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   LSG Hessen, 14.12.2009 - L 7 SO 165/09 B ER   

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LSG Hessen, 14.12.2009 - L 7 SO 165/09 B ER (https://dejure.org/2009,6296)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14.12.2009 - L 7 SO 165/09 B ER (https://dejure.org/2009,6296)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14. Dezember 2009 - L 7 SO 165/09 B ER (https://dejure.org/2009,6296)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 32 Abs 5 S 1 SGB 12, § 32 Abs 5 S 2 SGB 12, § 110 SGB 11, § 12 Abs 1c S 1 Halbs 2 VAG, § 12 Abs 1c S 1 Halbs 3 VAG
    (Sozialhilfe - Kostenübernahme von Beiträgen für private Kranken- und Pflegeversicherung - halbierter Basistarif - Angemessenheit gem § 32 Abs 5 SGB 12 - verfassungskonforme Auslegung)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme für die Kosten einer privaten Krankenversicherung bei Kosten über dem gesetzlichen Basistarif; Angemessenheit eines "halbierten Basistarifs" i.S.v. § 32 Abs. 5 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII); Zumutbarkeit eines Wechsels in den Basistarif einer privaten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Baden-Württemberg, 30.06.2009 - L 2 SO 2529/09

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Kostenübernahme

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2009 - L 7 SO 165/09
    Der Antragsgegner könne die als angemessen anzusehenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nach dem SGB XII nicht auf den Pflichtversicherungsbeitrag eines Arbeitslosengeld II Empfängers begrenzen (Verweis auf LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2009, Az: L 2 SO 2529/09).

    Dies ist Aufgabe des SGB II bzw. SGB XII (so auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2009, L 2 SO 2529/09 ER-B, juris-Rdn. 15).

    Angemessen können dabei - wie schon das SG zutreffend unter Verweis auf die Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 30. Juni 2009, aaO) ausgeführt hat - nur Beiträge sein, die der Hilfebedürftige auch schuldet; bzw. für den Antragsteller, den man zum Tarifwechsel nicht zwingen kann, also die Beiträge, die er schulden würde, wenn er von seinem noch bestehenden "Normaltarif" in den Basistarif der C. wechseln würde.

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2009 - L 7 SO 165/09
    Es hat weiter ausgeführt, dass bei Hilfebedürftigkeit im sozialhilferechtlichen Sinne ein Anspruch gegen den Sozialhilfeträger besteht, die Aufwendungen für die private Krankenversicherung zu übernehmen, und hierzu nur auf § 32 Abs. 5 Satz 1 SGB XII und - anders als bei den Hilfebedürftigen nach dem Recht der Grundsicherung nach dem SGB II - nicht auf § 12 Abs. 1c Sätze 5 und 6 VAG Bezug genommen (BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 706/08, 1 BvR 814/08, 1 BvR 819/08, 1 BvR 832/08, 1 BvR 837/08, Rdn. 184, 195, juris).

    Auch das BVerfG hat sich in seiner Entscheidung vom 10. Juni 2009 (NJW 2009, 2033) mit dieser Problematik nicht auseinandergesetzt, sondern allein ausgeführt, dass die in § 12 Abs. 1 c Sätze 4 bis 6 VAG vorgesehenen Beitragsbegrenzungen bei Hilfebedürftigen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden seien (vgl. Rdn. 184 der Entscheidung), und in Rdn. 195 der Entscheidung lediglich den Gesetzeswortlaut wiederholt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2009 - L 15 AS 327/09

    Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i.H.d.

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2009 - L 7 SO 165/09
    Nach alledem lässt sich ein Rechtsschutzinteresse des Leistungsträgers an einer Beschwerdeentscheidung nicht verneinen (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. Oktober 2009, L 15 AS 327/09 B ER, in juris).
  • SG Karlsruhe, 10.08.2009 - S 5 AS 2121/09

    Arbeitslosengeld II - Zuschuss zum Beitrag für eine private Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2009 - L 7 SO 165/09
    Mangels ausreichender finanzieller Mittel wäre ihm damit eine ausreichende medizinische Versorgung als Teil des von Art. 20 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Existenzminimums (vgl. insoweit BSG SozR 4-2500 § 62 Nr. 6) nicht möglich (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 16.09.2009 - L 3 AS 3934/09 ER-B -, SG Karlsruhe vom 10.08.2009 - S 5 AS 2121/09 - und vom 29. Oktober 2009 - S 1 SO 3118/09, alle in juris, sowie BT-Drucks. 16/12677, Seite 17).
  • SG Karlsruhe, 29.10.2009 - S 1 SO 3118/09

