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   LSG Hessen, 18.07.2007 - L 7 B 40/07 SO   

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https://dejure.org/2007,15661
LSG Hessen, 18.07.2007 - L 7 B 40/07 SO (https://dejure.org/2007,15661)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18.07.2007 - L 7 B 40/07 SO (https://dejure.org/2007,15661)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - L 7 B 40/07 SO (https://dejure.org/2007,15661)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 73a Abs 1 S 1 SGG, § 114 ZPO, § 118 Abs 2 S 4 ZPO, § 115 Abs 3 ZPO, § 90 SGB 12
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein abgeschlossenes Verfahren; Stillschweigende Gestattung der Nachreichung von Unterlagen; Berücksichtigung eines Hausgrundstücks als Vermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Prozesskostenhilfebewilligung für ein abgeschlossenes Verfahren

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 18.08.1987 - 5 WF 78/87
    Auszug aus LSG Hessen, 18.07.2007 - L 7 B 40/07
    Dann ist PKH ab Eingang des unvollständigen Antrages zu gewähren, wenn die Unterlagen innerhalb einer gesetzten Frist eingereicht werden (vgl. Zöller-Philippi, a.a.O., Rdnr. 40; Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 10. Februar 1992, MDR 1993, 91; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. August 1987 - 5 WF 78/87 -).
  • LAG Niedersachsen, 10.02.1992 - 2 Ta 34/92

    Zur Bindung des Gerichts durch die Gestattung des Nachreichens von Unterlagen

    Auszug aus LSG Hessen, 18.07.2007 - L 7 B 40/07
    Dann ist PKH ab Eingang des unvollständigen Antrages zu gewähren, wenn die Unterlagen innerhalb einer gesetzten Frist eingereicht werden (vgl. Zöller-Philippi, a.a.O., Rdnr. 40; Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 10. Februar 1992, MDR 1993, 91; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. August 1987 - 5 WF 78/87 -).
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 175/05

    Verkennung der Anforderungen von Art 3 Abs 1 GG iVm den Rechtsstaatsprinzip bei

    Auszug aus LSG Hessen, 18.07.2007 - L 7 B 40/07
    Diese Frage darf im PKH-Bewilligungsverfahren (bei Vorliegen der Erfolgsaussichten im Übrigen) nicht vorweg genommen werden, weil das PKH-Verfahren den grundrechtlich gebotenen Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern erst zugänglich machen soll (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 175/05 - FamRZ 2005, 1893).
  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1671/13

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    a) Wird in einem (sozialgerichtlichen) Hauptsacheverfahren um die Frage gestritten, ob ein Hausgrundstück zum einzusetzenden Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII gehört, so ist bei der Prüfung, ob Prozesskostenhilfe für das Hauptsacheverfahren bewilligt werden kann, davon auszugehen, dass das Grundstück nicht nach § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 115 Abs. 3 ZPO, dieser wiederum in Verbindung mit § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII einzusetzen ist (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 18. Juli 2007 - L 7 B 40/07 SO -, juris Rn. 15; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Februar 2009 - L 7 B 387/08 AS -, juris Rn. 4; auch Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 73a Rn. 6e).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2009 - L 13 AS 4995/08 PKH-B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht -

    Der Senat verkennt nicht, dass, worauf das SG im angefochtenen Beschluss bereits zutreffend hingewiesen hat, die Bewilligung von PKH für ein abgeschlossenes Verfahren i.d.R. nicht mehr in Betracht kommt (Leitherer, a.a.O., Rn. 13c; Hessisches LSG, Beschluss vom 18. Juli 2007, Az.: L 7 B 40/07 SO, veröffentlicht in juris) und das Hauptsacheverfahren vor dem SG nicht erst mit dem Beschluss nach § 202 SGG, § 278 Abs. 6 ZPO vom 18. September 2008 beendet ist; dieser hat nur feststellenden Charakter (Leitherer, a.a.O., § 101, Rn. 9).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2010 - L 7 AS 571/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Prozesskostenhilfe kann für ein abgeschlossenes Verfahren nicht mehr gewährt werden, wenn diese Erklärung erst nach Beendigung der Instanz vorgelegt wird (Hess. LSG, Beschluss vom 18.07.2007 - L 7 B 40/07 SO; Zöller-Philllippi, Kommemtar zur ZPO, 26. Auflage, § 117 Rn. 2b).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2015 - L 7 AS 1904/14

