Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 22.10.2013 - L 7 SO 3102/13 ER-B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29278
LSG Baden-Württemberg, 22.10.2013 - L 7 SO 3102/13 ER-B (https://dejure.org/2013,29278)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.10.2013 - L 7 SO 3102/13 ER-B (https://dejure.org/2013,29278)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Oktober 2013 - L 7 SO 3102/13 ER-B (https://dejure.org/2013,29278)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,29278) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Kostenübernahme für den Besuch des Förder- und Betreuungsbereichs einer WfbM - Keine Verpflichtung zur Übernahme höherer Kosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rabüro.de

    Zum Umfang des Anspruchs auf Eingliederungshilfe eines behinderten Menschen (hier Autismusspektrumstörung)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 SGB 12, § 55 SGB 9, § 75 Abs 3 SGB 12, § 75 Abs 4 SGB 12
    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Kostenübernahme für den Besuch des Förder- und Betreuungsbereichs einer WfbM - Ermittlung des individuellen Bedarfs durch den Sozialhilfeträger - Zurechenbarkeit zu einem bestimmten in der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.12.2010 - III ZR 19/10

    Heimunterbringung eines geistig behinderten Betreuten: Verpflichtung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.10.2013 - L 7 SO 3102/13
    Es muss auch nicht jede einzelne Betreuungsmaßnahme, die mit der Zuordnung zu einem bestimmten Leistungstyp verbunden ist, eigens im Leistungsangebot des Einrichtungsträgers aufgeführt sein, um verbindlich zu sein (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 2. Dezember 2010 - III ZR 19/10 - ).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.12.2011 - L 7 SO 2237/11
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.10.2013 - L 7 SO 3102/13
    Der Einrichtungsträger muss entweder mit den vertraglich vereinbarten typbezogen bewilligten Leistungen auskommen (wie er z.B. auch das marktübliche Risiko von Unterbelegung trägt) oder (ohne Beeinträchtigung der Betreuung der Hilfebedürftigen) die Vergütungsvereinbarung mit dem Sozialhilfeträger nachverhandeln (Senatsbeschluss vom 28. Dezember 2011 - L 7 SO 2237/11 ER-B - m.w.N.).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.10.2013 - L 7 SO 3102/13
    Dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch im Hinblick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (Bundesverfassungsgericht NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.10.2013 - L 7 SO 3102/13
    Dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch im Hinblick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (Bundesverfassungsgericht NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - L 7 SO 1447/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - Klage auf höhere

    Allein der Umstand, dass der konkrete Hilfebedarf eines Leistungsberechtigten den durchschnittlichen oder typisierten Hilfeaufwand in einem Leistungstyp übersteigt, führt noch nicht dazu, dass dieser nicht von der LV erfasst wird (z.B. Senatsbeschlüsse vom 28. August 2014, a.a.O.; vom 22. Oktober 2013 - L 7 SO 3102/13 ER-B - juris Rdnr. 6; vom 27. Juni 2011 - L 7 SO 797/11 ER-B juris Rdnr. 14).

    Dies führt - wie bereits dargelegt - nicht dazu, dass dieser nicht von der Leistungsvereinbarung erfasst wird (vgl. nochmals Senatsbeschlüsse vom 28. August 2014 - L7 SO 3531/14 ER-B; vom 22. Oktober 2013 - L 7 SO 3102/13 ER-B - juris Rdnr. 6; vom 27. Juni 2011 - L 7 SO 797/11 ER-B juris Rdnr. 14 und BSG, Urteil vom 25. September 2014 - B 8 SO 8/13 R - juris Rdnr. 22).

    Der Umstand, dass der konkrete Hilfebedarf der Klägerin aus Sicht der Beigeladenen Ziff. 2 den durchschnittlichen oder typisierten Hilfeaufwand des Leistungstyps I.4.5.a übersteigt, führt nicht dazu, dass der konkrete Hilfebedarf nicht von der LV umfasst wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. Oktober 2013 - L 7 SO 3102/13 - juris Rdnr. 6; vom 27. Juni 2011 - L 7 SO 797/11 ER-B - juris Rdnr. 10).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2017 - L 7 SO 3798/17

