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   LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - L 7 KA 25/11   

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https://dejure.org/2012,49774
LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - L 7 KA 25/11 (https://dejure.org/2012,49774)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.11.2012 - L 7 KA 25/11 (https://dejure.org/2012,49774)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. November 2012 - L 7 KA 25/11 (https://dejure.org/2012,49774)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 3 GG, § 85 SGB 5, § 75 SGG
    Vertragsarztrecht - Vergütung von Notfallleistungen im (fahrenden) Ärztlichen Bereitschaftsdienst - Honorarverteilungsgerechtigkeit - Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs - Gestaltungsspielraum der Kassenärztlichen Vereinigung - Gleichheitsverstoß

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 31/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - keine geringere Vergütung ambulanter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - L 7 KA 25/11
    Hiervon ausgehend hat das BSG in ständiger Rechtsprechung aus der im SGB V vorgenommenen Gleichstellung der bei Notfallbehandlungen Versicherter tätig werdenden Krankenhäuser (oder auch Nichtvertragsärzte) mit den Vertragsärzten abgeleitet, dass die Leistungen im Rahmen der ambulanten Notfallbehandlung grundsätzlich sowohl hinsichtlich der Punktzahl (BSG a.a.O.) als auch des Punktwertes (BSG, Urteil vom 6. September 2006, Az.: B 6 KA 31/05 R, veröffentlicht in Juris) gleich zu vergüten und auch mittelbare Schlechterstellungen nicht zu billigen sind (BSG SozR 3-2500 § 115 Nr. 1).

    Der Vergütungsanspruch einer Gruppe von Leistungserbringern darf für Notfallbehandlungen deshalb gegenüber dem Vergütungsniveau der anderen Gruppe nur dann reduziert oder im Umfang eingeschränkt werden, wenn dies durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist (BSG, Urteil vom 6. September 2006, a.a.O.).

  • BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 31/93

    Krankenversicherung - Ambulante Behandlung - Vergütungsanspruch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - L 7 KA 25/11
    Ein solcher sachlicher Grund existiert z.B. für eine an die gesetzliche Regelung des § 120 Abs. 3 Satz 2 SGB V anknüpfende pauschale Honorarminderung in Höhe von 10 % für Notfallleistungen öffentlich geförderter Krankenhäuser (BSGE 75, 184; SozR 3-2500 § 120 Nr. 12).
  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 33/00 R

    Dreiseitiger Vertrag nach § 115 SGB 5 - Notfallbehandlung - Vergütungsregelung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - L 7 KA 25/11
    Hiervon ausgehend hat das BSG in ständiger Rechtsprechung aus der im SGB V vorgenommenen Gleichstellung der bei Notfallbehandlungen Versicherter tätig werdenden Krankenhäuser (oder auch Nichtvertragsärzte) mit den Vertragsärzten abgeleitet, dass die Leistungen im Rahmen der ambulanten Notfallbehandlung grundsätzlich sowohl hinsichtlich der Punktzahl (BSG a.a.O.) als auch des Punktwertes (BSG, Urteil vom 6. September 2006, Az.: B 6 KA 31/05 R, veröffentlicht in Juris) gleich zu vergüten und auch mittelbare Schlechterstellungen nicht zu billigen sind (BSG SozR 3-2500 § 115 Nr. 1).
  • BSG, 13.03.2002 - B 6 KA 4/01 R

    Krankenhaus - Vergütung für ambulante Notfallbehandlung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - L 7 KA 25/11
    Ein solcher sachlicher Grund existiert z.B. für eine an die gesetzliche Regelung des § 120 Abs. 3 Satz 2 SGB V anknüpfende pauschale Honorarminderung in Höhe von 10 % für Notfallleistungen öffentlich geförderter Krankenhäuser (BSGE 75, 184; SozR 3-2500 § 120 Nr. 12).
  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 46/07 R

