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   LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 7 KA 86/06   

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https://dejure.org/2006,21892
LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 7 KA 86/06 (https://dejure.org/2006,21892)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.11.2006 - L 7 KA 86/06 (https://dejure.org/2006,21892)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. November 2006 - L 7 KA 86/06 (https://dejure.org/2006,21892)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Gegenstandswerts in einem vertragsärztlichen Zulassungsverfahren; Folgen der Gewissheit über eine lediglich kurzfristige Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit in der Zukunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.06.2005 - 7 B 6.05

    Enteignungsverbot der sowjetischen Besatzungsmacht in Bezug auf Unternehmen mit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 7 KA 86/06
    Demgegenüber hat der Senat bereits als 7. Senat des Landessozialgerichts Berlin in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass in vertragsärztlichen Zulassungs- und Ermächtigungsverfahren der Gegenstandswert grundsätzlich auf der Grundlage der Einnahmen zu berechnen ist, die in einem Zeitraum von drei Jahren hätten erzielt werden können (Beschluss des Landessozialgerichts Berlin vom 08. Februar 2005 - L 7 B 35/04 KA - und Beschluss des Senats vom 07. Dezember 2005 - L 7 B 6/05 KA -).

    17 Das BSG und der Senat haben aber insoweit übereinstimmend die Auffassung vertreten, dass in den Fällen ein Unterschreiten des drei- bzw. fünfjährigen Zeitraumes angezeigt ist, in denen von vornherein feststeht oder nach Lage der Umstände mit Gewissheit zu erwarten ist, dass die vertragsärztliche Tätigkeit nur für einen kürzeren Zeitraum ausgeübt werden soll oder kann (Urteil des BSG vom 28. Januar 2000 - B 6 KA 22/99 R - und Beschluss des Senat vom 07. Dezember 2005, a. a. O.).

  • BSG, 28.01.2000 - B 6 KA 22/99 R

    Gegenstandswert - Erstzulassung zur vertragsärztlichen Versorgung als praktischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 7 KA 86/06
    16 Der Gegenstandswert war in vertragsärztlichen Zulassungsverfahren nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) grundsätzlich in Höhe der Einnahmen zu berechnen, die der Arzt im Falle der Zulassung innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren hätte erzielen können, wobei die erzielbaren Einkünfte um die durchschnittlichen Praxiskosten in der jeweiligen Arztgruppe zu mindern waren (vgl. Urteil des BSG vom 28. Januar 2000 - B 6 KA 22/99 R-, zitiert nach juris, m. w. Nachw.).

    17 Das BSG und der Senat haben aber insoweit übereinstimmend die Auffassung vertreten, dass in den Fällen ein Unterschreiten des drei- bzw. fünfjährigen Zeitraumes angezeigt ist, in denen von vornherein feststeht oder nach Lage der Umstände mit Gewissheit zu erwarten ist, dass die vertragsärztliche Tätigkeit nur für einen kürzeren Zeitraum ausgeübt werden soll oder kann (Urteil des BSG vom 28. Januar 2000 - B 6 KA 22/99 R - und Beschluss des Senat vom 07. Dezember 2005, a. a. O.).

  • BVerwG, 01.07.2004 - 7 B 35.04

    Divergenzrüge hinsichtlich der Auslegung des Begriffs "Eigenheim" i.S. des Rechts

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 7 KA 86/06
    Demgegenüber hat der Senat bereits als 7. Senat des Landessozialgerichts Berlin in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass in vertragsärztlichen Zulassungs- und Ermächtigungsverfahren der Gegenstandswert grundsätzlich auf der Grundlage der Einnahmen zu berechnen ist, die in einem Zeitraum von drei Jahren hätten erzielt werden können (Beschluss des Landessozialgerichts Berlin vom 08. Februar 2005 - L 7 B 35/04 KA - und Beschluss des Senats vom 07. Dezember 2005 - L 7 B 6/05 KA -).
  • BSG, 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B