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Denn nach § 2 Abs. 1 und 4 der Vereinbarung beinhalten die Leistungen eine bedarfsgerechte Versorgung, u.a. auch Pflegeleistungen (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2013 - L 7 SO 3102/13 ER-B - juris Rdnr. 6).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 SO 2685/15

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Allein der Umstand, dass der konkrete Hilfebedarf eines Leistungsberechtigten den durchschnittlichen oder typisierten Hilfeaufwand in einem Leistungstyp übersteigt, führt jedoch noch nicht dazu, dass dieser nicht von der Leistungsvereinbarung erfasst wird (Senatsurteil vom 25. Juni 2015 a.a.O.; ferner Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 2011 - L 7 SO 797/11 ER-B - , vom 22. Oktober 2013 - L 7 SO 3102/13 ER-B - und vom 28. August 2014 a.a.O. - ).

    Dies führt indessen - wie oben unter aa) bereits dargelegt - nicht dazu, dass der Kläger nicht von der Leistungsvereinbarung erfasst wird (vgl. nochmals Senatsurteil vom 25. Juni 2015 - L 7 SO 1447/11 - ; Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 2011 a.a.O. , vom 22. Oktober 2013 - L 7 SO 3102/13 ER-B - und vom 28. August 2014 - L 7 SO 3531/14 ER-B - ; ferner BSG SozR 4-3500 § 74 Nr. 4 ).

  • LSG Baden-Württemberg, 28.05.2020 - L 7 SO 1149/18
    Auch der Umstand, dass der konkrete Hilfebedarf des Klägers wegen der Schwere seiner körperlichen Behinderung den typisierten Hilfeaufwand in dem Leistungstyp I.4.2 deutlich übersteigt, rechtfertigt keine andere Beurteilung (vgl. Senatsurteile vom 22. Februar 2018 - L 7 SO 2685/15 - juris Rdnrn. 47 ff. und vom 25. Juni 2015 - L 7 SO 1447/11 - juris Rdnr. 78; Senatsbeschlüsse vom 22. Oktober 2013 - L 7 SO 3102/13 ER-B - juris Rdnr. 6 und vom 28. August 2014 - L 7 SO 3531/14 ER-B - juris Rdnr. 12; ferner BSG, Urteil vom 25. September 2014 - B 8 SO 8/13 R - SozR 4-3500 § 75 Nr. 4 - juris Rdnr. 22) und führt auch nicht dazu, dass der Kläger nicht von der Leistungsvereinbarung erfasst wird.

    Allein der Umstand, dass der konkrete Hilfebedarf eines Leistungsberechtigten den durchschnittlichen oder typisierten Hilfeaufwand in einem Leistungstyp übersteigt, führt jedoch noch nicht dazu, dass dieser nicht von der Leistungsvereinbarung erfasst wird (Senatsurteil vom 25. Juni 2015 a.a.O.; ferner Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 2011 - L 7 SO 797/11 ER-B - juris Rdnr. 14, vom 22. Oktober 2013 - L 7 SO 3102/13 ER-B - juris Rdnr. 6 und vom 28. August 2014 - L 7 SO 3531/14 ER-B - juris Rdnr. 12).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2017 - L 2 SO 1776/17
    Der Einrichtungsträger (hier der Beigeladene) muss entweder mit den vertraglich vereinbarten typbezogenen bewilligten Leistungen auskommen oder (ohne Beeinträchtigung der Betreuung des Hilfebedürftigen) die Vergütungsvereinbarung mit dem Sozialhilfeträger nach verhandeln (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - L 7 SO 3102/13 ER-B - juris Rn. 6; Beschluss vom 28. August 2014 - L 7 SO 3531/14 ER-B - juris Rn. 10).

    Umgekehrt übernimmt der Antragsgegner die Kosten, die im Vergütungsvertrag ausgehandelt wurden, in voller Höhe, jedoch keine darüber hinausgehenden, nicht vereinbarten Kosten (siehe LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 28. Dezember 2011 - L 7 SO 2237/11 ER-B -, juris Rn. 11 und Beschluss vom 22. Oktober 2013 - L 7 SO 3102/13 ER-B - juris Rn. 6).

  • LSG Baden-Württemberg, 28.08.2014 - L 7 SO 3531/14
    Eine Eingrenzung ist daher nach der genannten Zielgruppe vorzunehmen (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2013 - L 7 SO 3102/13 ER-B - (juris)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht