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   LSG Bayern, 22.08.2008 - L 7 B 604/08 AS PKH   

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https://dejure.org/2008,27704
LSG Bayern, 22.08.2008 - L 7 B 604/08 AS PKH (https://dejure.org/2008,27704)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.08.2008 - L 7 B 604/08 AS PKH (https://dejure.org/2008,27704)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. August 2008 - L 7 B 604/08 AS PKH (https://dejure.org/2008,27704)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Absenkens der Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) wegen Pflichtverletzungen; Pflichtverletzung wegen einer unterlassenen Vorstellung beim Arbeitsvermittler entgegen der Eingliederungsvereinbarung und wegen der Nichtteilnahme ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Bayern, 22.08.2008 - L 7 B 604/08
    Die Klärung schwieriger Rechtsfragen (vgl. BVerfG NJW 2000, S. 1936; BVerfG NJW 2003, S. 1857) sowie Beweiserhebungen haben dort grundsätzlich keinen Platz.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2006 - L 1 B 29/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Bayern, 22.08.2008 - L 7 B 604/08
    Eine ausreichend konkrete und zeitnahe Rechtsfolgenbelehrung wurde erteilt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 08.08.2007 - L 7 B 506/07 AS ER; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.10.2006 - L 1 B 29/06 AS).
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Bayern, 22.08.2008 - L 7 B 604/08
    Die Klärung schwieriger Rechtsfragen (vgl. BVerfG NJW 2000, S. 1936; BVerfG NJW 2003, S. 1857) sowie Beweiserhebungen haben dort grundsätzlich keinen Platz.
  • LSG Sachsen, 04.03.2011 - L 7 AS 753/10

    Hartz IV: Keine zwei Kinderzimmer für zwei Kinder im Vorschulalter

    Gemäß § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO erfolgt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für jeden Rechtszug besonders, so dass sowohl ein gesonderter Antrag - wie geschehen - als auch eine gesonderte aktuelle Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bzw. eine ausdrückliche Bezugnahme auf eine noch aktuelle Erklärung aus dem erstinstanzlichen Verfahren nötig ist (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 27.04.2010 - L 7 B 604/08 AS-PKH - m.w.N.).

    Erst dann kann überhaupt geprüft werden, ob Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, so dass bis zur Vorlage einer solchen formgerechten Erklärung nebst Belegen noch kein ordnungsgemäßer Antrag auf Prozesskostenhilfe vorliegt (st. Rechtspr.; z.B. Beschluss des erkennenden Senates vom 27.04.2010 - L 7 B 604/08 AS-PKH m.w.N.).

  • LSG Bayern, 27.11.2008 - L 7 B 954/08
    Die verschiedenen Pflichtverletzungen verkörpern auch keine tatsächliche Einheit (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 22.08.2008 - L 7 B 604/08 AS PKH).
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