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   LSG Bayern, 16.11.2015 - L 7 R 707/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,36403
LSG Bayern, 16.11.2015 - L 7 R 707/15 B ER (https://dejure.org/2015,36403)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.11.2015 - L 7 R 707/15 B ER (https://dejure.org/2015,36403)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. November 2015 - L 7 R 707/15 B ER (https://dejure.org/2015,36403)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nach Betriebsprüfung; Exemplarische Prüfung einzelner Arbeitnehmer; Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen Sicherheitsleistung

  • rewis.io

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Nachforderungsbescheid gegen Sicherheitsleistung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und S. 3
    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nach Betriebsprüfung

  • rechtsportal.de

    SGB IV § 28p
    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen samt Säumniszuschlägen nach einer Betriebsprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 07.05.2014 - B 12 R 18/11 R

    Sozialversicherung - beitragsrechtliche Behandlung von steuerfreien Zuschlägen

    Auszug aus LSG Bayern, 16.11.2015 - L 7 R 707/15
    Der Nachforderungsbescheid aufgrund einer Betriebsprüfung muss, wenn Mitarbeiter nach dem Effektivlohnsystem bzw. Optimal Lohnsystem bezahlt werden, den Anforderungen entsprechen, die das BSG im Urteil vom 07.05.2014, B 12 R 18/11 R, aufgestellt hat.

    Zum anderen habe die Bf. sich fehlerhaft auf das Urteil des BayLSG vom 26.07.2005, L 5 R 425/08, gestützt, das vom BSG mit Urteil vom 07.05.2014, B 12 R 18/11 R aufgehoben worden sei.

    Der Bescheid entspreche dem Urteil des BSG vom 07.05.2014, B 12 R 18/11 R.

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 07.05.2014, B 12 R 18/11 R die Rechtsfragen für den Bereich des Sozialversicherungsrechts im Wesentlichen offengelassen.

    Im Rahmen der summarischen Prüfung im Eilverfahren ist jedoch festzustellen, dass die Bf. die vom BSG in seiner Entscheidung aufgeworfenen Probleme nur unzureichend im Bescheid geklärt hat und insbesondere -wie auch die Bg. zu Recht dargelegt hat - das vom BSG vorgegebene "Prüfungsprogramm" nicht hinreichend nach den vom BSG vorgegeben Prüfungsschritten vollzogen hat (vgl BSG Urteil vom 07.05.2014, B 12 R 18/11 R Rz 29 und vor allem Rz 31).

    Dies ergibt sich für den Senat vor allem aus folgender Überlegung: Aus dem Urteil des BSG vom 07.05.2014, B 12 R 18/11 R ergibt sich, dass die dort streitgegenständliche Beitragsnachforderung der vollen Höhe nach hätte gerechtfertigt sein können.

    Denn die allenfalls geringfügigen Berechnungsfehler können sich letztlich auch dadurch ausgleichen, dass sich ohnehin ein höheres Entgelt des einzelnen Arbeitnehmers ergibt (vgl z.B BSG Urteil vom 07.05.2014, B 12 R 18/11 R Rz 43) und der Bg. deshalb im Ergebnis nicht in seinen Rechten verletzt ist (BSG aaO Rz 57).

  • LSG Bayern, 31.07.2015 - L 7 R 506/15

    Formelle Rechtswidrigkeit, Betriebsprüfung, Beteiligung im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 16.11.2015 - L 7 R 707/15
    Eine Abweichung von diesem Regel- Ausnahmeverhältnis kommt nur in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides bestehen oder die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 31. Juli 2015, L 7 R 506/15 B ER Rz 24).

    Dies bedeutet, dass auch hier bei entsprechender Nachbesserung des streitgegenständlichen Bescheides, ggf. unter Beteiligung der einzelnen betroffenen Arbeitnehmer entsprechend § 12 SGB X durch die Bf. im Widerspruchsverfahren (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 31. Juli 2015, L 7 R 506/15 B ER) die streitgegenständliche Summe letztlich zu Recht gefordert wird.

    Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren entspricht der Hälfte der streitgegenständlichen Forderung (vgl. § 197a SGG i.V.m. §§ 52 Abs. 1, 53 Abs. 3 Nr. 4 Gerichtskostengesetz), was nach der Rechtsprechung des Senats für Beschwerdeverfahren im einstweiligen Rechtschutz angesetzt wird (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 31. Juli 2015, L 7 R 506/15 B ER Rz 40).

  • LSG Bayern, 07.05.2009 - L 18 U 2/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

    Auszug aus LSG Bayern, 16.11.2015 - L 7 R 707/15
    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann unter Anwendung von § 86b Abs. 1 Satz 3 SGG grundsätzlich mit Auflagen versehen werden, wobei der Begriff der Auflage auch die Sicherheitsleistung einschließt (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 07. Mai 2015, L 18 U 2/09 B ER Rz 14).

    Der Senat geht auch davon aus, dass die Anordnung der Sicherheitsleistung nicht unzumutbar oder zweckwidrig ist und der Erfolg der einstweiligen Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches hier insoweit nicht unterlaufen wird, als davon tatsächlich kein Gebrauch gemacht werden kann (vgl. hierzu auch Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 07. Mai 2015, L 18 U 2/09 B ER Rz 16).

  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 18/14 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.11.2015 - L 7 R 707/15
    Die Bf. verweist bezüglich des Vorbringens der Verfristung mit Schreiben vom 03.11.2015 auf das Urteil des BSG vom 13.05.2015, B 6 KA 18/14 R.

    Erst mit Eingang des Beschlusses im Bereich Rechtsbehelfe konnte der Beschluss der Bf. überhaupt wirksam zugestellt werden, da es insoweit erstens auf den Eingang des Schriftstücks beim zuständigen Sachbearbeiter ankommt, wie die Bf. unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil des BSG vom 13.05.2015, B 6 KA 18/14 R Rz 18) zutreffend dargelegt hat.

  • BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 47/93

    Altersübergangsgeld - Leistungssätze - Revision

    Auszug aus LSG Bayern, 16.11.2015 - L 7 R 707/15
    Und zweitens ist eine Zustellung erst dann erfolgt, wenn ein Schriftstück denjenigen erreicht, der auch bereit ist, dieses als zugestellt entgegenzunehmen (BSG Urteil vom 10.11.1993, 11 RAr 47/93 Rz 23).
  • BFH, 17.06.2010 - VI R 50/09

    Steuerfreiheit gemäß § 3b EStG trotz Vereinbarung eines durchschnittlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 16.11.2015 - L 7 R 707/15
    Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des BFH, insbesondere aus dem Urteil vom 17.06.2010, VI R 50/09.
  • LSG Bayern, 26.07.2011 - L 5 R 425/08

    Sozialversicherung - beitragsrechtliche Behandlung von steuerfreien Zuschlägen

    Auszug aus LSG Bayern, 16.11.2015 - L 7 R 707/15
    Zum anderen habe die Bf. sich fehlerhaft auf das Urteil des BayLSG vom 26.07.2005, L 5 R 425/08, gestützt, das vom BSG mit Urteil vom 07.05.2014, B 12 R 18/11 R aufgehoben worden sei.
  • LSG Bayern, 22.03.2016 - L 7 R 924/15

    Eilrechtsschutz gegen Beitragsnachforderung auf Grund Betriebsprüfung -

    Auf die Anhörungsrüge wird der Beschluss des Senats vom 16.11.2015 aufgehoben und das Beschwerdeverfahren L 7 R 707/15 B ER fortgeführt.

    Das Beschwerdeverfahren L 7 R 707/15 B ER wird fortgeführt.

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