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   LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2011 - L 7 SB 29/11 B   

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https://dejure.org/2011,24251
LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2011 - L 7 SB 29/11 B (https://dejure.org/2011,24251)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.06.2011 - L 7 SB 29/11 B (https://dejure.org/2011,24251)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - L 7 SB 29/11 B (https://dejure.org/2011,24251)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Bayern, 20.12.2010 - L 2 AS 708/10

    Zur nachträglichen Glaubhaftmachung der telefonisch vor dem Sitzungstermin

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2011 - L 7 SB 29/11
    Von der Erhebung von Gerichtskosten war gemäß § 22 Gerichtskostengesetz abzusehen (ebenso mit überzeugender Begründung, Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20. Dezember 2010, L 2 AS 708/10 B, zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.03.2013 - L 5 AS 161/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verhängung von Ordnungsgeld nach § 141 Abs 3 ZPO

    Da die Beschwerdeführer mit ihrer Beschwerde gegen das Ordnungsgeld erfolgreich sind, fallen die Kosten der Staatskasse in entsprechender Anwendung von § 46 Ordnungswidrigkeitengesetz iVm § 467 Abs. 1 Strafprozessordnung zur Last (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 15. April 2009, a.a.O.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. März 2010, Az.: L 5 AS 1114/09 B, juris RN 17 f.; Leitherer, a.a.O., § 111 RN 6c; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. Juni 2011, Az:. L 7 SB 29/11, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.05.2013 - L 7 SB 48/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ordnungsgeldbeschluss bei unwirksamer Zustellung

    Der Senat wendet für die Durchführung einer erfolgreichen Beschwerde § 467 Abs. 1 der Strafprozessordnung entsprechend an (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. Juni 2011 - L 7 SB 29/11, Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20. Dezember 2010, L 2 AS 708/10 B, beide zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.05.2013 - L 7 SB 47/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ordnungsgeldbeschluss bei unwirksamer

    Der Senat wendet für die Durchführung einer erfolgreichen Beschwerde § 467 Abs. 1 der Strafprozessordnung entsprechend an (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. Juni 2011 - L 7 SB 29/11, Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20. Dezember 2010, L 2 AS 708/10 B, beide zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.02.2013 - L 7 SB 49/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ordnungsgeldbeschluss bei unwirksamer

    Der Senat wendet für die Durchführung einer erfolgreichen Beschwerde § 467 Abs. 1 der Strafprozessordnung entsprechend an (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. Juni 2011 - L 7 SB 29/11, Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20. Dezember 2010, L 2 AS 708/10 B, beide zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.06.2013 - L 7 SB 67/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ordnungsgeldbeschluss bei unwirksamer Zustellung

    Der Senat wendet für die Durchführung einer erfolgreichen Beschwerde § 467 Abs. 1 der Strafprozessordnung entsprechend an (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. Juni 2011 - L 7 SB 29/11, Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20. Dezember 2010, L 2 AS 708/10 B, beide zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.09.2012 - L 2 AL 56/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Höhe des festgesetzten Ordnungsgeldes -

    Soweit der Beschwerdeführer mit seiner Beschwerde gegen das Ordnungsgeld erfolgreich ist, fallen die Kosten der Staatskasse in entsprechender Anwendung von § 46 Ordnungswidrigkeitengesetz i. V. m. § 467 Abs. 1 der Strafprozessordnung zur Last (vgl. für ein vollständiges Obsiegen: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. Juni 2011- L 7 SB 29/11 - zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2012 - L 9 B 5/05
    Soweit in der Rechtsprechung der Landessozialgerichte eine nach den Gesamtumständen ausreichende Entschuldigung auch dann angenommen worden ist, wenn dem Gericht neben einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch weitere ärztliche Berichte vorgelegen haben, aus denen sich nähere Erkenntnisse über die einem Erscheinen entgegenstehenden Erkrankungen und deren zeitnahe stationäre Behandlung ergeben (vgl. LSG Sachsen - Anhalt, Beschluss vom 30.06.2011, Az. L 7 SB 29/11), oder wenn der Beteiligte aus den Mitteilungen des Gerichts die berechtigte subjektive Vorstellung hat gewinnen können, dass die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügen werde (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 20.02.2010, Az. L 2 KR 302/09 B), sind diese Erwägungen auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
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