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   LSG Sachsen, 03.08.2011 - L 7 R 16/09   

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https://dejure.org/2011,14014
LSG Sachsen, 03.08.2011 - L 7 R 16/09 (https://dejure.org/2011,14014)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 03.08.2011 - L 7 R 16/09 (https://dejure.org/2011,14014)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 03. August 2011 - L 7 R 16/09 (https://dejure.org/2011,14014)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der Berufung umfasst auch die Entscheidung über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten sowie die Kostenfestsetzung; Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren; Zulassungsbeschränkung beim Streit über die Kosten eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren; Zulassungsbeschränkung beim Streit über die Kosten eines isolierten Widerspruchsverfahrens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.01.2011 - B 5 R 14/10 R

    Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über Zinsanspruch von Amts wegen -

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.08.2011 - L 7 R 16/09
    Denn davon sind keine Rechtstreitigkeiten erfasst, in denen - wie hier - in der Hauptsache um die Kosten "isolierter" Vorverfahren gestritten wird (vgl. Bundessozialgericht (BSG), z.B. Urteil vom 25.01.2011 - B 5 R 14/10 R, RdNr. 10 m.w.N., zitiert nach Juris).
  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95

    Klage auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 1 SGB V , Zulassung

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.08.2011 - L 7 R 16/09
    Denn damit sind nicht nur Bescheide gemeint, die eine Geldleistung bewilligen oder festsetzen, sondern auch Bescheide, die als Grundlage für die Entstehung eines solchen Anspruchs auf eine Geldleistung dienen (vgl. BSG, Urteil vom 19.11.1996 - 1 RK 18/95, RdNr. 19, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z.B. Urteil vom 16.12.1988 - 7 C 93/86).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2010 - L 5 KA 5688/09

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Notwendigkeit der Hinzuziehung eines

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.08.2011 - L 7 R 16/09
    Eine nach Maßgabe des § 63 Abs. 1 SGB X zu treffende Kostenentscheidung, die Entscheidung über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren nach § 63 Abs. 2 SGB X und die sich daran anschließende Kostenfestsetzung gemäß § 63 Abs. 3 SGB X bilden eine Einheit und die Beschränkung der Berufung gemäß § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG erfasst jede dieser Entscheidungen (vgl. LSG Bad.-Württ., Urteil vom 20.10.2010 - L 5 KA 5688/09, RdNr. 24; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.08.2009 - L 10 AS 391/09 NZB, RdNr. 2).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.08.2009 - L 10 AS 391/09

    Zulassung der Berufung; Klage, die eine Geldleistung oder einen hierauf

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.08.2011 - L 7 R 16/09
    Eine nach Maßgabe des § 63 Abs. 1 SGB X zu treffende Kostenentscheidung, die Entscheidung über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren nach § 63 Abs. 2 SGB X und die sich daran anschließende Kostenfestsetzung gemäß § 63 Abs. 3 SGB X bilden eine Einheit und die Beschränkung der Berufung gemäß § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG erfasst jede dieser Entscheidungen (vgl. LSG Bad.-Württ., Urteil vom 20.10.2010 - L 5 KA 5688/09, RdNr. 24; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.08.2009 - L 10 AS 391/09 NZB, RdNr. 2).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 7 C 93.86

    Vorverfahrenskosten - Erstattungsklage - Berufungsbeschränkung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.08.2011 - L 7 R 16/09
    Denn damit sind nicht nur Bescheide gemeint, die eine Geldleistung bewilligen oder festsetzen, sondern auch Bescheide, die als Grundlage für die Entstehung eines solchen Anspruchs auf eine Geldleistung dienen (vgl. BSG, Urteil vom 19.11.1996 - 1 RK 18/95, RdNr. 19, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z.B. Urteil vom 16.12.1988 - 7 C 93/86).
  • LSG Sachsen, 17.12.2009 - L 1 B 772/08 AL-NZB

    Kostenerstattung für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts vor Erlass eines

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.08.2011 - L 7 R 16/09
    In Übereinstimmung mit dieser Rechtsprechung gehen einige Senate des Sächsischen Landessozialgerichts davon aus, dass die Berufung gegen Urteile und Gerichtsbescheide der Sozialgerichte betreffend die Kostenerstattung nach § 63 SGB X in sog. isolierten Vorverfahren jedenfalls nicht ohne ausdrückliche Zulassungsentscheidung statthaft ist, wenn der Beschwerdewert von 750, 00 EUR nicht erreicht ist (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 17.12.2009 - L 1 B 772/08 AL-NZB - und Beschluss vom 20.01.2011 - L 2 AS 541/10 NZB, beide nicht veröffentlicht).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2011 - L 7 AS 113/11
    Auszug aus LSG Sachsen, 03.08.2011 - L 7 R 16/09
    Die Berufung ist daher nicht etwa deshalb statthaft, weil sie in der dem Gerichtsbescheid vom 08.12.2008 beigefügten Rechtsmittelbelehrung unzutreffend als zulässig angesprochen wurde, denn eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung begründet nicht die Statthaftigkeit eines ansonsten kraft Gesetzes unstatthaften Rechtsmittels (st. Rspr. des Senats; z.B. Beschluss vom 10.05.2011 - L 7 AS 113/11 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2012 - L 9 SO 505/11

    Sozialhilfe

    Eine nach Maßgabe des § 63 Abs. 1 SGB X zu treffende Kostenentscheidung, die Entscheidung über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren nach § 63 Abs. 2 SGB X und die sich daran anschließende Kostenfestsetzung gemäß § 63 Abs. 3 SGB X bilden dabei unter dem Gesichtspunkt der Erreichung des Berufungsstreitwertes eine Einheit, mit der Folge, dass die Beschränkung der Berufung gemäß § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG jede dieser Entscheidungen erfasst (LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 03.08.2009 - L 10 AS 391/09 NZB -, juris Rn. 2; Sächs. LSG, Urt. v. 03.08.2011 - L 7 R 16/09 -, juris Rn. 19).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 5 R 2693/11
    Hierfür gilt zwar § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG (Senatsurteil vom 20.10.2010, - L 5 KA 5688/09 - auch etwa LSG Sachsen, Urt. v. 3.8.2011, - L 7 R 16/09 -), wonach die Berufung der Zulassung in dem Urteil des Sozialgerichts oder auf Beschwerde durch Beschluss des Landessozialgerichts bedarf, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes bei einer Klage, die eine Geld-, Dienst- oder Sachleistung oder einen hierauf gerichteten Verwaltungsakt betrifft, 750 EUR nicht übersteigt; der Beschwerdewert von 750 EUR dürfte nicht überschritten sein.
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