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   LSG Sachsen, 27.08.2009 - L 7 SO 25/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,20833
LSG Sachsen, 27.08.2009 - L 7 SO 25/09 B ER (https://dejure.org/2009,20833)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 27.08.2009 - L 7 SO 25/09 B ER (https://dejure.org/2009,20833)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 27. August 2009 - L 7 SO 25/09 B ER (https://dejure.org/2009,20833)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Aufnahmeanspruch in den Förder- und Betreuungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Kosten des Aufenthalts eines Behinderten in der Fördergruppe und Betreuungsgruppe der Werkstatt für behinderte Menschen; Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Behindertenwerkstatt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Eingliederungshilfe für schwer- und schwerstbehinderte Menschen bei nicht zu erwartender wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 27.12.2005 - 12 B 03.2609

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe durch Übernahme der Kosten des Besuchs einer

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.08.2009 - L 7 SO 25/09
    Letztlich lässt sich dies auch dem Wortlaut des § 136 Abs. 6 SGB IX entnehmen, der bestimmt, dass behinderte Menschen, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt nicht erfüllen, in Einrichtungen oder Gruppen betreut und gefördert werden sollen, die der Werkstatt angegliedert sind (vgl. auch VG Frankfurt an der Oder, Urteil vom 12.11.2008, Az. 6 K 1620/04; Bayerischer VGH, Urteil vom 27. Dezember 2005 - 12 B 03.2609 - nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 5 B 18.06 -, alle zitiert nach Juris; BTDrucks. 13, 2764 S. 7).

    Das bedeutet, dass eine Förderung in einer anderen Einrichtung oder in der Wohnung eines behinderten Menschen zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, aber im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben einer Förderung in einer einer WfbM angegliederten Förder- und Betreuungsgruppe zumindest gleichwertig sein muss, um den Anspruch des Behinderten auf Eingliederungshilfe zu erfüllen (ähnlich Bayerischer VGH, Urteil vom 27. Dezember 2005, Az. 12 B 03.2609).

  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.08.2009 - L 7 SO 25/09
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (Hess. LSG vom 29.09.2005, Az. L 7 AS 1/05 ER, zitiert nach Juris; Keller a. a. O., § 86b Rn. 27 und 29 m. w. N).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2008 - L 9 B 192/08

    Prozessuale Konsequenz einer behördlichen Funktionsnachfolge - Zuständigkeit des

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.08.2009 - L 7 SO 25/09
    Die summarische Prüfung kann sich insbesondere bei schwierigen Fragen auch auf Rechtsfragen beziehen (Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 86b Rn. 16c; vgl. hierzu auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2008, Az. L 9 B 192/08 KR ER), wobei dann die Interessen- und Folgenabwägung stärkeres Gewicht gewinnt (Binder in: Hk-SGG, 2. Aufl. 2006, § 86b Rn. 42).
  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.08.2009 - L 7 SO 25/09
    Letzteres bestätigend hat das BVerfG in einer Entscheidung vom 25.02.2009 (Az. 1 BvR 120/09, zitiert nach Juris) weiter ausgeführt, dassdas Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition umso weniger zurückgestellt werden darf, je schwerer die Belastungen des Betroffenen wiegen, die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbunden sind.
  • VG Potsdam, 18.07.2008 - 11 K 2483/04

    Antrag auf Übernahme der Kosten für die Betreuung eines wesentlich behinderten

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.08.2009 - L 7 SO 25/09
    Dabei ist insbesondere angesichts des eindeutigen Wortlauts des § 136 Abs. 3 SGB IX davon auszugehen, dass das Ermessen der Ag. bezüglich der Kostenübernahme für eine Unterbringung im Regelfall durch § 136 Abs. 3 SGB IX gebunden ist und die Vorschrift eine Ermessensausübung nur in atypischen Fällen gebietet (so auch VG Potsdam, Urteil vom 18. Juli 2008 - 11 K 2483/04, zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.08.2009 - L 7 SO 25/09
    Ist eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist aufgrund einer Folgenabwägung zu entscheiden (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 12.05.2005, Az. 1 BvR 569/05, zitiert nach Juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 12.11.2008 - 6 K 1620/04

    Eingliederungshilfe: Tagesförderung in einer vom Wohnen getrennten

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.08.2009 - L 7 SO 25/09
    Letztlich lässt sich dies auch dem Wortlaut des § 136 Abs. 6 SGB IX entnehmen, der bestimmt, dass behinderte Menschen, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt nicht erfüllen, in Einrichtungen oder Gruppen betreut und gefördert werden sollen, die der Werkstatt angegliedert sind (vgl. auch VG Frankfurt an der Oder, Urteil vom 12.11.2008, Az. 6 K 1620/04; Bayerischer VGH, Urteil vom 27. Dezember 2005 - 12 B 03.2609 - nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 5 B 18.06 -, alle zitiert nach Juris; BTDrucks. 13, 2764 S. 7).
  • BVerwG, 07.07.2006 - 5 B 18.06

    Werkstatt für behinderte Menschen - Hilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe - zur

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.08.2009 - L 7 SO 25/09
    Letztlich lässt sich dies auch dem Wortlaut des § 136 Abs. 6 SGB IX entnehmen, der bestimmt, dass behinderte Menschen, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt nicht erfüllen, in Einrichtungen oder Gruppen betreut und gefördert werden sollen, die der Werkstatt angegliedert sind (vgl. auch VG Frankfurt an der Oder, Urteil vom 12.11.2008, Az. 6 K 1620/04; Bayerischer VGH, Urteil vom 27. Dezember 2005 - 12 B 03.2609 - nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 5 B 18.06 -, alle zitiert nach Juris; BTDrucks. 13, 2764 S. 7).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.12.2016 - L 2 SO 1652/16

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Der Förder- und Betreuungsbereich stehe damit allen schwerbehinderten Menschen offen, die die Aufnahmekriterien nach § 136 Abs. 2 SGB IX (u.a. das Erbringen eines Mindestmaßes wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung) für die Werkstatt für behinderte Menschen nicht erfüllen würden und nicht nur den "noch nicht werkstattfähigen" behinderten Menschen (Hinweis auf Sächsisches LSG, Beschluss vom 27. August 2009 - L 7 SO 25/09 B ER -).

