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   LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 SO 2541/17   

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https://dejure.org/2018,6049
LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 SO 2541/17 (https://dejure.org/2018,6049)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.02.2018 - L 7 SO 2541/17 (https://dejure.org/2018,6049)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - L 7 SO 2541/17 (https://dejure.org/2018,6049)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Einlegung der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an die Schriftformerfordernis bei elektronischer Übertragung einer Textdatei per Computerfax mit eingescannter Unterschrift

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 61 SGB 12, §§ 61 ff SGB 12, § 27b Abs 1 S 1 SGB 12, § 27b Abs 1 S 2 SGB 12, § 75 Abs 3 S 1 SGB 12
    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - notwendiger Lebensunterhalt - Verweigerung des Einkommenseinsatzes in der vom Sozialhilfeträger festgesetzten Höhe wegen des Verzichts auf Inanspruchnahme von Verpflegung in der Einrichtung - Verweis auf Geltendmachung ...

  • landesrecht-bw.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 151 Abs. 1
    Wirksamkeit der Einlegung der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 SO 2541/17
    Hierbei ist zu beachten, dass das Leistungserbringungsrecht im Sozialhilferecht nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (grundlegend BSGE 102, 1 = SozR 4-1500 § 75 Nr. 9 ) durch das so genannte sozialhilferechtliche Dreiecksverhältnis zwischen dem Träger der Sozialhilfe, dem Leistungsberechtigten und dem Leistungserbringer (bei stationären und teilstationären Leistungen der Einrichtungsträger) geprägt ist; dieses entsteht, wenn der Sozialhilfeträger die Hilfeleistungen an bedürftige Hilfeempfänger nicht durch eigene Einrichtungen oder Dienste im zweiseitigen Rechtsverhältnis erbringt, sondern durch Einrichtungen oder Dienste anderer Träger erbringen lässt.

    Hierbei sind die Rechtsbeziehungen zwischen dem Hilfeempfänger und dem Leistungserbringer (Erfüllungsverhältnis) zivilrechtlicher Natur; der Sozialhilfeträger tritt insoweit regelmäßig mit dem Bewilligungsbescheid (Kostenübernahmebescheid) der privatrechtlichen Schuld (Zahlungsverpflichtung) des Hilfeempfängers gegenüber dem Leistungserbringer bei (kumulative Schuldübernahme; BSGE 102, 1 = SozR 4-1500 § 75 Nr. 9 ).

    Der Schuldbeitritt des Sozialhilfeträgers löst zwar gegen diesen einen unmittelbaren Zahlungsanspruch des Leistungserbringers aus, ändert jedoch nichts an der Rechtsnatur der zugrundeliegenden Schuld; dies hat zur Folge, dass Ansprüche aus dem Erfüllungsverhältnis im Zivilrechtsweg zu verfolgen sind (vgl. nochmals BSGE 102, 1 = SozR 4-1500 § 75 Nr. 9 ; ferner BSG SozR 4-3500 § 75 Nr. 5 ; Bundesgerichtshof BGHZ 205, 260 ff.; BGHZ 209, 316 ff.).

  • BSG, 30.03.2015 - B 12 KR 102/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verstoß der Vorinstanz gegen das

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 SO 2541/17
    Sinn und Zweck des Schriftformgebots ist, dass dem Schriftstück der Inhalt der Erklärung, die abgegeben werden soll, und die Person, von der sie ausgeht, hinreichend zuverlässig entnommen werden können; darüber hinaus muss feststehen, dass es sich bei dem Schreiben nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Wollen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (BSG SozR 3-1500 § 151 Nr. 4 ; BSG, Beschluss vom 30. März 2015 - B 12 KR 102/13 B - ).

    So ist etwa die elektronische Übertragung einer Textdatei per Computerfax mit eingescannter Unterschrift grundsätzlich ein zulässiger Weg, die Berufung "schriftlich" im Sinne des § 151 Abs. 1 SGG einzulegen (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BSG, Beschluss vom 30. März 2015 - B 12 KR 102/13 B - ; BSG, Beschluss vom 17. März 2016 - B 11 AL 6/16 B - ; ferner zum E-Post-Brief Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 4. April 2016 - 14 UF 204/15 - ).

  • BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 1/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage - Aufhebung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 SO 2541/17
    Diese Bescheide waren über § 96 Abs. 1 SGG in das Verfahren einzubeziehen (vgl. etwa BSG, Urteil vom 9. Dezember 2016 - B 8 SO 1/15 R - ).
  • BSG, 05.08.2015 - B 4 AS 9/15 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf nach § 21 Abs 4 SGB 2 - Anforderungen an die

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 SO 2541/17
    Der Bescheid ist vielmehr, trotz formaler Trennung, als rechtliche Einheit (vgl. hierzu etwa BSGE 114, 302 = SozR 4-3520 § 1a Nr. 1 ; BSG, Urteil vom 5. August 2015 - B 4 AS 9/15 R - ) mit dem zeitgleich ergangenen und inhaltlich korrespondierenden Bescheid vom 13. Januar 2017 über die Gewährung von Hilfe zur Pflege in einer stationären Einrichtung zu verstehen.
  • BGH, 07.05.2015 - III ZR 304/14

    Kostenübernahmebescheid des Sozialhilfeträgers bezüglich der dem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 SO 2541/17
    Der Schuldbeitritt des Sozialhilfeträgers löst zwar gegen diesen einen unmittelbaren Zahlungsanspruch des Leistungserbringers aus, ändert jedoch nichts an der Rechtsnatur der zugrundeliegenden Schuld; dies hat zur Folge, dass Ansprüche aus dem Erfüllungsverhältnis im Zivilrechtsweg zu verfolgen sind (vgl. nochmals BSGE 102, 1 = SozR 4-1500 § 75 Nr. 9 ; ferner BSG SozR 4-3500 § 75 Nr. 5 ; Bundesgerichtshof BGHZ 205, 260 ff.; BGHZ 209, 316 ff.).
  • BGH, 06.02.2014 - III ZR 187/13

    Heimvertrag: Erstattung des Verpflegungsanteils der Heimkosten bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 SO 2541/17
    Lediglich in Höhe der Vergütung für die Verpflegung konnte mit der Beigeladenen eine nachträgliche Klärung dahingehend erzielt werden, dass die Beigeladene dem Kläger ab dem 1. Dezember 2016 einen "Rabatt" gewährte, d.h. hinsichtlich dieses Vergütungsanteils einen Verzicht auf einen Betrag von 3, 50 Euro täglich, entsprechend der Reduzierung des Heimentgelts bei Sondenernährung (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6. Februar 2014 - III ZR 187/13 - ), erklärte.
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 17/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - weiterer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 SO 2541/17
    Der nach § 27b Abs. 1 Satz 2 SGB XII zu bestimmende Bedarf stellt deshalb lediglich einen Rechenposten für den in der Einrichtung erbrachten Lebensunterhalt dar (BSGE 114, 147 = SozR 4-3500 § 92a Nr. 1 ; BSGE 121, 129 = SozR 4-3500 § 92 Nr. 2 ).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 SO 2541/17
    Insoweit haben die Gerichte sich nicht daran zu orientieren, was als Klageantrag zulässig ist, sondern was nach dem klägerischen Vorbringen begehrt wird, soweit jeder vernünftige Antragsteller mutmaßlich seinen Antrag bei entsprechender Beratung anpassen würde und keine Gründe für ein anderes Verhalten vorliegen (BSGE 108, 86 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 21 ).
  • BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 7/12 R

    Asylbewerberleistung - Unzulässigkeit der Anspruchseinschränkung aufgrund der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 SO 2541/17
    Der Bescheid ist vielmehr, trotz formaler Trennung, als rechtliche Einheit (vgl. hierzu etwa BSGE 114, 302 = SozR 4-3520 § 1a Nr. 1 ; BSG, Urteil vom 5. August 2015 - B 4 AS 9/15 R - ) mit dem zeitgleich ergangenen und inhaltlich korrespondierenden Bescheid vom 13. Januar 2017 über die Gewährung von Hilfe zur Pflege in einer stationären Einrichtung zu verstehen.
  • BSG, 13.03.1991 - 6 RKa 20/89

    Fachgebietsbegrenzung des Anästhesiologen im Hinblick auf die Schmerztherapie

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 SO 2541/17
    Danach ist gemäß der - für Prozesshandlungen entsprechend anwendbaren - Bestimmung des § 133 BGB zur Auslegung eines Antrags nicht am Wortlaut der Erklärung zu haften, sondern der wirkliche Wille zu erforschen und zu berücksichtigen, soweit er für das Gericht erkennbar ist (BSGE 68, 190, 191 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 1).
  • BSG, 21.09.2010 - B 2 U 25/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - kombinierte Anfechtungs- und

  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 19/01 R

    Versorgungsausgleich - Beitragserstattung - Anfechtbarkeit eines dem

  • BGH, 31.03.2016 - III ZR 267/15

    Schuldbeitritt des Sozialhilfeträgers zur Zahlungsverpflichtung des

  • BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 25/14 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - Unterbringung in

  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 11/87

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage

  • BSG, 14.08.2017 - B 12 KR 103/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bestellung eines besonderen Vertreters -

  • BFH, 12.07.2017 - X B 16/17

    Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch

  • BVerfG, 07.07.2017 - 1 BvR 805/17

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Beitragserhebung auf

  • BSG, 06.07.2016 - B 9 SB 1/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Einlegung einer Berufung - Schriftformerfordernis

  • BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 69/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • BSG, 26.05.2014 - B 12 KR 67/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BFH, 18.03.2014 - VIII R 9/10

    Keine wirksame Bekanntgabe einer im Wege des sog. Ferrari-Fax-Verfahrens

  • BSG, 17.03.2016 - B 11 AL 6/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung -

  • BVerwG, 27.02.1976 - IV C 74.74

    Anlaufen der Widerspruchsfrist - Rechtsbehelfsbelehrung - Form des Widerspruchs -

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 18/06 B

    Entscheidungsbefugnis des Revisions- oder Beschwerdegerichts über

  • BSG, 28.05.1974 - 2 RU 259/73
  • BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 3/99 R

    Schriftliche Einlegung der Berufung im Sinne von § 151 Abs. 1 SGG im

  • BSG, 15.11.2000 - B 13 RJ 53/00 B

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • SG Mannheim, 28.06.2017 - S 9 SO 309/17

    Sozialhilferecht: Leistungen bei stationärer Unterbringung; Anrechnung von

  • OLG Hamm, 04.04.2016 - 14 UF 204/15

    Übermittlung bestimmender Schriftsätze durch E-Post-Brief der Deutschen Post

  • BSG, 03.07.2017 - B 13 R 34/16 BH

    SGB-II -Leistungen; Anrechnung einer Erwerbsunfähigkeitsrente des Ehepartners;

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2019 - L 7 SO 4766/17

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Einkommenseinsatz - Berufsunfähigkeitsrente aus

    Gegenstand des Verfahrens bilden die Bescheide vom 10. Juni 2013 in Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 23. Januar 2014 (§ 95 SGG), mit denen die Beklagte als zuständiger Sozialhilfeträger (vgl. §§ 3, 97 Abs. 1 und Abs. 4, 98 Abs. 2 Satz 1 SGB XII i.V.m. § 2 Bezirksverwaltungsgesetz H. sowie Ziff. I der Anordnung zur Durchführung des SGB XII) den Antrag der Klägerin auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten in Form der Schuldübernahme durch Verwaltungsakt (vgl. grundlegend Bundessozialgericht , Urteil vom 28. Oktober 2008 - B 8 SO 22/07 R - BSGE 102, 1; vgl. ferner Senatsurteil vom 22. Februar 2019 - L 7 SO 2541/17 - juris Rdnrn. 29 f. dazu, dass die Leistungen des notwendigen Lebensunterhalts in Einrichtungen integraler Bestandteil der Gesamtleistung für den stationären Aufenthalt sind) anlässlich ihres Aufenthaltes in der stationären Pflegeeinrichtung Junges Wohnen H. seit 26. März 2013 abgelehnt hatte.
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