Rechtsprechung
   LSG Hessen, 11.07.2006 - L 7 SO 19/06 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5393
LSG Hessen, 11.07.2006 - L 7 SO 19/06 ER (https://dejure.org/2006,5393)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11.07.2006 - L 7 SO 19/06 ER (https://dejure.org/2006,5393)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - L 7 SO 19/06 ER (https://dejure.org/2006,5393)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,5393) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 23 Abs 1 SGB 12, § 23 Abs 2 SGB 12, § 1 Abs 1 Nr 3 AsylbLG, § 6 AufenthG
    Sozialhilfe für Ausländer - ausländerrechtliches Genehmigungsverfahren - rechtmäßiger Aufenthalt - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsanspruch - Eilbedürftigkeit - Asylbewerberleistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines iranischen Staatsangehörigen auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII); Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG); Abgrenzung der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylbLG § 1 Abs. 1 Nr. 5; SGG § 86 b Abs. 2; SGB XII § 23 Abs. 1; SGB XII § 23 Abs. 2; AufenthG § 6; AufenthG § 81 Abs. 4; AufenthG § 25 Abs. 4 S. 2; AsylbLG § 1 Abs. 1 Nr. 3; SGB XII § 23 Abs. 3
    D (A), Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz, Visum, Touristenvisum, Aufenthaltserlaubnis, Antrag, Fiktionswirkung, Fortgeltungsfiktion, Verlängerungsantrag, außergewöhnliche Härte, Einreisemotiv, Einreise, um Sozialhilfe zu erlangen, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch von Ausländern auf Sozialhilfe, Anordnungsanspruch für einstweiligen Rechtsschutz

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus LSG Hessen, 11.07.2006 - L 7 SO 19/06
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (Beschluss des erkennenden Senats vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer , SGG, § 86b, Rdnrn. 27 und 29 m. w. N.).

    Die Glaubhaftmachung bezieht sich im Übrigen lediglich auf die reduzierte Prüfungsdichte und die nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer , a.a.O., Rdnrn. 16 b, 16 c, 40; Berlit , info also 2005, 3, 8).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Hessen, 11.07.2006 - L 7 SO 19/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) müssen sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - info also 2005, 166).

    Dabei ist, soweit im Zusammenhang mit dem Anordnungsanspruch auf die Erfolgsaussichten abgestellt wird, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - a.a.O.).

  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 22.87

    Sozialhilfe - Ausländer - Einreiseentschluß

    Auszug aus LSG Hessen, 11.07.2006 - L 7 SO 19/06
    Der Hilfeträger trägt die Beweislast für den Ausschlussgrund (vgl. BVerwGE 90, 212; Lehr- und Praxiskommentar zum SGB XII, 7. Auflage 2005, § 23 Rdnr. 33; Grube/Wahrendorf, SGB XII, 2005, § 33 Rdnr. 18).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2006 - 2 M 217/05

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wegen Suizidalität

    Auszug aus LSG Hessen, 11.07.2006 - L 7 SO 19/06
    Die Erteilung einer solchen Aufenthaltserlaubnis kommt von vorneherein nicht in Betracht, wenn der Ausländer einen Daueraufenthalt begehrt (vgl. Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Februar 2006 - 2 M 217/05; Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 25. Januar 2006 - 5 AZ 34/05; Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 6 B 432/05).
  • VGH Bayern, 28.10.2005 - 24 C 05.2756

    Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, außergewöhnliche Härte, zielstaatsbezogene

    Auszug aus LSG Hessen, 11.07.2006 - L 7 SO 19/06
    Die Regelung schafft eine Ausnahmemöglichkeit für Fälle, in denen bereits ein rechtmäßiger Aufenthalt besteht und das Verlassen des Bundesgebietes für den Ausländer eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. Oktober 2005 - 24 C 05.2756; Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 11 ME 96/05; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Mai 2005 - 18 B 1207/04; vgl. auch die Gesetzesbegründung, Bundestags-Drucksache 15/420, S. 79 f.) Die Vorschrift regelt nicht nur die speziellen Verlängerungsvoraussetzungen einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG, sondern hat dieser gegenüber eigenständige Bedeutung.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2005 - 11 S 1099/04

    Maßgebliches Recht bei Prüfung der Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung auf der

    Auszug aus LSG Hessen, 11.07.2006 - L 7 SO 19/06
    Die Regelung entspricht damit inhaltlich weitgehend der bisherigen Möglichkeit zur Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis aus dringenden humanitären Gründen nach § 30 Abs. 2 AuslG (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Februar 2005 - 11 S 1099/04).
  • SG Hildesheim, 25.05.2005 - S 34 AY 8/05

