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   LSG Baden-Württemberg, 30.08.2012 - L 7 SO 1525/10   

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https://dejure.org/2012,36720
LSG Baden-Württemberg, 30.08.2012 - L 7 SO 1525/10 (https://dejure.org/2012,36720)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.08.2012 - L 7 SO 1525/10 (https://dejure.org/2012,36720)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. August 2012 - L 7 SO 1525/10 (https://dejure.org/2012,36720)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben - Übernahme der Kosten für die Teilnahme an einer Freizeitgruppe - auch bei institutioneller Förderung der Freizeitgruppe durch die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Anerkennung einer Teilnahme an einer Freizeitgruppe für behinderte Menschen als Leistung der Eingliederungshilfe; Zumutbarkeit eines eigenen Kostenbeitrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Anerkennung einer Teilnahme an einer Freizeitgruppe für behinderte Menschen als Leistung der Eingliederungshilfe; Zumutbarkeit eines eigenen Kostenbeitrags

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 13/10 R

    Arbeitslosengeld II - Hygienemehrbedarf bei Aids-Erkrankung - bis 2010 Übernahme

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.08.2012 - L 7 SO 1525/10
    Im Sozialhilferecht ist aufgrund des Nachrangprinzips (§ 2 SGB XII) seit Langem anerkannt, dass Maßnahmen der Eingliederungshilfe, die die Folgen einer Behinderung nicht beseitigen, sondern nur mildern, als sozialhilferechtlicher Bedarf nur anerkannt werden können, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zu dem erreichbaren Erfolg stehen (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1992, BVerwGE 91, 114; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 24. März 2009 - 12 B 06.2837 - ; BSG, Urteil vom 19. August 2010 - B 14 AS 13/10 R - SozR 4-3500 § 73 Nr. 3 für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende; anderer Ansicht: Bieritz-Harder, a.a.O., § 54 Rdnr. 70).

    Nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat aus eigener Überzeugung anschließt, ist bei regelmäßig anfallenden monatlichen Kosten in Höhe von rund 20,- EUR unter dem Gesichtspunkt des Mitteleinsatzes die Bagatellgrenze jedenfalls überschritten (Urteile vom 19. August 2010, a.a.O., Rdnr. 20 und vom 15. Dezember 2010 - B 14 AS 44/09 R - ).

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.08.2012 - L 7 SO 1525/10
    Die Klägerin hat Anspruch auf Übernahme der Kosten (Schuldbeitritt mit Drittwirkung - vgl. nur Bundessozialgericht , Urteile vom 28. Oktober 2008 - B 8 SO 22/07 R -, SozR 4-1500 § 75 Nr. 9 und vom 22. März 2012 - B 8 SO 1/11 R - ) für die Teilnahme an der Freizeitgruppe des Lebenshilfe e.V. Freiburg für die Jahre 2006 und 2007.

    Denn diese institutionelle Förderung berührt weder das zwischen der Klägerin und der Beigeladenen bestehende zivilrechtliche Rechtsverhältnis, das die Klägerin verpflichtet, den Kostenbeitrag für die Teilnahme an der Freizeitgruppe zu tragen (so genanntes Erfüllungsverhältnis) noch das öffentlich-rechtliche Leistungsverhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten noch den daraus resultierenden Anspruch auf Schuldmitübernahme (Schuldbeitritt) mit Drittwirkung (zum sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnis vgl. nur BSG, Urteil vom 28. Oktober 2008, a.a.O.; Jaritz/Eicher in jurisPK, § 75 Rdnr. 24 ff).

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.08.2012 - L 7 SO 1525/10
    Bei Personen mit anderen Behinderungen liegt die Leistungsgewährung gemäß § 53 Abs. 1 Satz 2 SGB XII im Ermessen des Sozialhilfeträgers (BSG, Urteil vom 25. Juni 2008 - B 11b AS 19/07 R- SozR 4-3500 § 54 Nr. 1; ferner Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - ).

    Gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz SGB XII besteht ein Anspruch nur auf solche Leistungen, die geeignet sind, die Aufgabe der Eingliederungshilfe im Einzelfall zu erreichen (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - a.a.O., Rdnrn. 20 ff; Bieritz-Harder in LPK-SGB XII, 9. Auflage, § 53 Rdnr. 20; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 4. Auflage, § 53 Rdnr. 31).

  • BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 44/09 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für erwerbsfähigen Gehbehinderten - kein

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.08.2012 - L 7 SO 1525/10
    Nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat aus eigener Überzeugung anschließt, ist bei regelmäßig anfallenden monatlichen Kosten in Höhe von rund 20,- EUR unter dem Gesichtspunkt des Mitteleinsatzes die Bagatellgrenze jedenfalls überschritten (Urteile vom 19. August 2010, a.a.O., Rdnr. 20 und vom 15. Dezember 2010 - B 14 AS 44/09 R - ).
  • BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 11.89

    Kosten-Nutzen-Abwägung bei Eingliederungshilfe

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.08.2012 - L 7 SO 1525/10
    Im Sozialhilferecht ist aufgrund des Nachrangprinzips (§ 2 SGB XII) seit Langem anerkannt, dass Maßnahmen der Eingliederungshilfe, die die Folgen einer Behinderung nicht beseitigen, sondern nur mildern, als sozialhilferechtlicher Bedarf nur anerkannt werden können, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zu dem erreichbaren Erfolg stehen (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1992, BVerwGE 91, 114; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 24. März 2009 - 12 B 06.2837 - ; BSG, Urteil vom 19. August 2010 - B 14 AS 13/10 R - SozR 4-3500 § 73 Nr. 3 für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende; anderer Ansicht: Bieritz-Harder, a.a.O., § 54 Rdnr. 70).
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 1/11 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - andere Leistungen - Erforderlichkeit der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.08.2012 - L 7 SO 1525/10
    Die Klägerin hat Anspruch auf Übernahme der Kosten (Schuldbeitritt mit Drittwirkung - vgl. nur Bundessozialgericht , Urteile vom 28. Oktober 2008 - B 8 SO 22/07 R -, SozR 4-1500 § 75 Nr. 9 und vom 22. März 2012 - B 8 SO 1/11 R - ) für die Teilnahme an der Freizeitgruppe des Lebenshilfe e.V. Freiburg für die Jahre 2006 und 2007.
  • BVerwG, 20.07.2000 - 5 C 43.99

    Eingliederungshilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges; Hilfe zur Beschaffung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.08.2012 - L 7 SO 1525/10
    Dies schränkt das Ermessen der Beklagten ein (vgl. z. B. Bundesverwaltungsgericht , BVerwGE 111, 328; Grube, a.a.O., Rdnr. 30).
  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 10/09 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung für die Wohnung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.08.2012 - L 7 SO 1525/10
    In Bezug auf den Anspruch auf Kostenübernahme für die Teilnahme an der Freizeitgruppe in den Jahren 2006 und 2007 verbleibt der Beklagten ohnehin kein Ermessenspielraum, weil die Klägerin nach der rechtswidrigen Ablehnung berechtigt war, sich die Leistung selbst zu beschaffen (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 19. August 2010 - B 14 AS 10/09 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 10; Grube in Grube/Wahrendorf, a.a.O., § 17 Rdnr. 9).
  • BSG, 25.06.2008 - B 11b AS 19/07 R

    Arbeitslosengeld II - Ganztagesschule für Sprachbehinderte - Essensgeld für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.08.2012 - L 7 SO 1525/10
    Bei Personen mit anderen Behinderungen liegt die Leistungsgewährung gemäß § 53 Abs. 1 Satz 2 SGB XII im Ermessen des Sozialhilfeträgers (BSG, Urteil vom 25. Juni 2008 - B 11b AS 19/07 R- SozR 4-3500 § 54 Nr. 1; ferner Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - ).
  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 12 B 06.2837

    Sozialhilfe; Eingliederungshilfe für Behinderte; Teilhabe am Leben in der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.08.2012 - L 7 SO 1525/10
    Im Sozialhilferecht ist aufgrund des Nachrangprinzips (§ 2 SGB XII) seit Langem anerkannt, dass Maßnahmen der Eingliederungshilfe, die die Folgen einer Behinderung nicht beseitigen, sondern nur mildern, als sozialhilferechtlicher Bedarf nur anerkannt werden können, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zu dem erreichbaren Erfolg stehen (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1992, BVerwGE 91, 114; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 24. März 2009 - 12 B 06.2837 - ; BSG, Urteil vom 19. August 2010 - B 14 AS 13/10 R - SozR 4-3500 § 73 Nr. 3 für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende; anderer Ansicht: Bieritz-Harder, a.a.O., § 54 Rdnr. 70).
  • LSG Hessen, 24.02.2016 - L 4 SO 27/14

    Übernahme der Kosten für eine Ferienfahrt; Ermessensentscheidung des

    Allein die Teilnahme des Klägers an der Teilhabegruppe reiche deshalb nicht aus, um dem Eingliederungsgedanken im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII gerecht zu werden (a.A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. August 2012, L 7 SO 1525/10, juris Rn. 23).

    Bei einer Änderung sei auch die Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 30. August 2012 (Az. L 7 SO 1525/10) zu beachten.

  • LSG Sachsen, 29.08.2019 - L 8 SO 6/18
    Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass durch den Urlaub oder die Ferienfreizeit die Folgen der Behinderung mindestens gemildert werden und der Urlaub oder die Ferienfreizeit dazu beiträgt, den Anspruchssteller in die Gesellschaft einzugliedern und hierbei insbesondere die Begegnung mit nicht behinderten Menschen zu fördern (§ 58 Nr. 1 SGB IX a. F.), wobei auch zu berücksichtigen ist, ob der behinderte Mensch nicht schon auf andere Weise in die Gesellschaft eingegliedert ist (siehe nur Landessozialgericht [LSG] Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.08.2016 - L 9 SO 15/15 - juris RdNr. 28; Hessisches LSG, Urteil vom 24.02.2016 - L 4 SO 27/14 - juris RdNr. 74 ff.; LSG Hamburg, Urteil vom 20.11.2014 - L 4 SO 31/12 - juris RdNr. 21; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.08.2012 - L 7 SO 1525/10 - Leitsatz 1; Thüringer LSG, Urteil vom 23.05.2012 - L 8 SO 640/09 - juris RdNr. 27; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.06.2010 - L 9 SO 163/10 - juris RdNr. 32; SG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.2010 - S 17 SO 109/09 - juris RdNr. 32; Wehrhahn, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 54 RdNr. 51; Scheider, in: Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Aufl. 2015, § 54 RdNr. 65.2; Bieback, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Aufl. 2018, § 54 RdNr. 46).
  • LSG Hessen, 24.02.2016 - L 4 SO 28/14
    Allein die Teilnahme der Klägerin an der Teilhabegruppe reiche deshalb nicht aus, um dem Eingliederungsgedanken im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII gerecht zu werden (a.A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. August 2012, L 7 SO 1525/10, juris Rn. 23).

    Bei einer Änderung sei auch die Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 30. August 2012 (Az. L 7 SO 1525/10) zu beachten.

  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2012 - L 7 SO 4186/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung -

    Zwar ist der sozialhilferechtliche Eingliederungshilfeanspruch - auch bei ambulanten Leistungen - auf Kostenübernahme im Sinne eines Schuldbeitritts durch Verwaltungsakt mit Drittwirkung ausgerichtet (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - ; Senatsurteil vom 30. August 2012 - L 7 SO 1525/10 -) und eine vertragliche Vereinbarung, zu der ein Schuldbeitritt durch den Antragsgegner erklärt werden könnte, fehlt noch, doch hat die Antragstellerin konkret die Möglichkeit des Abschlusses einer vertraglichen Vereinbarung (u.a. mit der gemeinnützigen U. C. C) für den Fall belegt, dass es zu einer Bewilligung der Eingliederungshilfemaßnahme kommt, und dies auch durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft gemacht.
  • SG Darmstadt, 20.11.2013 - S 17 SO 183/11
    Allein die Teilnahme des Klägers an der Teilhabegruppe reicht deshalb nicht aus, um dem Eingliederungsgedanken im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII gerecht zu werden (aA LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. August 2012, L 7 SO 1525/10, juris Rn. 23).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2017 - L 7 SO 4317/16
    Weiter zu berücksichtigen ist, dass der sozialhilferechtliche Eingliederungshilfeanspruch - auch bei ambulanten Leistungen - auf Kostenübernahme im Sinne eines Schuldbeitritts durch Verwaltungsakt mit Drittwirkung ausgerichtet ist (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - juris Rdnr. 16; Senatsurteil vom 30. August 2012 - L 7 SO 1525/10 - juris).
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