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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2009 - L 7 B 211/09 AS ER   

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https://dejure.org/2009,1783
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2009 - L 7 B 211/09 AS ER (https://dejure.org/2009,1783)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.09.2009 - L 7 B 211/09 AS ER (https://dejure.org/2009,1783)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. September 2009 - L 7 B 211/09 AS ER (https://dejure.org/2009,1783)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung einer lediglich fahrlässigen Nichterfüllung von Mitwirkungsobliegenheiten eines Hilfebedürftigen als eine von diesem zum Ausdruck gebrachte Verweigerungshaltung; Verfassungskonforme Auslegung der Sanktionsnorm des § 31 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Bei Hartz IV-Empfängern muss bei Sanktionen Existenzminimum gesichert sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sanktionen und Existenzminimum bei Hartz IV

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Sanktionen müssen Existenzminimum sichern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Hartz IV-Empfängern muss auch bei Sanktionen das Existenzminimum gesichert sein - Behörde muss bei Sanktionen zeitgleich über Vergabe von Sachleistungen oder Lebensmittelgutscheinen entscheiden

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    100 %-Sanktionen bei Hartz IV-Empfängern setzen gleichzeitige Entscheidung über die Bewilligung von ergänzenden Sachleistungen voraus

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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2009 - L 7 B 211/09
    Denn die Grundrechte enthalten nicht nur Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber der öffentlichen Gewalt, sondern stellen zugleich Wertentscheidungen der Verfassung dar, aus denen sich Schutzpflichten für die staatlichen Organe ergeben (BVerfGE 117, 202, st. Rspr.).

    Diese Schutzpflicht ist auch bei der Anwendung verfahrensrechtlicher Vorgaben zu berücksichtigen; ihr ist damit, soweit erforderlich, auch prozedural zu entsprechen (vgl. zum Grundrechtsschutz durch Verfahren zuletzt BVerfGE 117, 202).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2008 - L 10 B 2154/08

    Absenkung des Arbeitslosengeld II auf Leistungen für Unterkunft bei jungem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2009 - L 7 B 211/09
    Zu diesem das "nackte Überleben" sichernden "physischen Existenzminimum" (zur Abgrenzung zum soziokulturellen Minimum vgl. Soria, JZ 2005, S. 644 ff) gehören neben Obdach und ausreichender medizinischer Versorgung auch ausreichende Nahrung und Kleidung (BSG a.a.O.; Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.12.2008, L 10 B 2154/08 AS ER, Juris).
  • BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 10/07 R

    Krankenversicherung - Belastungsgrenze - Arbeitslosengeld-II-Bezieher -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2009 - L 7 B 211/09
    Dabei kann sie einen Gestaltungsspielraum für sich in Anspruch nehmen, weil das Grundgesetz für die Umsetzung des Sozialstaatsgebotes keine konkreten Vorgaben macht (vgl. BSG, Urteil vom 22.04.2008, B 1 KR 10/07 R, Juris, m.w.N.).
  • SG Duisburg, 22.09.2009 - S 31 AS 317/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Insofern kann dahinstehen, ob im Fall einer fehlenden Ermessensausübung die Absenkung (teilweise) rechtswidrig ist (vgl. zu § 31 Abs. 6 Satz 3 SGB II LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.06.2008, L 7 B 140/08 AS; vgl. zu § 31 Abs. 3 Satz 6 und 7 SGB II LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.06.2009, L 7 B 130/09 AS und Beschluss vom 09.09.2009, L 7 B 211/09 AS ER).

    Und aus dem Gesetz lässt sich nicht ableiten, dass der Leistungsträger den Hilfebedürftigen hierzu gezielt zu befragen hat (anders möglicherweise LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.09.2009, L 7 B 211/09 ER zu § 31 Abs. 3 Satz 5 und 6 SGB II).

    Dies führt allerdings nicht zur Rechtswidrigkeit der Bescheide (a.A. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.06.2009, L 7 B 130/09 AS und Beschluss vom 09.09.2009, L 7 B 211/09 AS ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6.12.2008, L 10 B 2154/08 AS ER, juris; nach Berlit, a.a.O., ist dagegen "eine fehlerfreie Gewährungsentscheidung ... auch in den Fällen nicht Rechtmäßigkeitsvoraussetzung von Absenkung und Wegfall, in denen in der Bedarfsgemeinschaft minderjährige Kinder leben").

    Auch nach Auffassung der Gegenmeinung handelt es sich bei der Entscheidung über ergänzende Leistungen um eine von der Sanktionsentscheidung unabhängige, eigene Verwaltungsentscheidung (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.09.2009, L 7 B 211/09 AS ER).