    Höhe der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbewLG) bei einem

    Auszug aus LSG Hessen, 11.07.2006 - L 7 SO 19/06
    Die Frage, ob ein Anordnungsgrund im Hinblick auf begehrte SGB XII-Leistungen bestehen kann, wenn fortwährend Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bewilligt werden (so: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. März 2006 - L 3 ER 37/06 AY; Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 6. September 2005 -S 3 B 199/05 ; Sozialgericht Hildesheim, Beschluss vom 25.05.2005 -S 34 AY 8/05 ER; a.A.: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen; Beschluss vom 20. Dezember 2005 - L 20 (9) B 37/05; Sozialgericht Würzburg, Beschluss vom 25. Februar 2005 - S 15 AY 2/0), ist - soweit ein Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht wird und der Ausgang des Verfahrens deshalb nicht als offen anzusehen ist - zu bejahen.
  • OVG Bremen, 06.09.2005 - S 3 B 199/05

    Asylbewerberleistungsgesetz, Ashkali, Kosovo, Rechtsmissbrauch, Freiwillige

    Auszug aus LSG Hessen, 11.07.2006 - L 7 SO 19/06
    Die Frage, ob ein Anordnungsgrund im Hinblick auf begehrte SGB XII-Leistungen bestehen kann, wenn fortwährend Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bewilligt werden (so: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. März 2006 - L 3 ER 37/06 AY; Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 6. September 2005 -S 3 B 199/05 ; Sozialgericht Hildesheim, Beschluss vom 25.05.2005 -S 34 AY 8/05 ER; a.A.: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen; Beschluss vom 20. Dezember 2005 - L 20 (9) B 37/05; Sozialgericht Würzburg, Beschluss vom 25. Februar 2005 - S 15 AY 2/0), ist - soweit ein Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht wird und der Ausgang des Verfahrens deshalb nicht als offen anzusehen ist - zu bejahen.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.03.2006 - L 3 ER 37/06

    Asylbewerberleistung - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsgrund - Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Hessen, 11.07.2006 - L 7 SO 19/06
    Die Frage, ob ein Anordnungsgrund im Hinblick auf begehrte SGB XII-Leistungen bestehen kann, wenn fortwährend Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bewilligt werden (so: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. März 2006 - L 3 ER 37/06 AY; Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 6. September 2005 -S 3 B 199/05 ; Sozialgericht Hildesheim, Beschluss vom 25.05.2005 -S 34 AY 8/05 ER; a.A.: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen; Beschluss vom 20. Dezember 2005 - L 20 (9) B 37/05; Sozialgericht Würzburg, Beschluss vom 25. Februar 2005 - S 15 AY 2/0), ist - soweit ein Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht wird und der Ausgang des Verfahrens deshalb nicht als offen anzusehen ist - zu bejahen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2005 - L 20 (9) B 37/05

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Hessen, 11.07.2006 - L 7 SO 19/06
    Die Frage, ob ein Anordnungsgrund im Hinblick auf begehrte SGB XII-Leistungen bestehen kann, wenn fortwährend Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bewilligt werden (so: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. März 2006 - L 3 ER 37/06 AY; Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 6. September 2005 -S 3 B 199/05 ; Sozialgericht Hildesheim, Beschluss vom 25.05.2005 -S 34 AY 8/05 ER; a.A.: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen; Beschluss vom 20. Dezember 2005 - L 20 (9) B 37/05; Sozialgericht Würzburg, Beschluss vom 25. Februar 2005 - S 15 AY 2/0), ist - soweit ein Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht wird und der Ausgang des Verfahrens deshalb nicht als offen anzusehen ist - zu bejahen.
  • VG Braunschweig, 10.01.2006 - 6 B 432/05

    Abschiebeschutz; Abschiebeverbot; Abschiebung; Abschiebungsandrohung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2005 - 18 B 1207/04

    Aufenthaltstitel Verlängerung außergewöhnliche Härte Aufenthaltsbeendigung

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2005 - 11 ME 96/05

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung; Anforderungen zur

  • LSG Hessen, 06.09.2011 - L 7 AS 334/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - fehlende Erwerbsfähigkeit - ausländischer

    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners ist nämlich ein Aufenthalt auf der Grundlage von § 81 Abs. 3 S. 1 AufenthG und eine dazu ausgestellte Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 5 AufenthG) mit einer Duldung im Sinne von § 60a AufenthG nicht vergleichbar (vgl. ebs. für den Leistungsausschluss nach § 23 Abs. 2 SGB XII: Senat, 11.07.2006 - L 7 SO 19/06 ER).

    Dieser Gesichtspunkt steht im Übrigen auch einer entsprechenden Anwendung von § 1 Abs. 1 Nr. 3 AsylbLG entgegen (vgl. dazu Senat, 11.07.2006 - L 7 SO 19/06 ER).