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Wird in einem (sozialgerichtlichen) Verfahren um die Frage gestritten, ob Hilfebedürftigkeit iSd § 9 SGB II besteht, so ist bei der Prüfung, ob Prozesskostenhilfe für das Verfahren bewilligt werden kann, davon auszugehen, dass die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht aufgrund derselben umstrittenen Tatsachen zu verneinen sind, die der Hilfebedürftigkeit entgegenstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.03.2014 - 1 BvR 1617/13; Hessisches LSG, Beschluss vom 18.07.2007 - L 7 B 40/07 SO; Beschluss des Senats vom 4. Februar 2009 - L 7 B 387/08 AS; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2012, § 73a Rn. 6e).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2009 - L 7 B 387/08

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe; Einsatz von Grundstücken zur Prozessfinanzierung

    Aus diesem Grunde darf die materiell-rechtliche Prüfung im PKH-Verfahren regelmäßig nicht einen Umfang erreichen, der demjenigen in dem Verfahren entspricht, für das Prozesskostenhilfe begehrt wird (vgl. Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 18.07.2007, L 7 B 40/07 SO).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2012 - L 15 AS 134/12
    Ausnahmen für eine rückwirkende PKH-Bewilligung werden lediglich anerkannt für Fälle, in denen Antragsteller alles zumutbare getan haben, um vor Wegfall der Rechtshängigkeit eine Entscheidung über PKH zu erwirken, und das Gericht versäumt hat, darüber rechtzeitig zu entscheiden ( vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. Oktober 2008 - L 6 B 15/08 U m. w. N.) oder wenn Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes eine spätere Entscheidung erfordern (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 18. Juli 2007 - L 7 B 40/07 SO).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2012 - L 2 R 15/12
    Der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren muss schon deshalb der Erfolg versagt bleiben, weil die Klägerin bis zum Abschluss der Instanz keine Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt hatte, so dass das Sozialgericht bis zur Beendigung der Instanz von Rechts wegen keine Möglichkeit zu einer positiven Bescheidung des PKH-Gesuchs hatte; eine rückwirkende Bewilligung kommt in solchen Fallgestaltungen von vornherein nicht in Betracht (vgl. auch Hess. LSG, Beschluss vom 18. Juli 2007 - L 7 B 40/07 SO -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2008 - L 13 B 164/08
    Eine Ausnahme wäre allenfalls dann zu machen, wenn der vollständige Antrag mit den erforderlichen Unterlagen rechtzeitig während des streitigen Verfahrens gestellt, aber trotz Entscheidungsreife nicht beschieden wurde (vgl. dazu: Hessisches LSG, Beschluss vom 18. Juli 2007 - L 7 B 40/07 SO -, a. A.: OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Juli 2004 - 2 BA 1176/04 - in: Nds.Rpfl. 2004, 305).
  • SG Hildesheim, 07.12.2010 - S 42 AY 167/10
    Dieser im verwaltungsgerichtlichen Verfahren anzuwendende Grundsatz (vgl. etwa Nds. OVG, Be-schluss vom 27.07.2010 - 4 PA 175/10 -, juris LS 1; Beschluss vom 28.06.2006 - 13 ME 222/06 -, n.v.; VG Osnabrück, Beschluss vom 08.08.2008 - 1 A 115/08 -, n.v.) bean-sprucht auch im sozialgerichtlichen Verfahren Geltung; für ein abgeschlossenes Verfah-ren kann nur in besonderen Ausnahmefällen noch Prozesskostenhilfe bewilligt werden (vgl. Hess. LSG, Beschluss vom 18.07.2007 - L 7 B 40/07 SO -, juris Rn. 12; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 9. Auflage, § 73a Rn. 11a).
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