    Dieses Problem sieht auch die Gegenmeinung, die deshalb vor Erlass des Absenkungsbescheids eine entsprechende Information des Hilfebedürftigen fordert (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.09.2009, L 7 B 211/09 AS ER).

  • SG Bremen, 01.06.2010 - S 22 AS 965/10

    Vorläufige Gewährung von Arbeitslosengeld II; Anforderungen an die

    Das SGB II verknüpft sie in zeitlicher Hinsicht nicht, sondern lässt es grundsätzlich zu, dass die Entscheidung über die Gewährung ergänzender Sachleistungen oder geldwerter Leistungen der Entscheidung über die Sanktion zeitlich auch nachfolgen kann (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.09.2009, Az.: L 7 B 211/09 AS ER; SG Kassel, Beschluss vom 21.01.2010, Az.: S 6 AS 373/09 ER).

    Der auf der Rechtsfolgenseite des § 31 Abs. 3 Satz 6 SGB II dem Grundsicherungsträger eingeräumte Ermessenspielraum verdichtet sich jedoch in Fällen der vorliegenden Art, in denen Regelleistung und Kosten der Unterkunft auf Null gekürzt wurden, derart, dass der Grundsicherungsträger nur dann rechtmäßig handelt, wenn er die anstelle der Geldleistung vorgesehene(n) Leistungen von Amts wegen bewilligt und diese Entscheidung mit der Sanktionsentscheidung verbindet ( vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.04.2010; Az.: L 13 AS 100/10 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.12.2008, Az.: L 10 B 2154/08 AS ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.09.2009, Az.: L 7 B 211/09 AS ER).

    Es obliegt ihm deshalb, die Sanktion mit Initiativen zur angemessenen Bewältigung des Leistungsfalls zu begeleiten (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.12.2008, Az.: L 10 B 2154/08 AS ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.09.2009, Az.: L 7 B 211/09 AS ER).

    In beiden Fällen ist der Gefährdung des physischen Existenzminimums Rechnung zu tragen (so auch: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.09.2009, Az.: L 7 B 211/09 AS ER).

  • SG Aachen, 16.06.2015 - S 14 AS 513/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Sanktions- und Aufhebungsentscheidung in

    Auch in der Rechtsprechung wurde die Verfassungsmäßigkeit des Sanktionsrechts bisher nicht durchschlagend in Frage gestellt (vgl. BSG, Urteil vom 29.04.2015 -B 14 AS 19/14 R; BSG v. 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09. September 2009 - L 7 B 211/09 AS ER -, Rn. 14, juris ; LSG Berlin-Brandenburg v. 08.10.2010 - L 29 AS 1420/10 B, juris Rn. 13; LSG Niedersachsen-Bremen v. 21.04.2010 - L 13 AS 100/10 B ER, juris Rn. 6 f.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - L 10 B 2154/08 AS ER -, Rn. 13, juris).

    b) Soweit vor dem Jahr 2011 in der Rechtsprechung zum Teil die Auffassung vertreten worden ist, eine verfassungskonforme Auslegung verpflichte den Grundsicherungsträger bei einer Entscheidung über eine Sanktion, die zum vollständigen Wegfall des Arbeitslosengeld II führt, mit der Sanktionsentscheidung zeitgleich auch über die Erbringung ergänzender Sachleistungen oder geldwerter Leistungen im konkreten Fall zu entscheiden und ohne eine diesbezügliche ermessensfehlerfreie Entscheidung über die ergänzenden Leistungen sei die Minderung selbst rechtswidrig (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Oktober 2012 - L 7 AS 998/11 -, Rn. 40, juris, vgl. LSG NRW, Beschluss vom 09. September 2009 - L 7 B 211/09 AS ER -, Rn. 16, juris; LSG NRW, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - L 20 B 135/09 AS -, Rn. 9, juris; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05. Januar 2011 - L 2 AS 428/10 B ER -, Rn. 36, juris) hat der Gesetzgeber dem mit ausdrücksicher Statuierung des Antragserfordernisses durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453) jedenfalls für den - hier einschlägigen Fall - des § 31 a Abs. 3 S. 1 SGB II die Grundlage entzogen (zum Ganzen mit w. Nachw. aus der Rspr.: Berlit in LPK-SGB II, 5. Aufl. 2013, § 31 a, Rn. 42 f.) ohne dass dies zu einer weitergehenden Annahme der Verfassungswidrigkeit in der Rechtsprechung geführt hätte.

    (so Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09. September 2009 - L 7 B 211/09 AS ER -, Rn. 14, juris).

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