER m.w.N.) eine Begrenzung der Regelleistung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren auf 70 % bei Vorliegen eines glaubhaft gemachten Anordnungsanspruchs im Hinblick auf den existenzsichernden Charakter der pauschalierten Regelleistung nach § 20 SGB II und des Bedarfsdeckungsgrundsatzes grundsätzlich nicht in Betracht kommt, war hier zu berücksichtigen, dass die Begrenzung hier nicht unter dem Gesichtspunkt einer ansonsten eintretenden Vorwegnahme der Hauptsache, sondern im Hinblick auf die Möglichkeit einer Absenkung des Arbeitslosengeld II gemäß § 31a Abs. 1 SGB II durch den Antragsgegner auszusprechen war.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2012 - L 7 AS 337/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Obwohl nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Beschluss vom 08.07.2009 - L 7 B 188/09 AS ER m.w.N.) eine Begrenzung des Regelbedarfs im einstweiligen Rechtsschutzverfahren auf 70 % bei Vorliegen eines glaubhaft gemachten Anordnungsanspruchs im Hinblick auf den existenzsichernden Charakter der pauschalierten Regelleistung nach § 20 SGB II und des Bedarfsdeckungsgrundsatzes grundsätzlich nicht in Betracht kommt, war hier zu berücksichtigen, dass die Begrenzung im Hinblick auf die Möglichkeit einer Absenkung der Grundsicherung gemäß § 31 Abs. 2 SGB II durch den Antragsgegner auszusprechen war.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2012 - L 7 AS 552/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Obwohl nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Beschluss vom 08.07.2009, Az.: L 7 B 188/09 AS ER m.w.N.) eine Begrenzung der Regelleistung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren auf 70 % bei Vorliegen eines glaubhaft gemachten Anordnungsanspruchs im Hinblick auf den existenzsichernden Charakter der pauschalierten Regelleistung nach § 20 SGB II und des Bedarfsdeckungsgrundsatzes grundsätzlich nicht in Betracht kommt, war hier zu berücksichtigen, dass die Begrenzung hier nicht unter dem Gesichtspunkt einer ansonsten eintretenden Vorwegnahme der Hauptsache, sondern im Hinblick auf die Möglichkeit einer Absenkung des Arbeitslosengeld II gemäß § 31a Abs. 1 SGB II durch den Antragsgegner auszusprechen war.
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