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Kostenübernahme

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2009 - L 7 SO 165/09
    Mangels ausreichender finanzieller Mittel wäre ihm damit eine ausreichende medizinische Versorgung als Teil des von Art. 20 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Existenzminimums (vgl. insoweit BSG SozR 4-2500 § 62 Nr. 6) nicht möglich (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 16.09.2009 - L 3 AS 3934/09 ER-B -, SG Karlsruhe vom 10.08.2009 - S 5 AS 2121/09 - und vom 29. Oktober 2009 - S 1 SO 3118/09, alle in juris, sowie BT-Drucks. 16/12677, Seite 17).
  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2009 - L 7 SO 165/09
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (Hessisches LSG, Beschluss vom 29. Juni 2005, Az: L 7 AS 1/05 ER; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., Rn. 27 und 29 m.w.N.): Wäre eine Klage in der Hauptsache offensichtlich unzulässig oder unbegründet, so ist der Antrag auf einstweilige Anordnung ohne Rücksicht auf den Anordnungsgrund grundsätzlich abzulehnen, weil ein schützenswertes Recht nicht vorhanden ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2009 - L 5 AL 21/09

    Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrtkosten für Pendelfahrten zum

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2009 - L 7 SO 165/09
    Der Antragsgegner sieht sich insoweit auch durch eine Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg vom 18. März 2009 (L 5 AL 21/09 B ER, in juris) bestätigt.
  • LSG Baden-Württemberg, 08.07.2009 - L 7 SO 2453/09

    Sozialhilfe - Auslegung des Begriffs der Angemessenheit der Aufwendungen gem § 32

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2009 - L 7 SO 165/09
    Vor diesem Hintergrund geht es jedoch nicht an und ist es dem Antragsteller nicht zuzumuten, den politischen Konflikt auf seinem Rücken als schwächstem Glied der Kette austragen zu lassen (vgl. schon LSG Baden-Württemberg vom 08. Juli 2009, L 7 SO 2453/09 ER-B, in juris).
  • BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 10/07 R

    Krankenversicherung - Belastungsgrenze - Arbeitslosengeld-II-Bezieher -

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2009 - L 7 SO 165/09
    Mangels ausreichender finanzieller Mittel wäre ihm damit eine ausreichende medizinische Versorgung als Teil des von Art. 20 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Existenzminimums (vgl. insoweit BSG SozR 4-2500 § 62 Nr. 6) nicht möglich (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 16.09.2009 - L 3 AS 3934/09 ER-B -, SG Karlsruhe vom 10.08.2009 - S 5 AS 2121/09 - und vom 29. Oktober 2009 - S 1 SO 3118/09, alle in juris, sowie BT-Drucks. 16/12677, Seite 17).
  • BGH, 16.06.1993 - XII ZR 6/92

    Aufrechnung gegen Unterhaltsforderung

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2009 - L 7 SO 165/09
    Ob eine derartige Aufrechnung in Anbetracht der Regelung des § 394 S. 1 BGB und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof hierzu (vgl. BGHZ 123, 49) zivilrechtlich zulässig wäre, muss für die vorliegende Entscheidung außer Acht bleiben, da es dem Antragsteller insoweit auch nicht zuzumuten wäre, zunächst eine Entscheidung im gerichtskostenpflichtigen Zivilrechtsweg einzuholen.
  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 8/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Rechtsschutzbedürfnis - Feststellungsinteresse -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2009 - L 20 B 56/09

    Sozialhilfe

  • LSG Baden-Württemberg, 16.09.2009 - L 3 AS 3934/09

    Arbeitslosengeld II - Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen für eine private

  • BFH, 01.06.2016 - X R 43/14

    Steuerliche Berücksichtigung eines Selbstbehalts bei einer privaten

    Bietet das private Versicherungsunternehmen den Basistarif ohne Selbstbehalt an, so ist die Übernahme des Selbstbehalts durch den Sozialhilfeträger nicht angemessen i.S. des § 32 Abs. 5 Satz 1 SGB XII und damit ausgeschlossen (so LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Juni 2013 L 9 SO 619/11, juris, Rz 25; wohl auch Bayerisches LSG, Urteil vom 19. Juli 2011 L 8 SO 26/11, juris, Rz 45; Hessisches LSG, Beschluss vom 14. Dezember 2009 L 7 SO 165/09 B ER, juris, Rz 58).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.12.2014 - L 7 SO 2474/14

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - zusätzlicher

    Der Kläger hat auf Entscheidungen des Bundessozialgerichts ( , Urteil vom 18. Januar 2011 - B 4 AS 108/10 R -), des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 18. Dezember 2009 - L 9 49/09 SO ER -), des LSG Baden-Württemberg (Beschluss vom 30. Juni 2009 - L 2 SO 2529/09 ER-B -), des LSG Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 9. November 2010 - L 8 SO 28/10 B ER -), des Hessischen LSG (Beschlüsse vom 18. Januar 2010 - L 7 SO 182/09 B ER - und 14. Dezember 2009 - L 7 SO 165/09 B ER -) und des Bundesverfassungsgerichts ( , Urteil vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 706/08 -) verwiesen.

    Diese betrafen allein das Verhältnis von § 12 Abs. 1c Satz 6 VAG zum Anspruch des Hilfebedürftigen nach § 32 Abs. 5 SGB XII, insbesondere, ob der "halbierte Basistarif" als angemessen im Sinne von § 32 Abs. 5 SGB XII anzusehen ist, oder ob sich aus der Regelung des § 12 Abs. 1c Satz 6 VAG ergibt, dass nur der - nochmals geringere - Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag als angemessen zu betrachten ist, der für Bezieher von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung zu tragen wäre, wodurch sich für Hilfebedürftige eine Finanzierungslücke ergäbe (so z.B. ausdrücklich der vom Kläger angeführte Beschluss des Hessischen LSG, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - L 7 SO 165/09 B ER - ).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2010 - L 15 AS 26/10

    Ausschluss eines Antragstellers aus der gesetzlichen Krankenversicherung bei

    Wenn das LSG Baden-Württemberg dementsprechend in seinem Beschluss vom 30.06.2009 (Az.: L 2 SO 2529/09 ER-B, Rn. 19, zitiert nach juris) zutreffend darauf hinweist, dass die Regelung des § 12 Abs. 1 c S. 6 VAG "politisch entschieden" worden und eine abschließende Lösung der Problematik in den Verhandlungen nicht zu erreichen gewesen sei (so auch Hessisches LSG, Beschluss vom 14.12.2009 - L 7 SO 165/09 B ER, Rn. 76), ist bei dieser Sachlage für die Annahme einer planwidrigen Regelungslücke kein Raum (ebenso: SG Dresden, Beschluss vom 18. September 2009 - S 29 AS 4051/09 ER; SG Berlin, Beschluss vom 27.11.2009 - S 37 AS 31127/09, Rn. 23; vgl. auch Brünner, a. a. O. Rn. 21: "bewusst in Kauf genommen").

    Vor diesem Hintergrund ist es dem Antragsteller, der nach seinem glaubhaften Vorbringen einer laufenden medikamentösen Behandlung bedarf und sich derzeit einer Langzeit-Psychotherapie unterzieht, nicht zuzumuten, seine Beitragszahlung teilweise einzustellen und damit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie eine Auseinandersetzung mit seiner privaten Krankenversicherung über den Umfang seines Krankenversicherungsschutzes zu provozieren, die ggf. über den kostenpflichtigen Zivilrechtsweg zu führen wäre (ebenso: SG Gelsenkirchen, Beschluss vom 2. Oktober 2009 - S 31 AS 174/09 ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2009 - L 2 SO 2529/09 ER-B; Hessisches LSG, Beschluss vom 14.12.2009 - L 7 SO 165/09 B ER, Rn. 75).

    Die Wahl des Basistarifs ist zumutbar, da das Leistungsniveau demjenigen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht und damit dem verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung Genüge getan ist (vgl. hierzu Hessisches LSG, Beschluss vom 14.12.2009 - L 7 SO 165/09 B ER, Rn. 58).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.03.2010 - L 8 SO 3/10

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Beiträge für die

    Mehrere Landessozialgerichte haben einen Anspruch des Hilfebedürftigen auf volle Übernahme der von ihm geschuldeten Beiträge zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen bejaht (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2009 - L 2 SO 2529/09 ER-B - juris und Beschluss vom Beschluss vom 8. Juli 2009 - L 7 SO 2453/09 ER-B - juris, Hessisches LSG, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - L 7 SO 165/09 B ER - juris; vgl. zu § 26 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchendes - SGB II): LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2010 - L 34 AS 2001/09 B - juris).

    Gründe für die Annahme, dass die Anrufung des zuständigen Gerichts unzumutbar sein könnte, sind nicht erkennbar (a.A. unter Hinweis auf die Kostenpflicht z.B.: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2009 - L 2 SO 2529/09 ER-B - juris; Hessisches LSG, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - L 7 SO 165/09 B ER - juris) Dem Ast. steht im Übrigen bei einem vertragswidrigen Verhalten eines Versicherungsunternehmens die Möglichkeit offen, sich an die entsprechenden Aufsichtsbehörden zu wenden.