    In Übereinstimmung mit dem SG ist des Weiteren auch der Senat der Auffassung, dass der Förder- und Betreuungsbereich, der in § 136 Abs. 3 SGB IX gesetzlich geregelt ist, der jeweiligen Werkstatt für behinderte Menschen organisatorisch, nicht aber rechtlich angegliedert ist und nicht zum Arbeitsbereich der Werkstatt nach § 41 SGB IX zählt (BSG Urteil vom 9. Dezember 2008 - B 8/9b SO 11/07 R - in juris Rdnr. 14; Sächsisches LSG, Beschluss vom 27. August 2009 - L 7 SO 25/09 B ER - in juris Rdnr. 28; Jacobs in LPK-SGB IX § 136 Rdnr. 20).

    Der Förder- und Betreuungsbereich steht vielmehr damit allen schwerbehinderten Menschen offen, die die Aufnahmekriterien nach § 136 Abs. 2 SGB IX (nämlich u.a. das Erbringen eines Mindestmaßes wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung) für die Werkstatt für behinderte Menschen nicht erfüllen und nicht nur den "noch nicht" werkstattfähigen behinderten Menschen (siehe Sächsisches LSG, Beschluss vom 27. August 2009 - L 7 SO 25/09 B-ER - in juris Rdnr. 28).

  • SG Nürnberg, 22.03.2018 - S 20 SO 107/16

    Eingliederungshilfe für temporäre Betreuung in einer Kindertagesstätte neben der

    Das SG Frankfurt/Oder leite aus § 136 SGB IX insofern auch eine den Sozialhilfeträger verpflichtende Anspruchsnorm ab, deren Soll-Formulierung in der Regel zu einem "Muss" werde (SG Frankfurt a.a.O., Sächsisches LSG, 27.08.2009, Az.: L 7 SO 25/09 B ER).

    Die Kammer schließt sich ausdrücklich der Auffassung der von der Klägerin zitierten Gerichtsentscheidungen (SG Frankfurt/Oder, 04.03.2010, Az.: S 7 SO 29/05; SG Potsdam, 18.07.2008, Az.: 11 K 2483/04; Sächsisches LSG, 27.08.2009, Az.: L 7 SO 25/09 B ER) an, wonach § 136 Abs. 3 SGB IX (in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung; "a.F."; entsprechend ab dem 01.01.2018 § 219 Abs. 3 SGB IX n.F.) die gesetzgeberische Wertentscheidung enthalte, dass behinderten Menschen auch in räumlicher Hinsicht ein zweiter Lebensraum zu eröffnen und dadurch ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu gewährleisten sei.

  • LAG Düsseldorf, 11.11.2013 - 9 Sa 469/13

    Werkstattverhältnis contra Arbeitsverhältnis

    Insbesondere gelten die §§ 136 bis 144 SGB IX nicht für den Förderbereich, so dass für diesen Bereich auch die Arbeitsgerichte gar nicht zuständig sind, sondern die Sozialgerichte (vgl. nur GK-SGB/X., § 136 Rz. 85ff; Kossens/von der Heide/Maaß, § 136 Rz. 21; Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, § 136 Rz. 14; vgl. auch BVerwG v. 07.07.2006 - 5 B 18/06; Sächsisches Landessozialgericht v. 27.08.2009 - L 7 SO 25/09 B ER).
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2014 - 7 U 87/14

    Haftung des Krankenhausträgers nach fehlerhafter ärztlicher Behandlung:

    Demgegenüber sollen behinderte Menschen, die nicht in eine Werkstatt für behinderte Menschen aufgenommen werden können, nach § 136 Abs. 3 SGB IX in Einrichtungen oder Gruppen betreut oder gefördert werden, die der Werkstatt (nur) angegliedert, nicht aber Teil von ihr sind (Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27.08.2009, L 7 SO 25/09 B ER, juris).
  • SG Braunschweig, 14.02.2013 - S 32 SO 178/10

    Vertrauendürfen hinsichtlich der Auslieferung am nächsten Werktag bei Abgabe des

    Ziel der in Förder- und Betreuungsstätten angebotenen Maßnahmen sind nicht nur die Vorbereitung auf Maßnahmen der Teilhabe am Arbeitsleben, sondern auch die Förderung praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung und insbesondere angemessene tagesstrukturierende Hilfen (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27.08.2009, L 7 SO 25/09 B ER m.w.N.).
  • SG Braunschweig, 09.11.2010 - S 32 SO 177/10
    Ziele der in solchen Förder- und Betreuungsstätten angebotenen Maßnahme sind nicht nur die Vorbereitung auf Maßnahmen der Teilhabe am Arbeitsleben, sondern auch die Förderung praktischer Kenntnisse und Fertigkeiten und insbesondere angemessene tagesstrukturierende Hilfen (vgl. dazu Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27. August 2009 - L 7 SO 25/09 FEVS 61, 229 - 234 mit weiteren Nachweisen).
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