    Ambulante Notfallbehandlung - keine unterschiedliche Vergütung zwischen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - L 7 KA 25/11
    b) Denn der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG schreibt unter stetiger Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken vor, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches entsprechend unterschiedlich zu behandeln (BVerfG NJW 2006, 2175, BVerfGE 115, 381, jeweils m.w.N.; BSG, Urteile vom 17. September 2008, Az.: B 6 KA 46/07 R und B 6 KA 47/07 R, beide veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 47/07 R

    Verstoß der unterschiedlichen Bewertung und Vergütung ambulanter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - L 7 KA 25/11
    b) Denn der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG schreibt unter stetiger Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken vor, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches entsprechend unterschiedlich zu behandeln (BVerfG NJW 2006, 2175, BVerfGE 115, 381, jeweils m.w.N.; BSG, Urteile vom 17. September 2008, Az.: B 6 KA 46/07 R und B 6 KA 47/07 R, beide veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 62/07 B
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - L 7 KA 25/11
    Bei der Bildung von Honorargrenzen darf - dies hat das Sozialgericht zutreffend erkannt - grundsätzlich an die Verhältnisse in früheren Jahren angeknüpft werden (BSG, Beschluss vom 17. September 2008, Az.: B 6 KA 62/07 B, veröffentlicht in Juris, m.w.N.).
  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 17/10 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Voraussetzung für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - L 7 KA 25/11
    Das Unterlassen auch einer sachgerechten und naheliegenden einfachen Beiladung ist kein sachentscheidungshindernder Verfahrensmangel (BSG, Urteil vom 29. Juni 2011, Az.: B 6 KA 17/10 R, veröffentlicht in Juris, m.w.N.).
  • BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01

    Rechtsanwaltsgebühren Ost

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - L 7 KA 25/11
    Er verletzt das Grundrecht vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. BVerfGE 107, 133, BVerfG SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 33, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1275/97

    Verstoß gegen den sich aus GG Art 3 Abs 2 ergebenden Halbteilungsgrundsatz durch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - L 7 KA 25/11
    b) Denn der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG schreibt unter stetiger Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken vor, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches entsprechend unterschiedlich zu behandeln (BVerfG NJW 2006, 2175, BVerfGE 115, 381, jeweils m.w.N.; BSG, Urteile vom 17. September 2008, Az.: B 6 KA 46/07 R und B 6 KA 47/07 R, beide veröffentlicht in Juris).
  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 1484/99

    Gerichtsgebühr für Dauerpflegschaft, die sich auf Personensorge beschränkt, darf

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - L 7 KA 4/11

    Vergütung von Notfallleistungen - Honorarverteilungsgerechtigkeit - Änderung des

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - L 7 KA 55/10

    Vergütung von Notfallleistungen - Honorarverteilungsgerechtigkeit - Änderung des

  • BVerfG, 01.09.2005 - 1 BvR 361/99

    Verfassungsbeschwerde über den Anspruch eines in Polen lebenden Versicherten mit

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2022 - L 7 KA 52/19

    Reformatio in peius - Honorarbescheid - Bindungswirkung - Teilbestandskraft -

    Diese Auffassung werde durch die Rechtsprechung des LSG Berlin-Brandenburg bestätigt (Verweis auf L 7 KA 25/11).

    Vorliegend habe die Beklagte auch keine unzulässige gezielte Absenkung des Punktwertes vorgenommen, um die Kosten für die geänderte Punktbewertung zu kompensieren (Hinweis auf Urteil des Senats vom 14. November 2012 - L 7 KA 25/11 Rdnr. 21).

  • SG Berlin, 25.09.2019 - S 83 KA 166/17

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilung - Notfallbehandlung im

    Zutreffend weist die Klägerin darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des LSG Berlin-Brandenburg eine gezielte Maßnahme zur Abwertung von Punkte mit der Folge, dass damit Entscheidungen des BewA zu Lasten der Vertragsärzte "korrigiert" werden, unzulässig sind (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. November 2012 - L 7 KA 25/11, Rn. 21) .
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