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   LSG Baden-Württemberg, 23.02.2017 - L 7 SO 2952/16   

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LSG Baden-Württemberg, 23.02.2017 - L 7 SO 2952/16 (https://dejure.org/2017,30019)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.02.2017 - L 7 SO 2952/16 (https://dejure.org/2017,30019)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - L 7 SO 2952/16 (https://dejure.org/2017,30019)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 7 AS 3613/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Mitwirkungspflichten - auf Dritte bezogene

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2017 - L 7 SO 2952/16
    Mit einem solchen Bescheid nach § 66 Abs. 1 SGB I wird nicht über den materiellen Anspruch entschieden, sondern über Pflichten des Antragsstellers oder Leistungsempfängers im Verwaltungsverfahren (BSG, Urteil vom 17. Februar 2004 - B 1 KR 4/02 R - juris Rdnr. 12); § 54 Abs. 4 SGG ist hier nicht anwendbar (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 9 SB 3/13 R - juris Rdnr. 11), weswegen der Kläger sein Leistungsbegehren im vorliegenden Verfahren nicht zulässigerweise geltend machen kann (vgl. dazu - und zu den hier nicht vorliegenden Ausnahmen - Urteil des Senats vom 22. September 2016 - L 7 AS 3613/15 - juris Rdnr. 17).

    Für die Beurteilung der angefochtenen Bescheide kommt es im Rahmen der vorliegenden, allein zulässigen isolierten Anfechtungsklage auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 9 SB 3/13 R - juris Rdnr. 19; Urteil des Senats vom 22. September 2016 - L 7 AS 3613/15 - juris Rdnr. 23 m.w.N.; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7. März 2012 - L 10 AS 97/09 - juris Rdnr. 45).

  • BSG, 16.12.2014 - B 9 SB 3/13 R

    Schwerbehindertenrecht - Ablehnung der Erhöhung des Grads der Behinderung bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2017 - L 7 SO 2952/16
    Mit einem solchen Bescheid nach § 66 Abs. 1 SGB I wird nicht über den materiellen Anspruch entschieden, sondern über Pflichten des Antragsstellers oder Leistungsempfängers im Verwaltungsverfahren (BSG, Urteil vom 17. Februar 2004 - B 1 KR 4/02 R - juris Rdnr. 12); § 54 Abs. 4 SGG ist hier nicht anwendbar (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 9 SB 3/13 R - juris Rdnr. 11), weswegen der Kläger sein Leistungsbegehren im vorliegenden Verfahren nicht zulässigerweise geltend machen kann (vgl. dazu - und zu den hier nicht vorliegenden Ausnahmen - Urteil des Senats vom 22. September 2016 - L 7 AS 3613/15 - juris Rdnr. 17).

    Für die Beurteilung der angefochtenen Bescheide kommt es im Rahmen der vorliegenden, allein zulässigen isolierten Anfechtungsklage auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 9 SB 3/13 R - juris Rdnr. 19; Urteil des Senats vom 22. September 2016 - L 7 AS 3613/15 - juris Rdnr. 23 m.w.N.; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7. März 2012 - L 10 AS 97/09 - juris Rdnr. 45).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2012 - L 10 AS 97/09
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2017 - L 7 SO 2952/16
    Für die Beurteilung der angefochtenen Bescheide kommt es im Rahmen der vorliegenden, allein zulässigen isolierten Anfechtungsklage auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 9 SB 3/13 R - juris Rdnr. 19; Urteil des Senats vom 22. September 2016 - L 7 AS 3613/15 - juris Rdnr. 23 m.w.N.; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7. März 2012 - L 10 AS 97/09 - juris Rdnr. 45).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die nach § 35 Abs. 1 Satz 3 SGB X erforderliche Darlegung von Ermessensgesichtspunkten in einem Ermessensverwaltungsakt kein Selbstzweck ist, sondern voraussetzt, dass ernsthafte Ermessenserwägungen auch anzustellen waren, was in Fällen der vorliegenden Art gerade nicht der Fall ist (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7. März 2012 - L 10 AS 97/09 - juris Rdnr. 66).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - L 7 SO 3373/10
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2017 - L 7 SO 2952/16
    Die Berufung des Klägers wies der Senat mit Urteil vom 14. April 2011 (L 7 SO 3373/10) zurück, da dem Kläger, der sich zwischenzeitlich ein Fahrzeug der Marke Hyundai beschafft hatte, eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft durch den vom beklagten Landkreis bereitgestellten Behindertenfahrdienst ausreichend ermöglicht werde.

