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   LSG Hessen, 30.04.2007 - L 7 SO 14/07 ER   

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https://dejure.org/2007,29109
LSG Hessen, 30.04.2007 - L 7 SO 14/07 ER (https://dejure.org/2007,29109)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30.04.2007 - L 7 SO 14/07 ER (https://dejure.org/2007,29109)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30. April 2007 - L 7 SO 14/07 ER (https://dejure.org/2007,29109)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 86b Abs 2 SGG, § 65 Abs 1 SGB 12, § 66 Abs 4 SGB 12, § 77 Abs 1 SGB 11
    Finanzierung einer selbst beschafften Pflegekraft durch einstweiligen Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Finanzierung einer selbst beschafften Pflegekraft durch einstweiligen Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Bayern, 31.08.2006 - L 7 AS 3/06

    Arbeitslosenhilfe: Berücksichtigung von Schmerzensgeldzahlungen bei der Prüfung

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2007 - L 7 SO 14/07
    Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind - wie der Senat mehrfach entschieden hat (vgl. etwa Beschluss vom 21. Februar 2006 - L 7 AS 3/06 ER) - regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2019 - L 7 SO 4668/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Feststellungsklage -

    Diese können "Bezahlung" nur in Form von - hier ausgeschlossenem (s.o.) - Pflegegeld (§ 64a SGB XII) erhalten, welches der Pflegebedürftige an sie weiterleitet (Meßling in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 64f Rdnr. 36; ebenso zur insofern identischen Rechtslage unter § 65 Abs. 1 Satz 1 SGB XII a.F. LSG Hessen, Beschluss vom 30. April 2007 - L 7 SO 14/07 ER - juris Rdnr. 22; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Januar 2012 - L 8 SO 27/10 B ER - juris Rdnr. 38 ff.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.02.2017 - L 8 SO 6/13

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Heranziehung einer besonderen

    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Pflege durch Angehörige und nahe stehende Personen unentgeltlich geleistet wird, selbst wenn der oder die Pflegende eine ausgebildete Pflegekraft ist (vgl. Schellhorn/Schellhorn/Hohm, Kommentar zum SGB XII, 19. Auflage 2015, § 65 Rdnr. 13; Hessisches LSG, Beschluss vom 30. April 2007 - L 7 SO 14/07 ER -, juris Rdnr. 22; Oberverwaltungsgericht (OVG) der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 28. November 2008 - S 3 a 233/08 -, juris Rdnr. 28).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.01.2012 - L 8 SO 27/10

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - andere Leistung - Übernahme

    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Pflege durch Angehörige und nahe stehende Personen unentgeltlich geleistet wird, selbst wenn der oder die Pflegende eine ausgebildete Pflegekraft ist (vgl. Schellhorn/Schellhorn/Hohm, Kommentar zum SGB XII, § 65 Rz. 13; Hessisches LSG, Beschluss vom 30. April 2007 - L 7 SO 14/07 ER -, juris Rdnr. 22; Oberverwaltungsgericht (OVG) der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 28. November 2008 - S 3 a 233/08 -, juris Rdnr. 28).
  • LSG Hessen, 04.06.2008 - L 7 SO 131/07

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Aufwendung der Pflegeperson -

    Allerdings erfolgt keine Anrechnung des von der Pflegekasse gemäß § 37 SGB XI gezahlten Pflegegeldes nach § 66 Abs. 4 S. 3 SGB XII. Abgesehen von den Fällen des besonderen Anforderungen unterliegenden Arbeitgeber- bzw. Assistenzmodells i.S. des § 66 Abs. 4 Satz 2 SGB XII, bei dem die Pflegebedürftigen als Arbeitgeber besondere Pflegekräfte beschäftigen (vgl. dazu HLSG, Beschluss vom 30. April 2007 - L 7 SO 14/07 ER), ist ein nach dem SGB XI geleistetes Pflegegeld nicht auf eine nach § 65 Abs. 1 SGB XII gewährte Leistung anzurechnen.
  • LSG Hessen, 26.04.2011 - L 9 SO 60/11

    Bestimmung des örtlich zuständigen Trägers zur Erbringung von Leistungen des SGB

    Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (vgl. HLSG, Urteil vom 30. April 2007 - L 7 SO 14/07 ER).
  • BSG, 20.09.2017 - B 8 SO 13/17 B
    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Pflege durch Angehörige und nahe stehende Personen unentgeltlich geleistet wird, selbst wenn der oder die Pflegende eine ausgebildete Pflegekraft ist (vgl. Schellhorn/Schellhorn/Hohm, Kommentar zum SGB XII, 19. Auflage 2015, § 65 Rdnr. 13; Hessisches LSG, Beschluss vom 30. April 2007 - L 7 SO 14/07 ER -, juris Rdnr. 22; Oberverwaltungsgericht (OVG) der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 28. November 2008 - S 3 a 233/08 -, juris Rdnr. 28).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2011 - L 8 SO 218/11
    Denn an die Pflege durch Angehörige knüpft der Gesetzgeber die Erwartung, dass diese unentgeltlich geleistet wird (vgl. H. Schellhorn, a. a. O.; Hessisches LSG, Beschluss vom 30. April 2007, L 7 SO 14/07 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2013 - L 8 SO 399/10
    Diese dürfen jedoch nicht zum Kreis der nahestehenden Personen und Nachbarn gehören (vgl. H. Schellhorn in: Schellhorn/Schellhorn/Hohm, aaO; Meßling in: jurisPK-SGB XII, § 65 SGB XII, Rdnr. 31.1; Urteil des Landessozialgerichts - LSG - Nordrhein-Westfalen vom 28. November 2011 - L 20 SO 82/07, Beschluss des Hessischen LSG vom 30. April 2007 - L 7 SO 14/07 ER).
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