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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2009 - L 7 B 234/09 AS NZB   

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https://dejure.org/2009,18402
LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2009 - L 7 B 234/09 AS NZB (https://dejure.org/2009,18402)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.11.2009 - L 7 B 234/09 AS NZB (https://dejure.org/2009,18402)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. November 2009 - L 7 B 234/09 AS NZB (https://dejure.org/2009,18402)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen zur Absetzbarkeit von Beiträgen zur privaten Versicherungen vom Einkommen im Rahmen der Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Zulässigkeit einer Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung einer ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2008 - L 10 AS 541/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kosten der Unterkunft - Versicherungsbeiträge

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2009 - L 7 B 234/09
    Eine Abweichung von der Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 19.11.2008 - L 10 AS 541/08 Rn. 23 zitiert nach juris), wonach eine Hausratversicherung nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II als Kosten der Unterkunft berücksichtigungsfähig sein kann, wenn eine mietvertragliche Verpflichtung zum Abschluss dieser Versicherung besteht, liegt nicht vor.
  • LSG Bayern, 03.05.2018 - L 11 AS 255/18

    Kosten der Unterkunft - Keine Übernahme der Kosten für eine Hausratsversicherung

    Es handelt sich allenfalls um eine im Rahmen der Einkommenserzielung abziehbare Aufwendung (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.11.2009 - L 7 B 234/09 AS - und LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.11.2011 - L 2 AS 229/11 B ER - beide veröffentlicht in Juris).
  • LSG Bayern, 03.05.2018 - L 11 AS 252/18

    Übernahme der Aufwendungen für eine Glasversicherung - ALG II

    Beiträge zu einer solchen, auch den Hausrat schützenden Versicherung gehören nicht zu den Kosten der Unterkunft und Heizung (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.11.2011 - L 2 AS 229/11 B ER - Rn. 66; so auch für eine Hausrat- und Glasversicherung: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.11.2009 - L 7 B 234/09 AS NZB - beide veröffentlicht in Juris).
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