    In der Folgezeit forderte der Beklagte den Kläger wiederholt (Schreiben vom 17. Juni 2014, 24. Juli 2014) auf, Angaben zum Verbleib seines Kraftfahrzeugs Hyundai Trajet (vermutliches amtliches Kennzeichen) sowie zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie zu denen seiner Ehefrau und seiner Tochter zu machen, und diverse weitere Unterlagen bzw. Nachweise vorzulegen, namentlich Nachweise über die Bewilligung und den Erhalt von Stiftungsgeldern im Jahre 2008, mit denen der seinerzeitige Erwerb des Hyundai Trajet ausweislich der Feststellungen des Landessozialgerichts (LSG) im Urteil vom 14. April 2011 (L 7 SO 3373/10) finanziert worden sei.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2015 - L 13 AS 170/13

    Versagung von Grundsicherungsleistungen wegen fehlender Mitwirkung; Vorläufiger

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2017 - L 7 SO 2952/16
    Gesichtspunkte, die im Rahmen der Ermessensausübung zu Gunsten des Klägers zu berücksichtigen wären, sind damit nicht erkennbar (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. September 2015 - L 13 AS 170/13 - juris Rdnr. 22).
  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Geltung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2017 - L 7 SO 2952/16
    Zur Prüfung dieser Voraussetzungen kann die Vorlage auch von Kontoauszügen verlangt werden (vgl. BSG, Urteil vom 19. September 2008 - B 14 AS 45/07 R - juris Rdnr. 13 ff.).
  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienstgrenzen - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2017 - L 7 SO 2952/16
    Zwar ergibt sich dies nicht unmittelbar aus dem Verfügungssatz des Widerspruchsbescheides vom 24. Oktober 2014, aber aus dessen Begründung, die bei der Auslegung des Verfügungssatzes heranzuziehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 30/09 R - juris Rdnr. 16; BSG, Urteil vom 6. Februar 2007 - B 8 KN 3/06 R - juris Rdnr. 38; Mutschler, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 33 SGB X Rdnr. 5 [Dezember 2013]).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2010 - L 12 AS 15/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2017 - L 7 SO 2952/16
    Sie lassen aber hinreichend erkennen, dass sich der Beklagte bewusst war, Ermessen ausüben zu müssen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3. März 2010 - L 12 AS 15/08 - juris Rdnr. 59), so dass dahinstehen kann, ob sogar von einer Ermessensreduktion auf Null auszugehen ist.
  • BSG, 01.06.2011 - B 8 SO 22/11 B
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2017 - L 7 SO 2952/16
    Das Urteil des Senats wurde rechtskräftig, nachdem das Bundessozialgericht (BSG) die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom 1. Juni 2011 (B 8 SO 22/11 B) als unzulässig verworfen hatte.
  • LSG Baden-Württemberg, 06.03.2006 - L 7 SO 96/06 PKH-B

    Sozialhilfe - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - fehlende Mitwirkung - Änderung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2017 - L 7 SO 2952/16
    Die Änderung des Ablehnungsbescheides in einen Versagungsbescheid war im Übrigen auch jedenfalls deswegen zulässig, weil sie sich nicht als Verböserung zu Lasten des Klägers darstellt (vgl. zum umgekehrten Fall Beschluss des Senats vom 6. März 2006 - L 7 SO 96/06 PKH-B - n.v.).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Aufhebung der Bewilligung ohne

  • BSG, 17.02.2004 - B 1 KR 4/02 R

    Krankenversicherung - Mitwirkungspflicht - Versagung - Versagensbescheid -

  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 AS 2969/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsentziehung wegen Verletzung von

    Sie lassen aber hinreichend erkennen, dass sich der Beklagte bewusst war, Ermessen ausüben zu müssen (vgl. Urteil des Senats vom 23. Februar 2017 - L 7 SO 2952/16 - n.v.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3. März 2010 - L 12 AS 15/08 - juris Rdnr. 59), so dass dahinstehen kann, ob sogar von einer Ermessensreduktion auf Null auszugehen ist.

    Gesichtspunkte, die im Rahmen der Ermessensausübung zu Gunsten des Klägers zu berücksichtigen wären, sind damit nicht erkennbar (vgl. Urteil des Senats vom 23. Februar 2017 - L 7 SO 2952/16 - n.v.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. September 2015 - L 13 AS 170/13 - juris Rdnr. 22).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2018 - L 7 AS 4682/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsberechtigter - Mitwirkungspflicht -

    Denn maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung der Versagung ist der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, somit der Erlass des Widerspruchsbescheides am 3. Dezember 2014 (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 9 SB 3/13 R - juris Rdnr. 19; Senatsurteil vom 22. September 2016 - L 7 AS 3613/15 - juris Rdnr. 23; Senatsurteil vom 23. Februar 2017 - L 7 SO 2952/16 - n.v.; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7. März 2012 - L 10 AS 97/09 - juris Rdnr. 45).
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