Weitere Entscheidung unten: LSG Rheinland-Pfalz, 26.07.2012

Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - L 7 KA 19/12   

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LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - L 7 KA 19/12 (https://dejure.org/2015,16330)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.03.2015 - L 7 KA 19/12 (https://dejure.org/2015,16330)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. März 2015 - L 7 KA 19/12 (https://dejure.org/2015,16330)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 106a Abs 2 SGB 5
    Abrechnungsprüfung - sachlich rechnerische Richtigstellung - Plausibilitätsprüfung - Quartalsprofil - Tagesprofil - Implausibilität der Abrechnung von Gesprächsleistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 106 a Abs. 2
    Vertragsarztangelegenheiten - Abrechnungsprüfung; sachlich rechnerische Richtigstellung; Plausibilitätsprüfung; Quartalsprofil; Tagesprofil; Implausibilität der Abrechnung von Gesprächsleistungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (7)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2016 - L 11 KA 7/16

    Vollziehung einer Honorarrückforderung

    Anhaltspunkte für eine solche Vermutung sind Abrechnungsauffälligkeiten (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.03.2015 - L 7 KA 19/12 -).
  • LSG Bayern, 17.01.2018 - L 12 KA 123/16

    Plausibilitätsprüfung - Neufestsetzung der Honorare auf Grundlage der ärztlichen

    d) Ihr weites Kürzungsermessen (vgl. hierzu Urteil des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 25.3.2015, L 7 KA 19/12, juris, unter Verweis auf Urteil des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 10.10.2007, L 7 KA 56/03, zitiert nach juris, dort.
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.06.2017 - L 4 KA 16/14

    Kassenärztliche Vereinigung - Plausibilitätsprüfung - Nebeneinanderabrechnung des

    Das ist gerechtfertigt, da naturgemäß im Rahmen der Plausibilitätsprüfung nicht eindeutig feststellbar ist, welche der abgerechneten Leistungen mängelbehaftet sind, während gleichzeitig feststeht, dass die Gesamtheit der abgerechneten Leistungen so nicht erbracht worden sein kann (so auch in einer vergleichbaren Konstellation der Abrechnung von Ordinationskomplexen neben der Gesprächsleistung Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 25. März 2015, L 7 KA 19/12).
  • SG Kiel, 07.11.2017 - S 2 KA 731/15

    Kassenärztliche Vereinigung - sachlich-rechnerische Berichtigung der Ziffern

    Das ist gerechtfertigt, da naturgemäß im Rahmen der Plausibilitätsprüfung nicht eindeutig feststellbar ist, welche der abgerechneten Leistungen mängelbehaftet sind, während gleichzeitig feststeht, dass die Gesamtheit der abgerechneten Leistungen so nicht erbracht worden sein kann (so auch in einer vergleichbaren Konstellation der Abrechnung von Ordinationskomplexen neben der Gesprächsleistung Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 25. März 2015, L 7 KA 19/12; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 13. Juni 2017, Az L 4 KA 16/14).
  • SG Kiel, 16.10.2019 - S 2 KA 118/18

    (Kassenärztliche Vereinigung - Plausibilitätsprüfung - Nichtanwendung des § 45

    Naturgemäß ist im Rahmen der Plausibilitätsprüfung nicht abschließend feststellbar, welche der abgerechneten Leistungen mängelbehaftet sind, während gleichzeitig feststeht, dass die Gesamtheit der abgerechneten Leistungen so nicht erbracht worden sein kann (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 25. März 2015, L 7 KA 19/12).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.11.2016 - L 7 KA 35/13
    a) Rechtsgrundlage für die angefochtene Honorarberichtigung (vgl. hierzu und zum Folgenden: Urteil des Senats vom 25. März 2015, L 7 KA 19/12) sind.

    Bei der Neufestsetzung hat sie allerdings ein weites Schätzungsermessen (so ausdrücklich Bundessozialgericht, Urteil vom 17. September 1997, 6 RKa 86/95, zitiert nach juris, dort Rdnr. 23; Urteil des Senats vom 10. Oktober 2007, L 7 KA 56/03, zitiert nach juris, dort Rdnr. 34; Urteil vom 25. März 2015, L 7 KA 19/12, zitiert nach juris, dort Rdnr. 58; Clemens in jurisPK-SGB V, Rdnr. 236 zu § 106a).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.11.2016 - L 7 KA 66/14
    Rechtsgrundlage für die angefochtene Honorarberichtigung (vgl. hierzu und zum Folgenden: Urteil des Senats vom 25. März 2015, L 7 KA 19/12, zitiert nach juris, dort Rdnr. 34ff.) sind - § 75 Abs. 2 Satz 2 und § 106a Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V), - die in den Abrechnungsprüfungs-Richtlinien (AbrPr-RL) enthaltenen Rege-lungen zur Plausibilitätsprüfung (insbesondere §§ 5, 7, 8, 12 und 13), - die von der Beklagten mit den Landesverbänden der Krankenkassen ge-schlossene Plausibilitätsvereinbarung vom 5. September 2007 in Verbin-dung mit der Verfahrensordnung der Beklagten zur Durchführung der Plau-sibilitätsprüfung.
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Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 26.07.2012 - L 7 KA 19/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,31603
LSG Rheinland-Pfalz, 26.07.2012 - L 7 KA 19/12 B ER (https://dejure.org/2012,31603)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.07.2012 - L 7 KA 19/12 B ER (https://dejure.org/2012,31603)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - L 7 KA 19/12 B ER (https://dejure.org/2012,31603)
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Wird zitiert von ...

  • LSG Hamburg, 05.11.2014 - L 5 KA 44/11

    Rechtmäßigkeit der Aufrechnung eines einbehaltenen Arzthonorars mit einer nach

    Die in den Honorarbescheid aufgenommene Aufrechnung wird letztlich zu einem Begründungselement der dort getroffenen Regelung (vgl. Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Juli 2012 - L 7 KA 19/12 B ER, juris).
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