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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2009 - L 7 B 409/09 AS ER   

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https://dejure.org/2009,21087
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2009 - L 7 B 409/09 AS ER (https://dejure.org/2009,21087)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.12.2009 - L 7 B 409/09 AS ER (https://dejure.org/2009,21087)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - L 7 B 409/09 AS ER (https://dejure.org/2009,21087)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts i.R.e. einstweiligen Anordnung bei Zweifeln an einem unrechtmäßigem Aufenthalt außerhalb des Bereichs einer Erreichbarkeits-Anordnung; "Gewöhnlicher Aufenthalt" als Voraussetzung für eine Inanspruchnahme von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2009 - L 7 B 409/09
    Scheidet eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren aus, ist auf der Grundlage einer an der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes orientierten Folgenabwägung zu entscheiden (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 -, BVerfGK 5, 237 = NVwZ 2005, Seite 927).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.04.2011 - L 6 AS 45/10

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Der "gewöhnliche Aufenthalt" im Zuständigkeitsbereich des Beklagten im Sinne des § 36 SGB II regelt allein die Zuständigkeit der verschiedenen Grundsicherungsträger, er ist keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistung (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - L 7 B 409/09 AG ER).
  • SG Konstanz, 17.11.2015 - S 8 SO 1418/15

    Übernahme der Kosten für eine Sprachschule durch den Sozialhilfeträger im Rahmen

    Der Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich des Beklagten im Sinne des § 98 Abs. 1 SGB XII regelt nämlich allein die Zuständigkeit der verschiedenen Grundsicherungsträger, er ist keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistung (vgl. zur Parallelvorschrift § 36 SGB II im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende: BSG, Urteil vom 23.05.2012, Az. B 14 AS 133/11 R; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 12.04.2011, Az. L 6 AS 45/10; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.12.2009, Az. L 7 B 409/09 AG ER; SG Berlin, Beschluss vom 11.09.2014, Az. S 147 AS 20920/14 ER m.w.N.).
  • SG Kassel, 21.01.2010 - S 6 AS 373/09

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Sanktionsentscheidung - Entscheidung über

    Dem Bedürftigen muss jedoch in jedem Falle ein Leistungsniveau im Umfang des zur physischen Existenz Unerlässlichen verbleiben (sog. physisches Existenzminimum, vgl. BSG, Urteil v. 22.04.2008, B 1 KR 10/07; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 22.12.2009, L 7 B 409/09 AS ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 16.12.2008, L 10 B 2154/08 AS ER; SG Kassel, Beschluss v. 18.11.2009, S 3 AS 322/09 ER; s. zur Kritik dieser Figur und für eine unantastbare Garantie des soziokulturellen Existenzminimums: Hessisches LSG, Vorlagebeschluss v. 29.10.2008, L 6 AS 336/07, Rn.96 ff.).
  • SG Gelsenkirchen, 31.10.2011 - S 36 AS 2367/11
    Der gewöhnliche Aufenthalt im Sinne des § 36 SGB II ist keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, sondern dient dazu, die örtliche Zuständigkeit der verschiedenen Grundsicherungsträger nach dem SGB II gegeneinander abzugrenzen (vgl. Landessozialgericht (LSG) NRW, Beschluss vom 22.12.2009 - L 7 B 409/09 AS ER).
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