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   LSG Sachsen-Anhalt, 20.12.2012 - L 7 SB 33/10   

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https://dejure.org/2012,49035
LSG Sachsen-Anhalt, 20.12.2012 - L 7 SB 33/10 (https://dejure.org/2012,49035)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.12.2012 - L 7 SB 33/10 (https://dejure.org/2012,49035)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - L 7 SB 33/10 (https://dejure.org/2012,49035)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - Diabetes mellitus - Versorgungsmedizinische Grundsätze - außergewöhnlich schwer regulierbare Stoffwechsellage - GdB von 50

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 48; SGB IX § 69 Abs. 1; SGB IX § 69 Abs. 3
    Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX - Diabetes mellitus Typ I; Morbus Basedow; Morbus Addison; Versorgungsmedizinische Grundsätze; Hydrocortisonsubstitution; Gegenspieler; labile Stoffwechsellage; multiple endokrine Funktionsstörung; Hypoglykämie; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R

    Schwerbehindertenrecht - Diabetes mellitus - täglich viermalige Insulininjektion

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.12.2012 - L 7 SB 33/10
    Für die davor liegende Zeit kann ebenfalls auf diese Neufassung zurückgegriffen werden (BSG, Urteil vom 25. Oktober 2012, B 9 SB 2/12 R).

    Somit sind nach dem Wortlaut der Neufassung für einen GdB von 50 drei Beurteilungskriterien vorgegeben: täglich mindestens vier Insulininjektionen, selbstständige Variierung der Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung sowie (durch erhebliche Einschnitte) gravierende Beeinträchtigung in der Lebensführung (BSG, Urteil vom 25. Oktober 2012, a.a.O.).

    Diese Kriterien sind nicht jeweils gesondert für sich genommen starr anzuwenden, sondern sie sollen eine sachgerechte Beurteilung des Gesamtzustandes erleichtern (BSG, Urteil vom 25. Oktober 2012, a.a.O.).

    Insbesondere kann das Erfordernis von "täglich mindestens vier Insulininjektionen" nicht so verstanden werden, dass ausnahmslos an allen Tagen eine Anzahl von vier Insulininjektionen durchgeführt werden muss (BSG, Urteil vom 25. Oktober 2012, a.a.O.).

    Neben dem Therapieaufwand ist die Einstellungsqualität zu beurteilen (BSG, Urteil vom 25. Oktober 2012, a.a.O.).

    Dagegen wird der GdB bei (in beeinträchtigender Weise) wachsendem Therapieaufwand und/oder abnehmendem Therapieerfolg (instabilerer Stoffwechsellage) höher einzuschätzen sein (BSG, Urteil vom 25. Oktober 2012, a.a.O.).

    In keinem Fall ist insoweit allein auf die Anzahl von zusätzlichen Korrekturinjektionen abzustellen (BSG, Urteil vom 25. Oktober 2012, a.a.O.).

    Darüber hinaus muss die betreffende Person durch Auswirkungen des Diabetes mellitus auch insgesamt gesehen erheblich in der Lebensführung beeinträchtigt sein (BSG, Urteil vom 25. Oktober 2012, a.a.O.).

    Abgesehen davon ist für die Beurteilung des GdB bei Diabetes mellitus auch die jeweilige Stoffwechsellage bedeutsam, die im Rahmen der Prüfung des dritten Merkmals (gravierende Beeinträchtigung der Lebensführung) berücksichtigt werden kann (BSG, Urteil vom 25. Oktober 2012, a.a.O.).

    Auf dieser rechtlichen Grundlage verlangt die Bewertung des GdB eine am jeweiligen Einzelfall orientierte Beurteilung, die alle die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinflussenden Umstände berücksichtigt (BSG, Urteil vom 25. Oktober 2012, a.a.O.).

    Ausgehend von einem GdB von 40 ist danach eine Erhöhung auf 50 möglich (BSG, Urteil vom 25. Oktober 2012, a.a.O.).

  • BSG, 12.04.2000 - B 9 SB 3/99 R

    Bemessung der GdB bei nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.12.2012 - L 7 SB 33/10
    Dabei ist für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich (vgl. BSG, Urteil vom 12. April 2000 - B 9 SB 3/99 R - SozR 3-3870 § 3 Nr. 9 S. 22).
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