    Festsetzung des Streitwerts in vertragsärztlichen Zulassungsangelegenheiten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 7 KA 86/06
    Dieser Auffassung hat sich nunmehr das BSG jedenfalls in solchen Zulassungsangelegenheiten angeschlossen, die nach dem 01. Januar 2002 in erster Instanz anhängig geworden sind und auf die gemäß § 197 a SGG das GKG in der am 01. Juli 2004 in Kraft getretenen Fassung des Gesetzes vom 12. Mai 2004 (BGBl. I S. 718) anzuwenden ist (Beschluss vom 12. Oktober 2005 - B 6 KA 47/04 B-, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - L 7 KA 2/07

    Kosten des Widerspruchsverfahrens; Kostenfestsetzung; Gegenstandswert der

    Demgegenüber hat der Senat bereits als 7. Senat des Landessozialgerichts Berlin in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass in vertragsärztlichen Zulassungs- und Ermächtigungsverfahren der Gegenstandswert grundsätzlich auf der Grundlage der Einnahmen zu errechnen ist, die in einem Zeitraum von drei Jahren hätten erzielt werden können, abzüglich des Praxiskostenanteils (vgl. Beschluss des Landessozialgerichts Berlin vom 8. Februar 2005 - L 7 B 35/04 KA - und Beschlüsse des Senats vom 7. Dezember 2005 - L 7 B 6/05 KA - und vom 29. November 2006 - L 7 KA 86/06 - sowie vom 23. August 2007 - L 7 B 9/07 KA -).

    Bezieht sich der Rechtsstreit - wie vorliegend - in Anlehnung an § 42 Abs. 3 GKG auf einen Zeitraum von weniger als drei Jahren, ist ein entsprechender Abschlag vorzunehmen (Beschluss des BSG vom 10. November 2005 - B 3 KR 36/05 B = SozR 4-1920 § 52 Nr. 2, vom 1. September 2005 - B 6 KA 69/045 - = SozR 4-1920 § 52 Nr. 1 und vom 12. September 2006 - B 6 KA 70/05 B - = SozR4-1920 § 47 Nr. 1; Beschlüsse des Senats vom 7. Dezember 2005 - L 7 B 6/05 KA, vom 29. November 2006 - L 7 KA 86/06 - sowie vom 23. August 2007 - L 7 B 9/07 KA -).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2008 - L 7 KA 21/05

    Vertragsarztrecht - Kostenentscheidung - Kosten des Vorverfahrens -

    Demgegenüber hat der Senat bereits als 7. Senat des Landessozialgerichts Berlin in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass in vertragsärztlichen Zulassungs- und Ermächtigungsverfahren der Gegenstandswert grundsätzlich auf der Grundlage der Einnahmen zu errechnen ist, die in einem Zeitraum von drei Jahren hätten erzielt werden können, abzüglich des Praxiskostenanteils (vgl. Beschluss des Landessozialgerichts Berlin vom 8. Februar 2005, L 7 B 35/04 KA und Beschlüsse des Senats vom 7. Dezember 2005. L 7 B 6/05 KA und vom 29. November 2006, L 7 KA 86/06 sowie vom 23. August 2007, L 7 B 9/07 KA).
  • SG Karlsruhe, 17.09.2014 - S 15 R 3799/13

    Erstattung notwendiger Aufwendungen im isolierten Vorverfahren bei Vertretung

    Dabei kommt aber eine Entscheidung zu Lasten der Klägerin nicht in Betracht, weil ein zu ihren Gunsten rechtswidriger Bescheid sie nicht in eigenen Rechten verletzen würde (im Ergebnis ebenso, aber unter Rekurs auf das Verbot der "reformatio in peius" BSG, Urteil vom 9. Dezember 2010 - B 13 R 63/09 R, juris, Rn. 20; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. November 2006 - L 7 KA 86/06, juris, Rn. 18; SG Gotha, Urteil vom 2. Februar 2011 - S 40 AS 3737/09, juris, Rn. 29).
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