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   LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 7 KA 78/10   

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https://dejure.org/2012,42168
LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 7 KA 78/10 (https://dejure.org/2012,42168)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.09.2012 - L 7 KA 78/10 (https://dejure.org/2012,42168)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. September 2012 - L 7 KA 78/10 (https://dejure.org/2012,42168)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 33 Ärzte-ZV
    Teilberufsausübungsgemeinschaft - Genehmigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung einer Teilberufsausübungsgemeinschaft zur vertragsärztlichen Versorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ärzte-ZV § 33 Abs. 2 S. 3; SGB V § 115b
    Zulassung einer Teilberufsausübungsgemeinschaft zur vertragsärztlichen Versorgung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeit - Spruchkörper für Angelegenheiten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 7 KA 78/10
    Zwar hat das BSG (Urteil vom 23. März 2011, Az.: B 6 KA 11/10 R, veröffentlicht in Juris) auf der Grundlage von § 7 Abs. 4 Satz 2 des Vertrages nach § 115b Abs. 1 SGB V - Ambulantes Operieren und sonstige stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus - (AOP-Vertrag) i.d.F. vom 18. März 2005 (DÄ 2005, A 1232) entschieden, dass der Rahmen des § 115b SGB V i.V.m. dem AOP-Vertrag nur eingehalten ist, wenn die Anästhesieleistung von einem Arzt erbracht wird, der voll- oder teilzeitig am Krankenhaus beschäftigt und sozialversichert oder dort beamtet ist.
  • BSG, 25.03.2015 - B 6 KA 24/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigungsfähigkeit einer

    Eine Teil-BAG ist dann nicht auf einzelne Leistungen bezogen, wenn jedenfalls einer der beteiligten Vertragsärzte sein gesamtes Leistungsspektrum in die Teil-BAG einbringt (aA Willaschek in Rompf/Schröder/Willaschek , Kommentar zum Bundesmantelvertrag Ärzte, § 15a RdNr 11; offengelassen von LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 12.9.2012 - L 7 KA 78/10 - Juris RdNr 73) .

    Es muss insbesondere bereits dem Gesellschaftsvertrag zu entnehmen sein, welche durch die Gebührenziffern des EBM-Ä konkretisierten Leistungen im Einzelnen Gegenstand der teilweisen gemeinsamen Berufsausübung sein sollen (ebenso schon LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 12.9.2012 - L 7 KA 78/10 - Juris RdNr 72) , weil auch die Zulassungsgremien die im Rahmen der Teil-â??BAG gemeinsam zu erbringenden Leistungen in die Genehmigungsentscheidung aufnehmen müssen.

  • BSG, 25.03.2015 - B 6 KA 21/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung - Teil-Berufsausübungsgemeinschaft -

    Fest steht insoweit auf der einen Seite, dass die Teil-BAG nicht lediglich die gemeinsame Erbringung einer einzigen Leistung zum Inhalt haben darf; dies wird schon durch die Verwendung des Plurals in § 33 Abs. 2 Satz 3 Ärzte-ZV ("Leistungen") erkennbar (LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 12.9.2012 - L 7 KA 78/10 - Juris RdNr 70; zustimmend Willaschek in Rompf/Schröder/Willaschek, Kommentar zum Bundesmantelvertrag Ärzte, Stand Januar 2014, § 15a RdNr 10) .

    Das LSG hat zu Recht betont, dass bereits dem Gesellschaftsvertrag zu entnehmen sein muss, welche durch die Gebührenziffern des EBM-Ä konkretisierten Leistungen im Einzelnen Gegenstand der teilweisen gemeinsamen Berufsausübung sein sollen (ebenso schon LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 12.9.2012 - L 7 KA 78/10 - Juris RdNr 72) , weil auch die Zulassungsgremien die im Rahmen der Teil-â??BAG gemeinsam erbrachten Leistungen in die Genehmigungsentscheidung aufnehmen müssen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2014 - L 11 KA 17/13

    Umfassende Betreuung von Diabetespatienten unter Berücksichtigung von

    Durch die Verwendung des Plurals wird zumindest erkennbar, dass eine Teil-BAG, die nur die gemeinsame Erbringung einer einzigen Leistung zum Inhalt hat, ausgeschlossen ist (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.09.2012 - L 7 KA 78/10 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.11.2013 - L 5 KA 516/11
    Sofern offenbar die gesamte Tätigkeit des Klägers Ziff. 3 in seiner Praxis in E. zum Gegenstand der Teil-BAG gemacht werden soll, worauf die Ausführungen in der Antragsbegründung der Kläger Ziff. 1 und 2 in ihrem Schreiben vom 19.11.2007 hindeuten, fehlt schon die gesetzlich vorgegebene Begrenzung auf "einzelne Leistungen", da der Kläger Ziff. 3 auf diese Weise seine gesamte vertragsärztliche Tätigkeit innerhalb der Teil-BAG erbringen würde (vgl. hierzu LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.09.2012 - L 7 KA 78/10 -).
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