  • LSG Hessen, 22.03.2010 - L 9 AS 570/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsgrund - verfassungskonforme

    Dieses Gesetz enthält in § 32 Abs. 5 SGB XII eine eigenständige Anspruchsgrundlage für die Übernahme von Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge, ohne - wie § 26 Abs. 2 SGB II - ausdrücklich auf § 12 VAG Bezug zu nehmen (das betont auch der 7. Senat des HLSG in seinem Beschluss vom 14. Dezember 2009 - L 7 SO 165/09 B ER).
  • SG Berlin, 28.06.2010 - S 49 SO 1232/10

    Sozialhilfe - Kostenübernahme von Beiträgen für private Kranken- und

    Grundsätzlich angemessen im Sinne des § 32 Abs. 5 SGB 12 sind Aufwendungen in Höhe des sogenannten Basistarifs, welcher hinsichtlich des Leistungsniveaus dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht und nur in dieser Höhe mit dem existenzsichernden Charakter der Sozialhilfeleistungen in Einklang steht, ohne dass hierdurch gegen Verfassungsrecht verstoßen würde (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - L 7 SO 165/09 B - ).

    Grundsätzlich angemessen im Sinne des § 32 Abs. 5 SGB XII sind Aufwendungen in Höhe des sogenannten Basistarif, welcher hinsichtlich des Leistungsniveaus dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht und nur in dieser Höhe mit dem existenzsichernden Charakter der Sozialhilfeleistungen in Einklang steht, ohne dass hierdurch gegen Verfassungsrecht verstoßen würde (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - L 7 SO 165/09 B - Juris Rn. 55 ff.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.04.2010 - L 2 AS 16/10

    Hartz IV und private Krankenversicherung

    Diese Ansicht (LSG Baden-Württemberg, Beschuss vom 8. Juli 2009, Az. L 7 SO 2453/09 ER-B - Juris; zweifelnd LSG Hessen, Beschluss vom 14. Dezember 2009, Az. L 7 SO 165/09 B - Juris) geht aus Sicht des Senats zu eng vom Wortlaut der Norm aus.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2010 - L 8 SO 28/10

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - Übernahme von Beiträgen zur privaten

    Das VAG verfolge einen anderen Zweck als die Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen Beziehern von Sozialleistungen und den Sozialleistungsbehörden, nämlich die staatliche Aufsicht über die privaten Versicherungsunternehmen, die nicht Träger der Sozialversicherung seien (vgl zum Vorstehenden: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2009 - L 2 SO 2529/09 - FEVS 61, Seite 183; Hessisches LSG, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - L 7 SO 165/09 B - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Dezember 2009 - L 9 B 49/09 SO ER -, vorgenannte Entscheidungen sämtlich eine Deckelung nach § 12 Abs. 1c Satz 6 VAG; zweifelnd bzw. offen gelassen LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Mai 2010 - L 20 SO 114/10 B ER -, sowie LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2010 - L 8 SO 3/10 B ER - Klerks, Der Beitrag für die private Krankenversicherung im Basistarif bei hilfebedürftigen Versicherungsnehmern nach dem SGB II und dem SGB XII, info also 2009, Seite 153, 157f 12 Abs. 1c Satz 6 VAG >; aktuell zum Meinungsstand Bastians-Osthaus, Empfänger/innen von Transferleistungen im Basistarif der privaten Krankenversicherung - ein fortdauerndes Trauerspiel, NDV 2010, Seite 154ff, und Specker, Schuldenfalle private Kranken- und Pflegeversicherung - Zur Deckungslücke bei den Beiträgen privat krankenversicherter Leistungsbezieher nach dem SGB II und SGB XII, ZFSH SGB 2010, Seite 212, 218f; alle jeweils mwN).
  • LSG Hessen, 18.01.2010 - L 7 SO 182/09

    Höhe der vom Sozialhilfeträger zu übernehmenden Kosten für die

    Der Senat sieht keine Veranlassung, von seiner im Beschluss vom 14. Dezember 2009 (L 7 SO 165/09 B ER) geäußerten Rechtsauffassung abzuweichen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2010 - L 20 SO 114/10

    Sozialhilfe

    Die Beigeladene ist der Ansicht, die Antragsgegnerin müsse den gesetzlich "halbierten" Beitrag des Basistarifs von monatlich 322, 90 EUR als Leistung an den Antragsteller erbringen; entsprechend habe etwa das Hessische Landessozialgericht entschieden (Beschluss vom 14.12.2009 - L 7 SO 165/09 B ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2010 - L 7 SO 2430/10

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - Übernahme von Beiträgen zur privaten

  • SG Mannheim, 12.07.2010 - S 9 SO 1354/10

    Sozialhilfe - Beiträge für die private Kranken- und Pflegeversicherung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2010 - L 13 AS 194/10
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 7 SO 5934/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2011 - L 8 SO 113/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2010 - L 8 SO 18/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2010 - L 15 AS 297/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2010 - L 15 AS 207/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.06.2010 - L 13 AS 137/10
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