Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 7 KA 78/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 33 Abs 2 S 3 Ärzte-ZV, § 115b SGB 5
Vertragsärztliche Versorgung - Teilberufsausübungsgemeinschaft - ambulantes OP-Zentrum - Genehmigung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 33 Ärzte-ZV
Teilberufsausübungsgemeinschaft - Genehmigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulassung einer Teilberufsausübungsgemeinschaft zur vertragsärztlichen Versorgung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ärzte-ZV § 33 Abs. 2 S. 3; SGB V § 115b
Zulassung einer Teilberufsausübungsgemeinschaft zur vertragsärztlichen Versorgung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 07.07.2010 - S 22 KA 245/09
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 7 KA 78/10
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeit - Spruchkörper für Angelegenheiten …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 7 KA 78/10
Zwar hat das BSG (Urteil vom 23. März 2011, Az.: B 6 KA 11/10 R, veröffentlicht in Juris) auf der Grundlage von § 7 Abs. 4 Satz 2 des Vertrages nach § 115b Abs. 1 SGB V - Ambulantes Operieren und sonstige stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus - (AOP-Vertrag) i.d.F. vom 18. März 2005 (DÄ 2005, A 1232) entschieden, dass der Rahmen des § 115b SGB V i.V.m. dem AOP-Vertrag nur eingehalten ist, wenn die Anästhesieleistung von einem Arzt erbracht wird, der voll- oder teilzeitig am Krankenhaus beschäftigt und sozialversichert oder dort beamtet ist.
- BSG, 25.03.2015 - B 6 KA 24/14 R
Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigungsfähigkeit einer …
Eine Teil-BAG ist dann nicht auf einzelne Leistungen bezogen, wenn jedenfalls einer der beteiligten Vertragsärzte sein gesamtes Leistungsspektrum in die Teil-BAG einbringt (aA Willaschek in Rompf/Schröder/Willaschek , Kommentar zum Bundesmantelvertrag Ärzte, § 15a RdNr 11; offengelassen von LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 12.9.2012 - L 7 KA 78/10 - Juris RdNr 73) .Es muss insbesondere bereits dem Gesellschaftsvertrag zu entnehmen sein, welche durch die Gebührenziffern des EBM-Ä konkretisierten Leistungen im Einzelnen Gegenstand der teilweisen gemeinsamen Berufsausübung sein sollen (ebenso schon LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 12.9.2012 - L 7 KA 78/10 - Juris RdNr 72) , weil auch die Zulassungsgremien die im Rahmen der Teil-â??BAG gemeinsam zu erbringenden Leistungen in die Genehmigungsentscheidung aufnehmen müssen.
- BSG, 25.03.2015 - B 6 KA 21/14 R
Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung - Teil-Berufsausübungsgemeinschaft - …
Fest steht insoweit auf der einen Seite, dass die Teil-BAG nicht lediglich die gemeinsame Erbringung einer einzigen Leistung zum Inhalt haben darf; dies wird schon durch die Verwendung des Plurals in § 33 Abs. 2 Satz 3 Ärzte-ZV ("Leistungen") erkennbar (LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 12.9.2012 - L 7 KA 78/10 - Juris RdNr 70; zustimmend Willaschek in Rompf/Schröder/Willaschek, Kommentar zum Bundesmantelvertrag Ärzte, Stand Januar 2014, § 15a RdNr 10) .Das LSG hat zu Recht betont, dass bereits dem Gesellschaftsvertrag zu entnehmen sein muss, welche durch die Gebührenziffern des EBM-Ä konkretisierten Leistungen im Einzelnen Gegenstand der teilweisen gemeinsamen Berufsausübung sein sollen (ebenso schon LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 12.9.2012 - L 7 KA 78/10 - Juris RdNr 72) , weil auch die Zulassungsgremien die im Rahmen der Teil-â??BAG gemeinsam erbrachten Leistungen in die Genehmigungsentscheidung aufnehmen müssen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2014 - L 11 KA 17/13
Umfassende Betreuung von Diabetespatienten unter Berücksichtigung von …
Durch die Verwendung des Plurals wird zumindest erkennbar, dass eine Teil-BAG, die nur die gemeinsame Erbringung einer einzigen Leistung zum Inhalt hat, ausgeschlossen ist (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.09.2012 - L 7 KA 78/10 -). - LSG Baden-Württemberg, 20.11.2013 - L 5 KA 516/11 Sofern offenbar die gesamte Tätigkeit des Klägers Ziff. 3 in seiner Praxis in E. zum Gegenstand der Teil-BAG gemacht werden soll, worauf die Ausführungen in der Antragsbegründung der Kläger Ziff. 1 und 2 in ihrem Schreiben vom 19.11.2007 hindeuten, fehlt schon die gesetzlich vorgegebene Begrenzung auf "einzelne Leistungen", da der Kläger Ziff. 3 auf diese Weise seine gesamte vertragsärztliche Tätigkeit innerhalb der Teil-BAG erbringen würde (vgl. hierzu LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.09.2012 - L 7 KA 78/10 -).