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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2008 - L 7 B 384/08 AS   

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https://dejure.org/2008,7250
LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2008 - L 7 B 384/08 AS (https://dejure.org/2008,7250)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.12.2008 - L 7 B 384/08 AS (https://dejure.org/2008,7250)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Dezember 2008 - L 7 B 384/08 AS (https://dejure.org/2008,7250)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung eine Darlehens zur Zahlung einer Stromkostennachforderung; Auslösen einer Notlage durch Stromschulden; Umfang der Regelleistungen nach § 20 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Übernahme von Schulden zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2008 - L 7 B 384/08
    Allerdings besteht dieser Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft nur, soweit der Bedarf nicht bereits anderweitig gedeckt ist (vgl. BSG Urteil vom 27.02.2008, B 14/11b AS 15/07 R).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2008 - L 7 B 384/08
    Scheidet eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren aus, ist auf der Grundlage einer an der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes orientierten Folgenabwägung zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 -1 BvR 569/05 -, NVwZ 2005, S. 927).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.12.2010 - L 3 AS 557/10

    Kein Darlehen für Stromschulden im Bereich des SGB II bei sozialwidrigem

    Als vergleichbare Notlage ist die drohende Stromsperre anzusehen, da die Nutzung von Haushaltsenergie sich unmittelbar auf die Wohnsituation einer Bedarfsgemeinschaft auswirkt (vgl. entspr. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.05.2009, L 7 AS 546/09 B ER, LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.12.2008, L 7 B 384/08 AS).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2010 - L 13 AS 147/10

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung,Übernahme

    Dabei ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine vergleichbare Notlage wie der Verlust der Unterkunft mit drohender Obdachlosigkeit auch dann gegeben ist, wenn für eine Wohnung die Sperrung der Energiezufuhr droht (sowohl bei Strom für die Beleuchtung und den Betrieb elektrischer Geräte, als auch bei Gas für Kochfeuerung und Heizung), denn diese kann zu einer faktischen Unbewohnbarkeit einer Wohnung insbesondere in der kalten Jahreszeit führen (vgl. dazu u. a. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Mai 2009 - L 7 AS 546/09 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Dezember 2008 - L 7 B 384/08 AS - in: ZFSH/SGB 2009, 43).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.03.2012 - L 2 AS 477/11

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übernahme von Stromschulden -

    Die Stromsperre ist als eine solche vergleichbare Notlage anzusehen, da die Unmöglichkeit der Nutzung von Haushaltsenergie sich unmittelbar auf die Wohnsituation auswirkt (vgl. entspr. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Mai 2009, L 7 AS 546/09 B ER, LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Dezember 2008, L 7 B 384/08 AS, jeweils zit. nach Juris).
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