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   LSG Hessen, 14.04.1999 - L 7 KA 1234/98 ER   

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https://dejure.org/1999,13591
LSG Hessen, 14.04.1999 - L 7 KA 1234/98 ER (https://dejure.org/1999,13591)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14.04.1999 - L 7 KA 1234/98 ER (https://dejure.org/1999,13591)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14. April 1999 - L 7 KA 1234/98 ER (https://dejure.org/1999,13591)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 32 Abs 1 SGB 10, § 3 Abs 3 Zahnärzte-ZV, § 32 Abs 2 Zahnärzte-ZV, § 32 Abs 1 Zahnärzte-ZV, § 4 Abs 1 BMV-Z
    Vertragszahnarzt - Anstellung von zwei halbtagsbeschäftigten Vorbereitungsassistenten anstatt eines vollzeitbeschäftigten Vorbereitungsassistenten ist zulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Vertragszahnarzt - Anstellung von zwei halbtagsbeschäftigten Vorbereitungsassistenten anstatt eines vollzeitbeschäftigten Vorbereitungsassistenten ist zulässig)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Bayern, 15.01.1997 - L 12 Ka 111/95
    Auszug aus LSG Hessen, 14.04.1999 - L 7 KA 1234/98
    Denn dieser Grundsatz schließt es - was u.a. in §§ 15 Abs. 1 Satz 2, 28 Abs. 1 Satz 2, 73 Abs. 2 Nr. 6 Sozialgesetzbuch V (SGB V) zum Ausdruck kommt - nicht aus, daß der Zahnarzt bei Patienten bestimmte Leistungen an Personen delegiert, die unter seiner Aufsicht und Weisung stehen und für die Erbringung solcher Leistungen qualifiziert sind (Bayerisches LSG, Urt. v. 15.1.1997 - L 12 Ka 111/95 m.w.N.), was bei approbierten Zahnärzten, die als Vorbereitungsassistenten tätig werden, außer Frage steht.
  • BSG, 12.02.2020 - B 6 KA 1/19 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - zahnärztliches Medizinisches

    Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung des weiterhin geltenden § 32 Abs. 3 Zahnärzte-ZV, der eine Vergrößerung der vertragszahnärztlichen Praxis oder die Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs durch die Beschäftigung eines Assistenten ausschließt, muss davon ausgegangen werden, dass in einer Einzelpraxis neben dem Vertragszahnarzt nicht mehrere Vorbereitungsassistenten in Vollzeit zum Einsatz kommen können (so im Ergebnis auch Hessisches LSG Beschluss vom 14.4.1999 - L 7 KA 1234/98 ER - juris; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 10.5.2006 - L 11 KA 68/05 - juris; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 10.5.2006 - L 11 KA 69/05 - juris; Ladurner, Ärzte-ZV/Zahnärzte-ZV, 2017, § 3 Zahnärzte-ZV RdNr 6; Harwart/Thome in Schallen, Zulassungsverordnung, 9. Aufl 2018, § 32 Ärzte-ZV RdNr 82; aA Bäune in Bäune/Meschke/Rothfuß, Ärzte-ZV/Zahnärzte-ZV, 2008, § 32 RdNr 71; zu der ganz uneinheitlichen Praxis in den verschiedenen KZÄV-Bezirken vgl Bedei in Liebold/Zalewski, Kassenarztrecht, § 32 Ärzte-ZV/Zahnärzte-ZV, ErgLfg IV/2019, RdNr E 32-31).
  • SG Marburg, 31.01.2018 - S 12 KA 572/17

    Krankenversicherungsrecht, Vertragsarztrecht

    Soweit Missbrauchsmöglichkeiten bei einer Mehrzahl von Vorbereitungsassistenten gesehen werden, die aber in gleicher Weise bei Berufsausübungsgemeinschaften bestehen dürften, kann dem durch Zuordnung des Vorbereitungsassistenten zu einem bestimmten (angestellten) Zahnarzt des MVZ in der Genehmigung begegnet werden (vgl. zur Belegarztanerkennung BSG, Urt. v. 23.03.2011 - B 6 KA 15/10 R - a.a.O., Rdnr. 20 f.; zur zeitversetzten Beschäftigung zweier halbtags angestellter Vorbereitungsassistenten vgl. LSG Hessen, Beschl. v. 14.04.1999 - L 7 KA 1234/98 ER - juris Rdnr. 21 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 10.05.2006 - L 11 KA 69/05 - juris Rdnr. 21; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 10.05.2006 - L 11 KA 68/05 - juris Rdnr. 21) und wird dem durch die Beschränkung der Anzahl der Vorbereitungsassistenten (vgl. LSG Hessen, Beschl. v. 14.04.1999, a.a.O. Rdnr. 19) bereits vorgebeugt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2006 - L 11 KA 68/05

    Vertragsarztangelegenheiten

    Vor diesem Hintergrund erscheint die zeitgleiche Beschäftigung von höchstens zwei halbtags beschäftigten Vorbereitungsassistenten allenfalls denkbar, wenn sichergestellt ist, dass sie nur zeitversetzt tätig werden, also nicht gleichzeitig in der Praxis beschäftigt sind (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 14.04.1999 - L 7 KA 1234/98 ER = E-LSG B-136).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2006 - L 11 KA 69/05

    Vertragsarztangelegenheiten

    Vor diesem Hintergrund erscheint die zeitgleiche Beschäftigung von höchstens zwei halbtags beschäftigten Vorbereitungsassistenten allenfalls denkbar, wenn sichergestellt ist, dass sie nur zeitversetzt tätig werden, also nicht gleichzeitig in der Praxis beschäftigt sind (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 14.04.1999 - L 7 KA 1234/98 ER = E-LSG B-136).
  • SG Düsseldorf, 25.05.2005 - S 2 KA 242/04

    Vertragsarztrecht

    Der in § 32 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 3 Zahnärzte-ZV enthaltene Genehmigungsvorbehalt lässt dabei nicht nur die Beschäftigung eines einzigen Vollzeitassistenten als Vorbereitungsassistenten zu, sondern ermöglicht auch die Beschäftigung zweier Assistenten, die jeweils nur halbtags tätig sind (Hessisches LSG, Beschluss vom 14.04.1999 - L 7 KA 1234/98 ER -, in: E-LSG B-136).
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