  • LSG Hessen, 21.03.2007 - L 7 AY 14/06

    Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer -

    In der Regel ist dem Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung stattzugeben, auch wenn nicht gänzlich auf einen Anordnungsgrund verzichtet werden kann (vgl. die Entscheidung des Senats vom 11. Juli 2006 -L 7 SO 19/06 ER -).
  • SG Hildesheim, 11.05.2011 - S 42 AY 21/11

    § 1 Abs. 1 Nr. 3 AsylbLG differenziert unter der Gruppe der Inhaber einer

    Die Antragsteller können sich - hier eindeutig - auf die sog. Fortgeltungsfiktion des § 81 Abs. 4 AufenthG berufen (VG München, Beschluss vom 14.03.2011, a.a.O., juris Rn. 47 m.w.N.; Funke-Kaiser, a.a.O., § 104a Rn. 85.1), mit der Folge, dass sie sowohl ausländerrechtlich als auch leistungsrechtlich kraft Gesetzes aktuell so zu behandeln sind, als besäßen sie weiterhin ihren bisherigen Titel, d.h. einschließlich des Rechts auf Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (Dienelt in: Renner, a.a.O., § 81 Rn. 15 und 18; Frerichs, a.a.O., § 1 Rn. 111; zum Fortbestehen des Anspruchs nach dem SGB XII: Hessisches LSG, Beschluss vom 11.07.2006 - L 7 SO 19/06 ER -, InfAuslR 2006, S. 477 ff., zit. nach juris Rn. 39 und 44; ).
  • SG Aachen, 10.10.2006 - S 11 AS 38/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Vielmehr muss den aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen (vgl. zur Wirkung einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG LSG Hessen, Beschluss vom 11.07.2006, L 7 SO 19/06 ER) der Ausländerbehörde schon deswegen Tatbestandswirkung zukommen, weil diese nicht der Jurisdiktion der Sozialgerichte unterliegen.
  • SG Kassel, 31.10.2012 - S 11 AY 1/12

    Einreise um Sozialhilfe zu erlangen, Fiktionsbescheinigung, Fiktionswirkung,

    Hinsichtlich der Auffassung zum Leistungsanspruch der Antragsteller nach § 23 SGB XII stützt sich die erkennende Kammer auch auf eine Entscheidung des Hessischen LSG vom 11.07.2006 (L 7 SO 19/06 ER, zitiert nach juris), mit dem das Hessische LSG entschieden hat, dass Ausländern, die mit einem Touristenvisum einreisen und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG beantragt haben sowie sich mit einer Fiktionsbescheinigung gemäß § 81 Abs. 4 AufenthG im Inland rechtmäßig aufhalten, gemäß § 23 Abs. 1 SGB XII die dort genannten Sozialhilfeleistungen zu gewähren sind (Hessisches LSG, a.a.O., zitiert nach juris, Rd.-Nr. 44; ebenso Hessisches LSG vom 06.09.2011, L 7 AS 334/11 B ER, zitiert nach juris, Rd.-Nr. 40-44 zum Anspruch auf Sozialgeld bei ausgestellter Fiktionsbescheinigung).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2010 - L 12 AS 245/10
    Ein Anordnungsgrund kann vorliegend im Hinblick auf die von der Beigeladenen gewährten Leistungen nicht verneint werden, denn bei Glaubhaftmachung eines Anspruchs auf SGB II-Leistungen steht der Eilbedürftigkeit die Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG schon wegen des niedrigeren Leistungsniveaus nicht entgegen (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 11. Juli 2006 - L 7 SO 19/06 ER - FEVS 58, 157).
  • SG Kassel, 30.01.2008 - S 12 AY 14/07

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren),

    In der Regel ist dem Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung stattzugeben, auch wenn nicht gänzlich auf einen Anordnungsgrund verzichtet werden kann (vgl. hierzu Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11. Juli 2006, L 7 SO 19/06 ER).
  • SG Hildesheim, 05.09.2007 - S 40 AY 46/07
    Nach der verwaltungs- und sozialgerichtlichen Rechtsprechung zum Vorliegen eines Anordnungsgrundes bei Leistungsempfängern nach dem AsylbLG, die durch eine gerichtliche Eilentscheidung einen vorläufigen Bezug von privilegierten Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG erstreiten wollen, ist jedoch nach Auffassung des Gerichts für die Eilbedürftigkeit einer Regelungsanordnung zumindest die überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass aller Voraussicht nach ein Leistungsanspruch nach § 2 Abs. 1 AsylbLG besteht, vorauszusetzen (vgl. auch LSG Hessen, Beschluss vom 11. Juli 2006, Az.: L 7 SO 19/06 ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11. Juli 2007, Az.: L 11 B 3/06 AY, L 11 AY 12/06 ER).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht