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   LSG Sachsen, 28.05.2009 - L 7 B 743/08 AS-NZB   

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https://dejure.org/2009,23621
LSG Sachsen, 28.05.2009 - L 7 B 743/08 AS-NZB (https://dejure.org/2009,23621)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 28.05.2009 - L 7 B 743/08 AS-NZB (https://dejure.org/2009,23621)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - L 7 B 743/08 AS-NZB (https://dejure.org/2009,23621)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) wegen Zuzahlung zur Herstellung medizinisch notweniger orthopädischer Schuhe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 10/07 R

    Krankenversicherung - Belastungsgrenze - Arbeitslosengeld-II-Bezieher -

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.05.2009 - L 7 B 743/08 AS-NZB
    Mit Urteil vom 22.04.2008 hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts entschieden, dass der Gesetzgeber aus Sachgründen die Zuzahlungsregelung auch für Bezieher von SGB II-Leistungen eingeführt hat, ohne gegen den verfassungsrechtlichen Schutz des Existenzminimums zu verstoßen (B 1 KR 10/07 R; zitiert nach Juris, Rn. 26 ff.).
  • LSG Sachsen, 25.09.2013 - L 7 AS 83/12

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Kostenübernahme für Fahrten zu ambulanten

    So hat auch der erkennende Senat schon entschieden, dass der Grundsicherungsträger nicht die Zuzahlung zur Herstellung medizinisch notwendiger orthopädischer Schuhe oder für Sehhilfen zu übernehmen hat (Beschlüsse vom 28.05.2009 - L 7 B 743/08 AS-NZB - und vom 13.10.2011 - L 7 AS 85/10 NZB; nicht veröffentlicht).
  • SG Oldenburg, 01.06.2011 - S 61 KR 354/09

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung von Kindern mit Orthesenschuhen -

    Selbst wenn man davon ausgehen würde, dass mangels erforderlicher Weiterleitung durch die Beklagte nach § 14 SGB IX an den zuständigen Reha-Träger die Beklagte selbst über einen Mehrbedarf im Rahmen des SGB zu entscheiden gehabt hätte, so wäre die ablehnende Entscheidung im Ergebnis richtig gewesen, weil Schuhe - und somit auch der hier in Streit stehende Eigenanteil - vom Regelbedarf umfasst sind (vgl. Bayerisches LSG, Beschl. v. 19.06.2006 - Az. L 11 B 358/06 SO ER; LSG Sachsen, Beschl. v. 28.05.2009; Az. L 7 B 743/08 AS-NZB; SG Duisburg, Urt. v. 18.02.2010 - Az. S 41 (31) AS 69/09).
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